Strafrecht Anwalt München Strafverteidigung Kromer

NOTFALL · STRAFBEFEHL

Strafbefehl erhalten?
Sofort richtig reagieren

Ein Strafbefehl ist kein Urteil – aber eine Fristsache. Wer jetzt besonnen und rechtzeitig handelt, kann entscheidende Weichen stellen und schwerwiegende Folgen vermeiden.

STRAFBEFEHL · EINSRUCH · MÜNCHEN

Strafbefehl erhalten? Jetzt entscheidet die Frist.

Ein Strafbefehl bedeutet: Das Gericht hat bereits eine strafrechtliche Entscheidung getroffen – ohne Ihre Anhörung, ohne Ihre Sicht der Dinge und ohne mündliche Beweisaufnahme. Für Betroffene wirkt das wie ein Urteil. In Wahrheit ist es häufig der Moment, in dem eine engagierte Verteidigung Fehler korrigiert, Folgen begrenzt und eine diskrete Lösung möglich macht.

Was bedeutet ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft im schriftlichen Verfahren erlassen (§§ 407 ff. StPO). Das Gericht entscheidet ausschließlich auf Grundlage der Ermittlungsakte – ohne Zeugenvernehmungen, ohne Ihre Anhörung, ohne umfassende Beweisaufnahme. Der Strafbefehl dient der schnellen Erledigung vermeintlich „einfacher“ Fälle, betrifft in der Praxis aber häufig Vorwürfe wie Körperverletzung, Betrug, Verkehrsstraftaten, Beleidigung oder fahrlässige Delikte.

Wird kein Einspruch eingelegt, wirkt der Strafbefehl wie ein Urteil: rechtskräftig, vollstreckbar und mit erheblichen Folgen (u. a. Führungszeugnisrisiken, berufsrechtliche/ausländerrechtliche Auswirkungen, Fahrverbot/MPU-Themen). Entscheidend ist: Ein Strafbefehl ist häufig ein einseitiger „Entwurf“ – und oft angreifbar.

In geeigneten Fällen kann eine Verteidigung auch bewusst auf einen Strafbefehl hinwirken, wenn eine diskrete Lösung ohne öffentliche Hauptverhandlung im Mandanteninteresse liegt (z. B. in sensiblen Konstellationen).

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Versäumen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl automatisch rechtskräftig – selbst wenn er fehlerhaft oder unverhältnismäßig ist.

Wichtig: Zur Fristsicherung genügt zunächst ein kurzer Einspruch. Die vertiefte Prüfung erfolgt danach mit Akteneinsicht. Ein Einspruch kann – wenn strategisch sinnvoll – später auch wieder zurückgenommen werden.

Lohnt sich der Einspruch gegen den Strafbefehl?

Sehr häufig ja. Nach frist- und formgerechtem Einspruch wird der Tatvorwurf neu bewertet. Ich prüfe nach Akteneinsicht Beweise, Zeugenangaben, Messunterlagen, Gutachten, polizeiliche Maßnahmen, Bild-/Videomaterial und Verfahrensfehler. Typische Ergebnisse sind: Einstellungen (§§ 153, 153a StPO), Reduzierung von Tagessätzen, Wegfall von Fahrverboten, Änderungen des Tatvorwurfs oder – je nach Lage – Freispruch.

Viele Fälle lassen sich außerdem „still“ lösen – durch gezielte Anträge und Kommunikation – ohne öffentliche Hauptverhandlung.

Häufige Fehler in Strafbefehlen

Strafbefehle sind häufig fehleranfällig: unzureichende Ermittlungen, nicht aufgeklärte Widersprüche, fehlende entlastende Aspekte, zu weite rechtliche Würdigungen (z. B. Vorsatzannahmen), sowie formale/rechnerische Fehler (Tagessätze, Einkommen, Tatzeit, Schadenssummen).

Weil das Gericht ohne eigene Beweisaufnahme entscheidet, stammen Bewertungen oft nahezu vollständig aus der Ermittlungsakte – inklusive aller dort enthaltenen Fehler. Genau hier liegen regelmäßig starke Verteidigungsansätze.

Wie wird die Geldstrafe berechnet?

