Schwerpunkte im Strafrecht – Kanzlei Kromer

STRAFVERTEIDIGUNG

JUGENDSTRAFRECHT

JUGENDSTRAFRECHT · MÜNCHEN

Verteidigung im Jugendstrafrecht – Unterstützung für Jugendliche und Familien

Jugendliche befinden sich in einer Lebensphase, in der vieles gleichzeitig passiert – innerlich wie äußerlich. Entscheidungen fallen häufig spontan, beeinflusst vom sozialen Umfeld, von emotionalen Situationen oder schlichter Unwissenheit über die möglichen Folgen.

Gerade im Jugendstrafrecht – ob es um Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Cyberdelikte, Schulhofkonflikte, BtM-Vorwürfe oder gruppendynamische Situationen geht – braucht es eine Verteidigung, die die Besonderheiten dieses Lebensabschnitts ernst nimmt, Druck aus dem Verfahren nimmt und die Weichen frühzeitig richtig stellt.

IN DIESEN SITUATIONEN HILFE

  • Vorladung wegen Körperverletzung oder Diebstahl
  • Anzeige nach Schul- oder Gruppenkonflikten
  • BtM-Vorwurf wegen Cannabis oder Ecstasy
  • Beschlagnahme von Handy oder Laptop
  • Hausdurchsuchung oder polizeiliche Maßnahmen
  • Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende

WORAUF ES JETZT ANKOMMT

  • Keine Angaben zur Sache ohne Akteneinsicht
  • Ruhe bewahren und nichts vorschnell erklären
  • Kommunikation mit Polizei, Schule und Behörden steuern
  • Frühe Weichenstellung für Einstellung oder milde Lösung
  • Zukunftsperspektiven des jungen Menschen schützen

Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche: Verantwortung, Verunsicherung und richtige Verteidigung

Eltern stehen oft daneben – mit Verantwortung, Sorgen und dem Wunsch zu schützen, ohne zu überfordern. Kommt es in dieser sensiblen Phase zu einem Ermittlungsverfahren, wirkt der Vorwurf schnell größer als der tatsächliche Anlass.

Ein Ladungsschreiben, ein Ermittlungsvermerk, eine Vorladung wegen Körperverletzung oder Diebstahl, ein BtM-Verdacht oder eine schulische Meldung erzeugen Verunsicherung bei Jugendlichen und Eltern. Die zentrale Sorge lautet fast immer: Welche Folgen hat das für die Zukunft?

Typische Konstellationen im Jugendstrafrecht

Jugendstrafverfahren betreffen häufig Situationen, die aus Gruppendynamik, Überforderung, impulsivem Verhalten oder fehlender Einordnung der Folgen entstehen. Gerade deshalb ist eine ruhige, frühe und strategische Verteidigung entscheidend.

Körperverletzung

Schulhofkonflikte, Gruppensituationen oder Eskalationen im Alltag richtig einordnen.

Diebstahl und Sachbeschädigung

Typische Vorwürfe mit hoher Einstellungsrelevanz bei früher Verteidigungsarbeit.

BtM- und Cannabisvorwürfe

Besitz, Erwerb oder gruppendynamische Situationen mit jugendtypischen Bezügen.

Cyberdelikte

Online-Konflikte, Chats, Bilder, Drohungen oder digitale Grenzüberschreitungen.

Schulische Meldungen

Druck durch Schule, Gesprächsanfragen und vorschnelle schriftliche Stellungnahmen vermeiden.

Beschlagnahme von Handy oder Laptop

Rechtmäßigkeit, Beschlusslage und Umfang der Auswertung prüfen.

Hausdurchsuchung

Sofortige Kontrolle von Beschluss, Ablauf und Sicherstellungsprotokoll.

Festnahme oder U-Haft

In schweren Fällen sofortige Intervention, Prüfung der Haftgründe und Alternativen.

Jugendstrafverteidigung mit Struktur – Begleitung von Jugendlichen und Eltern

Ich verteidige Jugendliche und Heranwachsende mit einem tiefen Bewusstsein für die Besonderheiten dieses Lebensabschnitts und mit Respekt für die Rolle der Eltern, die mittragen, mitfühlen und mitentscheiden.

Dabei verbinde ich rechtliche Strategie mit pädagogischem Verständnis: immer klar, immer strukturiert, immer darauf ausgerichtet, die Weichen positiv zu stellen und ein Verfahren nicht größer werden zu lassen als nötig.

Jugendstrafrecht: Chancen statt Stigmatisierung

Verteidigung im Jugendstrafrecht bedeutet, die besondere Systematik des JGG gezielt zu nutzen – für pädagogische Maßnahmen, Einstellungen nach §§ 45, 47 JGG, Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich, Verwarnungen oder Arbeitsauflagen.

Das Jugendstrafrecht erkennt die Entwicklung junger Menschen an und verfolgt einen eigenen Zweck: erziehen statt bestrafen, schützen statt stigmatisieren. Eine frühe und unaufgeregte Verteidigung ist entscheidend, um Verfahren zu begrenzen, Einstellungen zu erreichen und langfristige Folgen zu vermeiden.

So läuft die Verteidigung im Jugendstrafrecht ab

01

Erste Einordnung der Lage

Prüfung von Vorwurf, Verfahrensstand, Alter, Schul- oder Familiensituation und akutem Handlungsbedarf.

02

Sofortmaßnahmen

Schweigerecht sichern, Kommunikation mit Polizei, Schule und Behörden steuern, Druck aus dem Verfahren nehmen.

03

Akteneinsicht und Analyse

Präzise Bewertung der Beweislage, der persönlichen Entwicklung und möglicher Einstellungen oder Diversionslösungen.

