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STRAFRECHT · MEDIZIN

Anwalt für
Medizinstrafrecht in München

Arztstrafrecht / Medizinstrafrecht:
Rechtlicher Schutz für Menschen mit höchster Verantwortung.

MEDIZINSTRAFRECHT · MÜNCHEN

Medizinstrafrecht München – Strafverteidigung für Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal

Wer im Gesundheitswesen arbeitet, steht täglich an der Schnittstelle zwischen medizinischem Anspruch, organisatorischer Überlastung und enormer Verantwortung. Entscheidungen fallen unter Zeitdruck, auf Grundlage unvollständiger Informationen und in Strukturen, die zunehmend komplexer werden. Genau in diesem Spannungsfeld entstehen strafrechtliche Risiken, die häufig nicht auf böse Absicht, sondern auf Systemlast, Dokumentationsanforderungen und organisatorische Zwänge zurückgehen.

Wenn im Medizinstrafrecht ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, steht selten nur der konkrete Vorwurf im Raum. Es geht um die Approbation, die wirtschaftliche Existenz einer Praxis oder Klinik, die persönliche Reputation und das Vertrauen von Patienten. Bereits eine Vorladung oder eine Anfrage der Staatsanwaltschaft kann die gesamte berufliche Zukunft erschüttern. In dieser Situation braucht es eine Verteidigung, die nicht zögert, sondern sofort schützt, strukturiert und Klarheit schafft.

Verteidigung für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen

In meiner strafrechtlichen Arbeit vertrete ich Ärztinnen und Ärzte sämtlicher Fachrichtungen, Fach- und Oberärzte, Assistenzärzte, Pflegepersonal, Notfallmediziner, medizinische Leitungspersonen, Hebammen, Apothekerinnen und Apotheker sowie medizinisches Fachpersonal in ambulanten und stationären Einrichtungen. Ebenso verteidige ich medizinische Versorgungszentren und Kliniken, wenn strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen oder interne Ermittlungen eingeleitet wurden.

Die Besonderheit des Medizinstrafrechts liegt darin, dass medizinische Behandlungsabläufe und juristische Maßstäbe ineinandergreifen. Viele Vorwürfe entspringen Missverständnissen, komplexen Abläufen oder individueller Arbeitsverdichtung. Ein strafrechtlicher Vorwurf bedeutet daher nicht, dass tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt. Häufig ist das Gegenteil der Fall: Der Verdacht entsteht aus strukturellen Defiziten, aus der Komplexität der Abrechnungsvorgaben oder aus einer Dokumentationslage, die im Nachhinein anders bewertet wird, als sie in der konkreten Situation erlebt wurde.

Schwerpunkt Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) – das unterschätzte Risiko

Kaum ein Bereich hat in den letzten Jahren so stark an Bedeutung gewonnen wie der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs. Das Zusammenspiel aus KV-Vorgaben, EBM- und GOÄ-Systematik, Plausibilitätsprüfungen, Delegationsregeln und Dokumentationspflichten führt zu einer Komplexität, die selbst erfahrene Mediziner an systemische Grenzen bringt. Kassenärztliche Vereinigungen nutzen zunehmend algorithmische Analyseinstrumente, um Auffälligkeiten zu erkennen – oftmals ohne Rücksicht auf die tatsächliche Versorgungsrealität.

Verdachtsmomente entstehen in der Praxis häufig aufgrund statistisch „unplausibler“ Zeitprofile, Doppelabrechnungen in Stresssituationen, nicht dokumentierter Vertreterleistungen oder vermeintlich falsch gewählter Gebührenziffern. Diese Vorwürfe sind regelmäßig nicht Ausdruck vorsätzlichen Handelns, sondern Folge komplexer Abläufe, hoher Belastung und missverständlicher Systeme. Genau hier setze ich an: mit akribischer Analyse von Abrechnung, Dokumentation, Organisationsabläufen und Behandlungssituation – mit dem Ziel, fehlenden Vorsatz herauszuarbeiten und strafrechtliche Relevanz zu entkräften.

Vorsatzproblematik: Warum die subjektive Seite oft der Schlüssel ist

In nahezu allen medizinischen Strafverfahren spielt Vorsatz eine zentrale Rolle. Für eine Verurteilung genügt häufig nicht nur eine objektive Pflichtverletzung – es braucht subjektive Vorwerfbarkeit. Gerade in der Abrechnung, aber auch bei Dokumentationsfragen ist Vorsatz selten nachweisbar. Dennoch wird versucht, aus organisatorischen Unklarheiten eine Täuschungsabsicht abzuleiten.

Verteidigung bedeutet hier: innere Willensrichtung sauber herausarbeiten. War tatsächlich bewusst, dass eine Abrechnung falsch ist? Gab es überhaupt ein Erkennen der Unstimmigkeit? Oder handelte es sich um Missverständnisse, unvollständige Dokumentation, Übernahme fremder Angaben, Software- oder Organisationsprobleme? Ich zeige auf, dass Systemkomplexität, Klinikalltag und parallele Aufgaben vorsätzliches Verhalten häufig ausschließen – und erarbeite damit die Grundlage für eine Einstellung.

Behandlungsfehler, Dokumentation & Organisationsverschulden

Vorwürfe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung entstehen selten durch grobes Fehlverhalten, sondern oft durch unglückliche Verläufe, die medizinisch erklärbar sind. Die strafrechtliche Analyse beginnt deshalb mit der Frage, ob überhaupt ein Abweichen vom fachärztlichen Standard vorlag. Hinzu kommen Kausalitätsfragen, Zuständigkeiten, Organisationsstrukturen und die Frage, ob Dokumentation im Nachhinein zu Unrecht anders bewertet wird, als sie in der konkreten Situation wahrgenommen wurde.

Korruptionsvorwürfe im Gesundheitswesen

Ermittlungen wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen betreffen häufig Kooperationen, die jahrelang unbeanstandet funktionierten. Geräteüberlassungen, Bonusmodelle, wirtschaftliche Rückflüsse oder interdisziplinäre Zusammenarbeit können bei unklaren Vertragsstrukturen als tatbestandsrelevant eingestuft werden. Ich konzentriere die Verteidigung auf die rechtliche Einordnung der Abläufe, Entscheidungshoheit und die Frage, ob ein Vorteil überhaupt an eine konkrete Verordnung gekoppelt war. Viele Modelle sind – richtig erklärt und dokumentiert – rechtlich zulässig.

Sexualstrafrechtliche Vorwürfe gegen medizinisches Personal

Sexualstrafrechtliche Vorwürfe gegen Ärztinnen, Ärzte oder Therapeutinnen sind existenziell. Häufig handelt es sich um Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ohne objektive Beweise. Erforderlich ist eine konsequente, sensible und zugleich rigorose Verteidigung, die strafrechtliches Risiko und berufsrechtliche Folgen im Blick behält. Ziel ist stets, Anklage und Öffentlichkeit zu vermeiden – zum Schutz von Approbation und Reputation.

Meine Verteidigungsstrategie: Klarheit, Struktur, frühzeitiges Handeln

Ich beantrage unverzüglich Akteneinsicht, analysiere medizinische Abläufe, Dokumentation, Zuständigkeiten und die relevanten rechtlichen Parameter. Die Strategie wird gemeinsam mit Ihnen entwickelt und umfasst – je nach Fall – auch Berufs- und Zulassungsrecht, Kommunikation mit KVen/Ärztekammern/Behörden und die gezielte Vorbereitung schriftlicher Einstellungsanträge. Ziel ist eine Einstellung, idealerweise mangels Tatverdacht, um Approbationsrisiken und wirtschaftliche Schäden abzuwenden.

Medizinstrafrecht bedeutet, mit Ruhe, Präzision und Durchsetzungskraft zu verteidigen – und dabei sowohl die medizinische als auch die juristische Sprache zu sprechen. Als Strafverteidigerin in München stehe ich als klares Gegengewicht zu staatlichen Ermittlungen an Ihrer Seite und setze mich mit Nachdruck für den Schutz Ihrer Rechte, Ihrer beruflichen Zukunft und Ihrer Reputation ein.

Wenn ein Vorwurf im Raum steht, eine Vorladung eingeht, eine Durchsuchung droht oder eine KV-Plausibilitätsprüfung begonnen hat: Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Ich übernehme sofort die Kommunikation, beantrage Akteneinsicht und strukturiere das Verfahren. Für einen vertraulichen Erstkontakt nutzen Sie bitte Kontakt.

Soforthilfe im Medizinstrafrecht München

Wenn Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird, eine Vorladung eingeht, eine Durchsuchung im Raum steht oder eine KV-Plausibilitätsprüfung begonnen hat, kontaktieren Sie mich frühzeitig. Jede Minute zählt – die richtigen Schritte zu Beginn entscheiden häufig über den weiteren Verlauf.

Notfallnummer: 0173 2484991
Kanzlei Kromer · Residenzstraße 25 · München

FAQ Medizinstrafrecht

Praxisdurchsuchung, Vorladung, Abrechnungsbetrug, Approbation und Schweigen – hier finden Sie die wichtigsten Antworten, klar und handlungsorientiert.

Wird gegen Sie als Ärztin oder Arzt ermittelt oder befürchten Sie ein Ermittlungsverfahren?

Häufig geht es um Vorwürfe in Bereichen wie Körperverletzung im medizinischen Kontext, fehlerhafte Behandlung oder verletzte Aufklärungspflichten. Ich berate präventiv und verteidige im Medizinstrafrecht mit juristischer Präzision und Diskretion.
In meiner Kanzlei in München werden Sie mit Respekt und Verständnis beraten.

Anwalt Strafrecht München Strafverteidigung Rechtsanwältin Caroline Kromer

Strafverteidigung ist
Verantwortung.

Nicht jedes Verfahren ist laut. Nicht jede Entscheidung sichtbar.
Aber jede verlangt Klarheit, Unabhängigkeit und den Mut, konsequent für Rechte einzustehen.

WAS MANDANTEN ERWARTEN DÜRFEN

Verteidigung beginnt mit Vertrauen.
Haltung macht sie außergewöhnlich.

Mandantinnen und Mandanten entscheiden sich für mich, weil ich Präzision, Charakter und konsequentes Verantwortungsbewusstsein verbinde.

INTEGRITÄT

Klar, ehrlich, nicht opportunistisch.

  • Ehrlichkeit in der Einschätzung
  • Verantwortung in Entscheidungen
  • Authentizität statt Versprechen
  • Konsequenz im Schutz Ihrer Rechte
FACHWISSEN

Substanz, Strategie, Präzision.

  • Präzise Aktenarbeit
  • Strategische Verfahrensführung
  • Weiterbildung & aktuelles Strafrecht
  • Erfahrung in kritischen Lagen
MENSCHLICHKEIT

Respektvoll. Klar. Auf Augenhöhe.

  • Zuhören ohne Vorurteil
  • Verstehen der Gesamtsituation
  • Empathie ohne Weichheit
  • Ruhige Führung im Verfahren

Zögern Sie nicht, Ihre Rechte zu schützen.

Kontakt

Ihre Anfrage behandle ich persönlich und mit größter Vertraulichkeit.

In strafrechtlichen Ausnahmesituationen – etwa bei Durchsuchung oder Festnahme – ist schnelles, klares Handeln entscheidend.

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