Informationen für Angehörige bei Untersuchungshaft Kanzlei Kromer Strafrecht München

STRAFVERTEIDIGUNG MÜNCHEN

INFORMATIONEN FÜR
ANGEHÖRIGE

UNTERSUCHUNGSHAFT · JVA MÜNCHEN STADELHEIM

Im Notfall zählt nicht später.
Sondern sofort.

0173 2484991

24/7 erreichbar
Zentral in München



Soforthilfe bei Festnahme

ANGEHÖRIGE · UNTERSUCHUNGSHAFT · JVA MÜNCHEN

Ihr Angehöriger befindet sich in Untersuchungshaft?

Wurde Ihr Angehöriger festgenommen und befindet sich nun in Untersuchungshaft in der JVA München-Stadelheim? Für Familien, Partnerinnen, Partner und nahestehende Personen ist diese Situation meist völlig unübersichtlich: Der Kontakt bricht ab, Informationen fehlen und es ist unklar, was jetzt erlaubt, sinnvoll oder gefährlich ist.

Untersuchungshaft ist keine Strafe. Sie dient der Sicherung des Strafverfahrens. Zugleich steht Untersuchungshaft in einem erheblichen Spannungsverhältnis zur Unschuldsvermutung: Der betroffene Mensch ist nicht rechtskräftig verurteilt – und befindet sich dennoch in Haft. Gerade deshalb muss schnell geprüft werden, ob der Haftbefehl rechtmäßig ist und ob Haftprüfung, Haftbeschwerde mit dem Ziel des Aufhebung des Haftbefehls oder eine Außervollzugsetzung in Betracht kommt.

Das Gericht ordnet Untersuchungshaft dann an, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und zusätzlich ein Haftgrund angenommen wird – etwa Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Für die Verteidigung ist entscheidend, ob diese Voraussetzungen tatsächlich tragen.

Diese Seite gibt Angehörigen eine erste Orientierung zu den wichtigsten praktischen Fragen: Verteidigerkontakt, Sprechschein, Besuch in der JVA, Briefe, Geldüberweisung, Kommunikation und Haftprüfung.

Wichtig ist: Sprechen Sie nicht über den Tatvorwurf, schreiben Sie keine inhaltlichen Erklärungen zum Verfahren und versuchen Sie nicht, die Sache selbst gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Zeugen zu klären. Unterstützung hilft jetzt am meisten, wenn sie ruhig, geordnet und über die Verteidigung erfolgt.

Die Kanzlei Caroline Kromer unterstützt Angehörige und Beschuldigte im Bereich der Strafverteidigung in München und als Anwalt für Strafrecht in München insbesondere bei Untersuchungshaft und dem weiteren Strafverfahren.

WAS ANGEHÖRIGE SOFORT TUN KÖNNEN

  • Ruhe bewahren
  • Name, Geburtsdatum und Telefonnummer bereithalten
  • Bekannten Tatvorwurf und Aktenzeichen mitteilen
  • Sofort Strafverteidigerin kontaktieren

WAS ANGEHÖRIGE VERMEIDEN SOLLTEN

  • Nicht mit Ermittlern über den Tatvorwurf sprechen
  • Keine tatbezogenen Briefe oder Nachrichten schreiben
  • Keine Absprachen mit Zeugen oder Beteiligten
  • Keine Inhalte über Telefon oder Besuch besprechen
  • Keine Unterlagen ungeprüft herausgeben
  • Nicht versuchen, das Verfahren selbst zu erklären

Wo befindet sich mein Angehöriger nach einer Festnahme?

Nach einer Festnahme wird die betroffene Person zunächst häufig zu einer Polizeidienststelle oder in eine Haftzelle des Polizeipräsidiums verbracht. In München kann dies etwa im Bereich des Polizeipräsidiums erfolgen. Wird die Person nicht zeitnah entlassen, muss sie spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden.

Bei der Haftrichtervorführung wird geprüft, ob ein Haftbefehl erlassen oder ein bestehender Haftbefehl in Vollzug gesetzt wird. Wird Untersuchungshaft angeordnet, erfolgt die Verlegung in die zuständige Justizvollzugsanstalt – in München regelmäßig in die JVA München.

Angehörige erfahren den Aufenthaltsort nicht immer sofort. Eine Verteidigerin kann Kontakt zu Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder JVA aufnehmen und klären, wo sich die betroffene Person befindet, ob eine Vernehmung geplant ist und welche nächsten Schritte anstehen.

Warum Angehörige früh eine Verteidigerin beauftragen sollten

Untersuchungshaft ist regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung. Angehörige können eine Strafverteidigerin beauftragen, die die inhaftierte Person in der JVA besucht, Akteneinsicht beantragt und die weiteren Schritte gegen Haftbefehl und Untersuchungshaft vorbereitet.

Die Verteidigerin ist dabei das rechtlich geschützte Bindeglied zwischen inhaftierter Person und Außenwelt. Verteidigergespräche sind vertraulich und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Dadurch kann die inhaftierte Person offen sprechen, ohne dass das Gespräch überwacht oder protokolliert wird.

Für Angehörige bedeutet das: Sie erhalten Struktur, Orientierung und eine klare Einschätzung, was jetzt sinnvoll ist. Zugleich werden Fehler vermieden, die den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr stützen oder das Verfahren belasten könnten.

Anwalt für Strafrecht in München: Hilfe bei Untersuchungshaft und Haftbefehl

Wer nach einer Festnahme oder bei Untersuchungshaft einen Anwalt für Strafrecht in München sucht, braucht keine allgemeinen Auskünfte, sondern schnelle, klare und belastbare Hilfe. Gerade in Haftsachen entscheidet frühes Handeln darüber, ob der Haftbefehl angegriffen, eine Haftprüfung vorbereitet und die Aufhebung oder eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls erreicht werden kann.

Die Strafverteidigung in München beginnt in solchen Fällen nicht erst mit der Hauptverhandlung. Sie beginnt sofort: mit der Klärung des Aufenthaltsorts, dem Schutz des Schweigerechts, der Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, der Beantragung von Akteneinsicht und der Vorbereitung einer tragfähigen Haftstrategie.

Für Angehörige bedeutet das: Sie müssen diese Situation nicht allein ordnen. Die Kanzlei Kromer übernimmt die rechtliche Strukturierung, klärt die nächsten Schritte und sorgt dafür, dass keine vorschnellen Angaben, Briefe oder Gespräche die Verteidigung erschweren. Einen allgemeinen Überblick zur Kanzlei finden Sie auf der Startseite: Anwalt Strafrecht München – Kanzlei Kromer.

Die wichtigsten Themen für Angehörige bei U-Haft

Viele Fragen stellen sich unmittelbar: Darf ich besuchen? Wie bekomme ich einen Sprechschein? Darf ich Geld überweisen? Sind Briefe erlaubt? Was darf ich am Telefon oder beim Besuch sagen? Die folgenden Punkte geben eine erste Orientierung.

Sprechschein

  • Voraussetzung für Besuche in U-Haft
  • Beantragung bei Staatsanwaltschaft oder Gericht
  • Aktenzeichen ist wichtig
  • Verteidigerin kann Organisation übernehmen

Besuche

  • Besuche müssen vorbereitet werden
  • Ausweisdokument erforderlich
  • Gespräche können überwacht werden
  • Keine Gespräche über den Tatvorwurf

Briefe

  • Briefe sind grundsätzlich möglich
  • Post kann kontrolliert werden
  • Keine Schilderungen zum Tatvorwurf
  • Keine Absprachen oder Bewertungen

Geld

  • Bargeld in Haft nicht möglich
  • Überweisung als Eigengeld
  • Name und Geburtsdatum genau angeben
  • JVA im Verwendungszweck nennen

Medizin

  • Medizinische Versorgung besteht in der JVA
  • Regelmedikation früh mitteilen
  • Akute Krisen sofort melden
  • Verteidigerin kann Kontakt zur JVA herstellen

Haftstrategie

  • Haftbefehl prüfen
  • Haftgründe angreifen
  • Haftprüfung oder Haftbeschwerde prüfen
  • Außervollzugsetzung vorbereiten

Besuche, Briefe und Kommunikation: Vorsicht bei tatbezogenen Inhalten

Angehörige möchten oft helfen, beruhigen und die Sache besprechen. Genau das kann gefährlich werden. In Untersuchungshaft werden Besuche und Kommunikation teilweise überwacht oder kontrolliert. Tatbezogene Gespräche, Briefe oder Nachrichten können beschlagnahmt, ausgewertet und im Verfahren verwendet werden.

Deshalb gilt: Keine Gespräche über den Tatvorwurf, keine Angaben zu Zeugen, keine Erklärungen zum Geschehen, keine Bewertungen der Beweislage und keine Abstimmungen über Aussagen. Sicher ist: Persönliche Unterstützung, Beruhigung und organisatorische Hilfe – aber keine inhaltliche Verfahrenskommunikation.

Wenn Angehörige Informationen haben, die für die Verteidigung wichtig sein könnten, sollten diese geordnet mit der Verteidigerin besprochen werden. So kann geprüft werden, ob und wie die Information verwendet wird, ohne zusätzliche Risiken zu schaffen.

JVA München: Kontaktdaten und praktische Hinweise

Die Justizvollzugsanstalt München ist eine der größten Haftanstalten Deutschlands. Sie umfasst unter anderem den Männerbereich, die Frauenanstalt und die Jugendarrestanstalt. Je nach Person und Verfahrenssituation kann die Unterbringung unterschiedlich organisiert sein.

JVA München-Stadelheim
Stadelheimer Straße 12
81549 München
Telefon: 089 / 699 22 – 0

Frauenanstalt München
Schwarzenbergstraße 14
81549 München
Telefon: 089 / 6202 198 – 0

Jugendarrestanstalt München
Schwarzenbergstraße 14
81549 München
Telefon: 089 / 6202 198 – 0

Für Besuche ist regelmäßig ein Sprechschein erforderlich. Termine, Einlasszeiten und konkrete Bedingungen sollten vorab mit der JVA geklärt werden. Die Verteidigung kann Angehörige hierbei unterstützen und die notwendigen Schritte koordinieren.