Geldstrafe = Anzahl der Tagessätze (Schuldumfang) × Höhe des Tagessatzes (Nettoeinkommen, § 40 StGB). Häufig werden Einkommen pauschal/zu hoch geschätzt oder Unterhaltspflichten, Schulden, Selbstständigkeit, variable Einnahmen oder Krankheit nicht berücksichtigt. Nach Akteneinsicht prüfe ich die Berechnung und korrigiere überhöhte Werte. Ziel kann auch sein, strategisch unter kritischen Schwellen zu bleiben.

Wann droht ein Eintrag ins Führungszeugnis?

Ein Eintrag ins Führungszeugnis ist für viele Betroffene die gravierendste Folge. Zentral ist die Schwelle von 90 Tagessätzen: Ab dieser Größenordnung drohen regelmäßig erhebliche Nachteile. Gerade deshalb ist die strategische Steuerung der Tagessatzanzahl oft ein Kern der Verteidigung.

Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Führungszeugnis und Bundeszentralregister – diese Ebenen werden häufig verwechselt. Eine saubere Strategie kann Eintragungsrisiken in vielen Fällen vermeiden oder deutlich reduzieren.

Warum Sie bei einem Strafbefehl sofort anwaltliche Hilfe brauchen

Ein Strafbefehl ist die Phase mit der höchsten taktischen Dichte: Frist läuft, Entscheidung liegt vor, und Fehler wirken ohne Gegenwehr dauerhaft. Nur mit Akteneinsicht lässt sich die Beweislage beurteilen. Unüberlegte Aussagen oder Untätigkeit sind die häufigsten Gründe für vermeidbare Verurteilungen. Jetzt wird die Verteidigung gebaut – nicht erst später.

Kurz-FAQ zum Strafbefehl

Strafbefehl erhalten? Jetzt sofort richtig reagieren.

Ein Strafbefehl wirkt oft wie ein Urteil – ist es aber nicht. Die 14-Tage-Frist läuft sofort. Ich sichere Ihre Rechte, lege fristgerecht Einspruch ein und prüfe die Beweislage mit der nötigen Präzision. Sie werden in dieser Belastung nicht allein gelassen.

Vertraulich Kontakt aufnehmen

WAS MANDANTEN ERWARTEN DÜRFEN

Verteidigung beginnt mit Vertrauen.
Haltung macht sie außergewöhnlich.

Mandantinnen und Mandanten entscheiden sich für mich, weil ich Präzision, Charakter und konsequentes Verantwortungsbewusstsein verbinde.

INTEGRITÄT

Klar, ehrlich, nicht opportunistisch.

  • Ehrlichkeit in der Einschätzung
  • Verantwortung in Entscheidungen
  • Authentizität statt Versprechen
  • Konsequenz im Schutz Ihrer Rechte
FACHWISSEN

Substanz, Strategie, Präzision.

  • Präzise Aktenarbeit
  • Strategische Verfahrensführung
  • Weiterbildung & aktuelles Strafrecht
  • Erfahrung in kritischen Lagen
MENSCHLICHKEIT

Respektvoll. Klar. Auf Augenhöhe.

  • Zuhören ohne Vorurteil
  • Verstehen der Gesamtsituation
  • Empathie ohne Weichheit
  • Ruhige Führung im Verfahren
Anwalt Strafrecht München Strafverteidigung Rechtsanwältin Caroline Kromer

Strafverteidigung ist
Verantwortung.

Nicht jedes Verfahren ist laut. Nicht jede Entscheidung sichtbar.
Aber jede verlangt Klarheit, Unabhängigkeit und den Mut, konsequent für Rechte einzustehen.

KONTAKT AUFNEHMEN

Zögern Sie nicht, Ihre Rechte zu schützen.

Kontakt

Ihre Anfrage behandle ich persönlich und mit größter Vertraulichkeit.

In strafrechtlichen Ausnahmesituationen – etwa bei Durchsuchung oder Festnahme – ist schnelles, klares Handeln entscheidend.

KANZLEI
Kanzlei Kromer・Strafrecht
Residenzstraße 25 · 4. Stock · 80333 München
MOBIL
0173 2484991 (in Notfällen)
FAX
089 41613864
BÜROZEITEN
Montag – Freitag · 8:00 – 19:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung