FESTNAHME · U-HAFT · SOFORTHILFE · MÜNCHEN
Festnahme – Soforthilfe für Betroffene und Angehörige
Für Betroffene bedeutet sie Panik, Unsicherheit und das Gefühl, ausgeliefert zu sein. Für Angehörige bedeutet sie Sorgen, Informationslosigkeit und das dringende Bedürfnis, sofort zu helfen. In diesen Momenten sind klare Schritte entscheidend. Ich übernehme die Soforthilfe, sichere die Rechte und verhindere Fehler, die später nicht mehr korrigiert werden können.
Was Betroffene bei Festnahme sofort wissen müssen
Bei einer Festnahme versuchen Beamte häufig, „informelle Gespräche“ zu führen oder Druck aufzubauen. In solchen Situationen gilt nur eines: Ruhe bewahren und die eigenen Rechte kennen.
Sie müssen keine Angaben zur Sache machen
Sie sind nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten. Sie müssen weder Erklärungen noch Einschätzungen abgeben.
Sie dürfen jederzeit schweigen
Schweigen schützt. Jeder Satz kann später falsch ausgelegt werden. Ein Satz zu viel kann ein ganzes Verfahren prägen.
Sie haben das Recht auf eine Verteidigerin
Fordern Sie klar und deutlich: „Ich möchte nicht aussagen und mit meiner Anwältin sprechen.“
Sie müssen nichts unterschreiben
Unterschriften sind freiwillig. Sie dürfen verweigern.
Was Angehörige sofort tun können
Für Angehörige ist die Situation besonders belastend, da Informationen oft nur spärlich fließen. Dennoch gibt es konkrete Schritte, mit denen Sie sofort helfen können.
1. Beruhigen und Struktur schaffen
Rufen Sie den Betroffenen nicht an – oftmals sind Telefone abgenommen. Melden Sie sich stattdessen unmittelbar bei mir.
2. Aufenthaltsort herausfinden
Manchmal wird schnell informiert, manchmal erst spät. Als Verteidigerin habe ich direkte Kontaktwege zu Polizei und Staatsanwaltschaft.
3. Ich übernehme die Kommunikation
Ich rufe Behörden an, kläre den Aufenthaltsort, stoppe Befragungen und sorge dafür, dass keine unnötigen Fehler passieren.
Wie es nach einer Festnahme weitergeht
Nach einer Festnahme gelten strikte gesetzliche Fristen. Spätestens am Tag nach der Festnahme erfolgt die Vorführung zum Haftrichter. Dort wird entschieden, ob ein Haftbefehl erlassen wird, ein bestehender in Vollzug gesetzt wird oder ob der Betroffene entlassen wird.
In dieser Phase ist Verteidigung entscheidend
Ich bereite die Vorführung vor, verhindere unbedachte Aussagen und arbeite darauf hin, dass kein Haftbefehl erlassen wird.
Was ich in einer Notfallsituation sofort für Sie tue
- Kontaktaufnahme zu Polizei oder Staatsanwaltschaft
- Sofortige Beratung: Was sagen, was nicht sagen
- Klärung des Aufenthaltsorts
- Schutz der Rechte des Betroffenen
- Vorbereitung auf die Haftrichtervorführung
- Strukturiertes Vorgehen in den ersten 24 Stunden
Wann droht Untersuchungshaft?
Ein Haftbefehl darf nur erlassen werden, wenn ein „Haftgrund“ vorliegt:
- Fluchtgefahr
- Verdunkelungsgefahr
- Wiederholungsgefahr
Diese Haftgründe werden häufig vorschnell angenommen. Eine frühe Verteidigung ist der wirksamste Weg, unnötige Untersuchungshaft zu verhindern.
Sofortkontakt
Notfall bei Festnahme: 0173 2484991
Telefon: 089 41613831
E-Mail: kanzlei@kromer-legal.de
Adresse: Residenzstraße 25 · 80333 München