UMWELTSTRAFRECHT · MÜNCHEN
Strafverteidigung im Umweltstrafrecht – klar, diskret, strukturiert
Das Umweltstrafrecht ist kein Randgebiet mehr. Es ist eines der sensibelsten Felder moderner Strafverfolgung – und ein Bereich, in dem unternehmerisches Handeln schnell zum strafrechtlichen Risiko werden kann, ohne dass dies den Betroffenen bewusst war. Was im Betrieb Alltag ist, kann im Verfahren plötzlich als Vorwurf im Raum stehen: technisch, verwaltungsrechtlich und strafrechtlich zugleich.
Umweltstrafrecht: Bedeutung, Risiken und Realität
Ob Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen oder formale Verstöße gegen technische Betriebsauflagen – was ursprünglich verwaltungsrechtlich gedacht war, kann sich plötzlich zu einem strafrechtlichen Vorwurf entwickeln. Die Folge ist häufig nicht nur eine rechtliche Belastung, sondern auch ein erheblicher Druck auf Reputation, Betriebsabläufe und persönliche Verantwortung.
Verschärfung des Umweltstrafrechts: steigende Anforderungen an die Verteidigung
Die Entwicklung auf europäischer Ebene – insbesondere durch die neue EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie (EU 2024/1203) – verschärft die Lage spürbar: Strafbarkeit wird ausgeweitet, Sanktionen und Bußgelder steigen, und neben persönlicher Haftung droht oft ein tiefer Reputationsverlust. Gerade für Unternehmen und Führungspersonen entsteht damit eine Unsicherheit: Betriebliche Praxis kann strafrechtlich anders bewertet werden, wenn Handlungen als abstrakt umweltgefährdend gelten – selbst ohne nachweisbaren Schaden.
Zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht: Wo Sanktionen verschwimmen
Verfahren im Umweltstrafrecht sind oft doppelt komplex. Sie bewegen sich an der Schnittstelle zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht: Genehmigungen, Anzeige- und Dokumentationspflichten, technische Anforderungen – all das sind verwaltungsrechtliche Vorgaben, deren Auslegung im Strafverfahren plötzlich zur zentralen Verteidigungsfrage wird.
Erfolgreiche Strafverteidigung im Umweltstrafrecht gelingt nur, wenn die verwaltungsrechtliche Perspektive konsequent mitgedacht wird. Ich arbeite hierfür eng mit spezialisierten Kolleg:innen aus dem Verwaltungsrecht zusammen, um Verfahren ganzheitlich zu führen – sachlich fundiert, strukturell klar und mit dem Ziel, juristische Spielräume zu erkennen und zu nutzen.
Typische Vorwürfe im Umweltstrafrecht
- Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB)Vorwurf der Beeinträchtigung von Gewässern durch Einleitungen, Leckagen oder Betriebsabläufe.
- Bodenverunreinigung (§ 324a StGB)Kontamination von Boden/Grund, häufig durch Lagerung, Havarien oder Altlastenfragen.
- Luftverunreinigung (§ 325 StGB)Emissionen, technische Anlagen, Grenzwertfragen und Genehmigungslagen.
- Unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB)Gefährliche Abfälle, Lagerung, Deklaration, Transport- und Entsorgungswege.
- AbfallverbringungVerstöße gegen Verbringungsregelungen, Dokumentations- und Nachweispflichten.
- Ordnungswidrigkeiten (z. B. BImSchG / KrWG)Verfahren mit erheblicher Vorwirkung: Bußgelder, Nebenfolgen, Behördenkommunikation.
Strafverteidigung im Umweltstrafrecht: Struktur, technische Klarheit, juristischer Weitblick
Meine Aufgabe als Strafverteidigerin ist es, Verantwortung differenziert einzuordnen – und nicht pauschal zu kriminalisieren. Ich schaffe Klarheit im Verfahren, mache technische und betriebliche Zusammenhänge nachvollziehbar und wahre Ihre Rechte gegenüber Ermittlungsbehörden, Fachbehörden und Gerichten. Je früher ich einbezogen werde, desto größer ist der Einfluss auf den Verlauf – bevor eine Anklage erhoben wird oder Sanktionen drohen.
Bei Maßnahmen wie Durchsuchungen, Sicherstellungen oder behördlichen Anhörungen sichere ich Ihr Schweigerecht, prüfe Beschlüsse und steuere die Kommunikation mit den Behörden. Für einen vertraulichen Erstkontakt nutzen Sie bitte Kontakt.
Ihre Rechte im Umweltstrafrecht: Verantwortung, Zukunft und unternehmerische Realität
Ich verteidige in umweltstrafrechtlichen Verfahren mit der notwendigen Ausdauer, Sachkunde und der Fähigkeit, komplexe Verwaltungsstrukturen rechtlich einzuordnen. Als Rechtsanwältin im Strafrecht ist es meine Verantwortung, Ihre Rechte zu schützen und für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Die wichtigsten Fragen im Umweltstrafrecht
Umweltstrafverfahren sind häufig technisch geprägt, reputationssensibel und verwaltungsrechtlich verzahnt. Deshalb beantworte ich hier typische Fragen zu Verhalten bei Maßnahmen, Schweigerecht, Dokumentation und strategischer Verteidigung. Weitere Inhalte können Sie später zusätzlich als eigenes FAQ-Modul ergänzen.
FAQ Umweltstrafrecht
Kurz, präzise und praxisnah: Durchsuchung, Schweigerecht und Strategie – mit Fokus auf Struktur, technische Einordnung und rechtssichere Kommunikation.