Geldüberweisung und Eigengeld

Inhaftierte Personen dürfen regelmäßig kein Bargeld besitzen. Angehörige können jedoch Geld als Eigengeld überweisen. Dieses Guthaben kann für den persönlichen Bedarf verwendet werden, etwa für Hygieneartikel, zusätzliche Lebensmittel, Kaffee oder andere zulässige Gegenstände.

Kontoverbindung der Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX

Verwendungszweck:
„Eigengeld für: Vorname, Name, Geburtsdatum – jeweilige Justizvollzugsanstalt“

Wichtig ist eine genaue Angabe von Name, Geburtsdatum und JVA. Fehler im Verwendungszweck können dazu führen, dass das Geld nicht oder erst verspätet zugeordnet wird.

So läuft die Unterstützung für Angehörige ab

01

Erste Klärung

Aufenthaltsort, Festnahmezeitpunkt, Tatvorwurf, Aktenzeichen und zuständige Stelle werden soweit möglich geklärt.

02

Kontakt zur inhaftierten Person

Die Verteidigerin beantragt erforderliche Unterlagen, organisiert den Verteidigerbesuch und schafft vertrauliche Kommunikation.

03

Haftbefehl und Aktenlage prüfen

Nach Akteneinsicht werden Tatverdacht, Haftgrund, Haftbefehl und mögliche entlastende Umstände analysiert.

04

Haftstrategie entwickeln

Prüfung von Haftprüfung, Haftbeschwerde, Außervollzugsetzung und konkreten Auflagen als Alternative zur Untersuchungshaft.

SOFORTHILFE FÜR ANGEHÖRIGE

Ein Angehöriger ist in Untersuchungshaft?

Sammeln Sie die wichtigsten Informationen und kontaktieren Sie sofort die Kanzlei. Je früher Verteidigung eingebunden wird, desto schneller können Aufenthaltsort, Sprechschein, JVA-Besuch, Akteneinsicht und Haftstrategie geklärt werden.

SOFORTHILFE BEI DRINGENDEN FRAGEN ZUR U-HAFT

FAQ: Angehörige, JVA & Untersuchungshaft

In Untersuchungshaft gilt: Kommunikation ordnen, keine tatbezogenen Gespräche führen, Verteidigung einschalten und jeden Schritt strategisch abstimmen.

Was können Angehörige tun, wenn jemand in Untersuchungshaft ist?

Angehörige sollten möglichst ruhig bleiben, vorhandene Informationen sammeln und sofort eine Strafverteidigerin kontaktieren. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Zeitpunkt der Festnahme, möglicher Aufenthaltsort, Aktenzeichen und der bekannte Tatvorwurf.

Können Angehörige eine Strafverteidigerin beauftragen?

Ja. Angehörige können eine Strafverteidigerin beauftragen. In Untersuchungshaft liegt regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung vor. Die Verteidigerin kann Akteneinsicht beantragen, einen Sprechschein organisieren, den Mandanten in der JVA besuchen und Haftprüfung oder Haftbeschwerde prüfen.

Wie bekommt man einen Sprechschein für die JVA?

Ein Sprechschein wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht beantragt. Wichtig ist das Aktenzeichen. Die Verteidigerin kann die Beantragung übernehmen und die weitere Organisation mit der JVA unterstützen.

Darf man Briefe an eine Person in Untersuchungshaft schreiben?

Grundsätzlich ja. Briefe können jedoch kontrolliert werden. Angehörige sollten keine tatbezogenen Inhalte, keine Absprachen und keine Schilderungen zum Tatvorwurf schreiben, weil dies das Verfahren belasten kann.

Darf man Geld an eine inhaftierte Person überweisen?

Ja. Geld kann regelmäßig als Eigengeld auf das Konto der Justiz überwiesen werden. Wichtig ist ein korrekter Verwendungszweck mit Name, Geburtsdatum und JVA, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.

Wie hilft eine Strafverteidigerin Angehörigen bei U-Haft?

Eine Strafverteidigerin klärt den Aufenthaltsort, nimmt Kontakt zu Behörden und JVA auf, besucht die inhaftierte Person, beantragt Akteneinsicht, prüft Haftbefehl und Haftgründe und entwickelt eine Strategie für Haftprüfung, Haftbeschwerde oder Außervollzugsetzung.

KONTAKT ZUR KANZLEI / STRAFVERTEIDIGERNOTDIENST

Nehmen Sie heute noch Kontakt auf, damit wir Ihre rechtliche Angelegenheit besprechen.

In strafrechtlichen Notfällen – etwa bei Durchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft – ist schnelles, klares Handeln entscheidend. Sie erreichen mich unter meiner mobilen Notrufnummer 24/7, auch am Wochenende und an Feiertagen.


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