04

Individuelle Verteidigungsstrategie

Zielgerichtete Verteidigung mit Fokus auf Zukunftsschutz, Verfahrensbegrenzung und milde, verhältnismäßige Lösungen.

VERTRAULICHE ERSTKONTAKTAUFNAHME

Vorladung oder Anzeige im Jugendstrafrecht?

Wenn eine Vorladung, Anzeige oder schulische Meldung vorliegt, sollte die Reaktion nicht dem Zufall überlassen werden. Frühe Verteidigung entscheidet oft darüber, ob das Verfahren klein bleibt oder eskaliert.

Die wichtigsten Fragen im Jugendstrafrecht

Die wichtigsten Fragen zu Vorladung, Verfahren, Sanktionen und Einträgen – klar, ruhig und auf Zukunftsschutz ausgerichtet.

SOFORTHILFE BEI DRINGENDEN FRAGEN IM STRAFRECHT

FAQ NEBENKLAGE

In dringenden Situationen gilt: keine Angaben zur Sache, nichts unterschreiben und sofort Rechtsanwältin Caroline Kromer kontaktieren.

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten?

Bei einer Vorladung als Beschuldigter ist zu differenzieren, von wem sie stammt.
Einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft müssen Sie gemäß § 163 Abs. 3 StPO Folge leisten und erscheinen.
Hierbei haben Sie das Recht zu schweigen.
Bei einer Vorladung von der Polizei müssen Sie nicht erscheinen.
Hierbei vertreten wir Sie auch bereits von Anfang an, machen Ihr Schweigerecht geltend, sagen den Termin ab und beantragen umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte.
Vereinbaren Sie zur Ersteinschätzung gerne einen Termin in unserer Kanzlei.

Wurden Sie wegen eines Sexualdelikts angezeigt?

Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind existenzgefährdend. Schon das Ermittlungsverfahren kann gravierende berufliche, persönliche und soziale Folgen auslösen. Gerade jetzt dürfen Sie keine unüberlegten Angaben machen. In vielen Verfahren steht Aussage gegen Aussage – deshalb prüfen wir fundiert Aussageinhalt, Belastungsmotive und die gesamte Beweislage von Anfang an mit höchster Sorgfalt.

Ihre Räume werden im Moment durchsucht?

Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, unterschreiben Sie nichts ungeprüft und kontaktieren Sie sofort eine Strafverteidigerin. Bei einer Durchsuchung wahrt Rechtsanwältin Caroline Kromer vor Ort Ihre Rechte.

Ihr Angehöriger wurde festgenommen?

Dann zählt jede Stunde. Nach einer Festnahme in München folgt am nächsten Tag die Vorführung vor dem Haftrichter. In dieser Situation sollte umgehend eine Strafverteidigung eingeschaltet werden, damit sofort geprüft werden kann, wie gegen den Haftbefehl vorgegangen oder eine Außervollzugsetzung erreicht werden kann. Die Strafrechtskanzlei befindet sich zentral in der Münchner Innenstadt, so dass in kürzester Zeit eine Anwesenheit bei den zuständigen Justizbehörden gewährleistet werden kann.

Haben Sie eine Anklageschrift erhalten?

Mit der Anklageschrift teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass sie eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch. Genau deshalb muss jetzt sofort geprüft werden, ob die Anklage in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überhaupt tragfähig ist. In geeigneten Fällen kann bereits im Zwischenverfahren verhindert werden, dass das Hauptverfahren eröffnet wird.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

Jetzt läuft eine kurze Frist. Gegen den Strafbefehl kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – oft ohne dass es je zu einer gerichtlichen Prüfung in einer Hauptverhandlung kommt. Lassen Sie den Strafbefehl deshalb sofort prüfen.

Ihr Angehöriger befindet sich in Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft ist einer der massivsten Eingriffe in die Grundrechte während eines Ermittlungsverfahrens. Wir wissen aus der täglichen Arbeit in der Strafverteidigung, dass diese Situation hochbelastend ist – für den Inhaftierten, aber auch für die Angehörigen. In Haftsachen dulden wir keinen Zeitverlust. Wir kümmern uns daher umgehend um Haftprüfung und Haftbeschwerde, um die Untersuchungshaft so schnell wie möglich zu beenden und Ihre Freiheit wiederherzustellen.

Für Angehörige ist diese Situation meist hochbelastend und von großer Unsicherheit geprägt. Auf der Seite Informationen für Angehörige bei Untersuchungshaft finden Sie erste wichtige Hinweise. Verlieren Sie keine Zeit, unsere Münchner Strafrechtskanzlei zu kontaktieren.

Wie viel kostet eine engagierte Strafverteidigung in München?

Die Kosten hängen von Vorwurf, Umfang, Verfahrensstand und Dringlichkeit ab. Qualifizierte Strafverteidigung erfordert immer eine intensive und schnelle Bearbeitung, weshalb wir in Strafsachen eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihnen treffen. Die gesetzlichen Gebühren des RVG decken diesen Umfang nicht ab. Wir besprechen die Kostenfrage daher transparent mit Ihnen.

KONTAKT ZUR KANZLEI / STRAFVERTEIDIGERNOTDIENST

Nehmen Sie heute noch Kontakt auf, damit wir Ihre rechtliche Angelegenheit besprechen.

In strafrechtlichen Notfällen – etwa bei Durchsuchung oder Festnahme – ist schnelles, klares Handeln entscheidend. Sie erreichen mich unter meiner mobilen Notrufnummer 24/7, auch am Wochenende und an Feiertagen.


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