MEDIZINSTRAFRECHT · MÜNCHEN
Medizinstrafrecht München – Strafverteidigung für Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal
Wer im Gesundheitswesen arbeitet, steht täglich an der Schnittstelle zwischen medizinischem Anspruch, organisatorischer Überlastung und enormer Verantwortung. Genau in diesem Spannungsfeld entstehen strafrechtliche Risiken, die häufig nicht auf böse Absicht, sondern auf Systemlast, Dokumentationsanforderungen und organisatorische Zwänge zurückgehen.
Wenn im Medizinstrafrecht ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, steht selten nur der konkrete Vorwurf im Raum. Es geht um Approbation, wirtschaftliche Existenz, Reputation und berufliche Zukunft. Bereits eine Vorladung oder Anfrage der Staatsanwaltschaft kann alles erschüttern. In dieser Situation braucht es eine Verteidigung, die sofort schützt, strukturiert und Klarheit schafft.
IN DIESEN SITUATIONEN HILFE
- Vorladung als Beschuldigte:r
- Praxis- oder Klinikdurchsuchung
- Vorwurf des Abrechnungsbetrugs
- KV-Plausibilitätsprüfung
- Ermittlungen wegen Behandlungsfehlern
- Risiken für Approbation und Zulassung
WORAUF ES JETZT ANKOMMT
- Keine Angaben ohne Akteneinsicht
- Durchsuchungsbeschlüsse sofort prüfen lassen
- Dokumentation und Abläufe sauber sichern
- Vorsatzvorwürfe gezielt angreifen
- Berufsrechtliche Folgen von Anfang an mitdenken
Verteidigung für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen
In meiner strafrechtlichen Arbeit vertrete ich Ärztinnen und Ärzte sämtlicher Fachrichtungen, Fach- und Oberärzte, Assistenzärzte, Pflegepersonal, Notfallmediziner, medizinische Leitungspersonen, Hebammen, Apothekerinnen und Apotheker sowie medizinisches Fachpersonal in ambulanten und stationären Einrichtungen.
Ebenso verteidige ich medizinische Versorgungszentren und Kliniken, wenn strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen oder interne Ermittlungen eingeleitet wurden. Die Besonderheit des Medizinstrafrechts liegt darin, dass medizinische Behandlungsabläufe und juristische Maßstäbe ineinandergreifen.
Typische Konstellationen im Medizinstrafrecht
Viele Vorwürfe entstehen nicht aus tatsächlichem Fehlverhalten, sondern aus komplexen Abläufen, hoher Belastung, Dokumentationsfragen oder Missverständnissen in der nachträglichen Bewertung. Gerade deshalb kommt es auf präzise Analyse und frühe Verteidigungsarbeit an.
Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
Analyse von KV-Vorgaben, EBM, GOÄ, Zeitprofilen, Delegation und Dokumentationslage.
Vorsatzproblematik
Frage der subjektiven Vorwerfbarkeit als zentraler Verteidigungsansatz.
Behandlungsfehler
Prüfung fachärztlicher Standards, Kausalität, Zuständigkeiten und tatsächlicher Abläufe.
Dokumentationsvorwürfe
Einordnung, ob lückenhafte Dokumentation überhaupt strafrechtlich tragfähig bewertet werden kann.
Organisationsverschulden
Abgrenzung individueller Verantwortung von strukturellen Defiziten im Klinik- oder Praxisalltag.
Korruptionsvorwürfe im Gesundheitswesen
Prüfung von Kooperationen, Bonusmodellen, Geräteüberlassungen und wirtschaftlichen Rückflüssen.
Sexualstrafrechtliche Vorwürfe
Sensible, konsequente Verteidigung bei existenziellen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.
Berufsrechtliche Folgen
Schutz von Approbation, Kassenzulassung, Reputation und wirtschaftlicher Existenz.
Schwerpunkt Abrechnungsbetrug: das unterschätzte Risiko
Kaum ein Bereich hat in den letzten Jahren so stark an Bedeutung gewonnen wie der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs. Das Zusammenspiel aus KV-Vorgaben, EBM- und GOÄ-Systematik, Plausibilitätsprüfungen, Delegationsregeln und Dokumentationspflichten führt zu einer Komplexität, die selbst erfahrene Mediziner an systemische Grenzen bringt.
Verdachtsmomente entstehen häufig aufgrund statistisch „unplausibler“ Zeitprofile, Doppelabrechnungen, Vertreterleistungen oder vermeintlich falsch gewählter Gebührenziffern. Genau hier setze ich an: mit akribischer Analyse von Abrechnung, Dokumentation, Organisationsabläufen und Behandlungssituation – mit dem Ziel, fehlenden Vorsatz herauszuarbeiten und strafrechtliche Relevanz zu entkräften.
Vorsatz, Behandlungsfehler und berufsrechtliche Risiken
In nahezu allen medizinischen Strafverfahren spielt Vorsatz eine zentrale Rolle. Für eine Verurteilung genügt häufig nicht nur eine objektive Pflichtverletzung – es braucht subjektive Vorwerfbarkeit. Gerade in der Abrechnung, aber auch bei Dokumentationsfragen ist Vorsatz selten nachweisbar.
Hinzu kommen Vorwürfe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung, die oft aus unglücklichen Verläufen, komplexen Zuständigkeiten oder nachträglich anders bewerteten Dokumentationslagen entstehen. Verteidigung bedeutet hier: medizinische Realität und strafrechtliche Maßstäbe sauber zusammenzuführen.
So läuft die Verteidigung im Medizinstrafrecht ab
Erste Einordnung der Lage
Prüfung von Vorwurf, Verfahrensstand, Beschlüssen, Durchsuchung, Vorladung und berufsrechtlichen Risiken.
Sofortmaßnahmen
Schweigerecht sichern, Kommunikation übernehmen, Dokumentation und Abläufe stabilisieren.
Akteneinsicht und Analyse
Präzise Bewertung von Abrechnung, Dokumentation, Zuständigkeiten, Vorsatz und medizinischer Ausgangslage.
Individuelle Verteidigungsstrategie
Zielgerichtete Verteidigung mit Fokus auf Einstellung, Schutz der Approbation und Begrenzung wirtschaftlicher Schäden.
Weiterführende Hilfe bei akuten Maßnahmen
Bei akuten Situationen finden Sie weitere Informationen auch unter Soforthilfe bei Durchsuchung, Wirtschaftsstrafrecht sowie im Bereich Sexualstrafrecht.
VERTRAULICHE ERSTKONTAKTAUFNAHME
Vorwurf im Medizinstrafrecht?
Wenn ein Vorwurf im Raum steht, eine Vorladung eingeht, eine Durchsuchung droht oder eine KV-Plausibilitätsprüfung begonnen hat, sollte die Reaktion nicht dem Zufall überlassen werden. Frühzeitige Verteidigung entscheidet häufig über den Verlauf.
Für einen Anwalt für Strafrecht in München – Soforthilfe und Verteidigung: Startseite Kanzlei Kromer.