ERSTE REAKTION · VORLADUNG · SCHWEIGERECHT
Erste Orientierung im Strafverfahren
Viele Strafverfahren beginnen unerwartet: Die Polizei ruft an, eine Vorladung wird zugestellt oder Betroffene erfahren, dass eine Strafanzeige gegen sie vorliegt. Häufig ist zunächst nicht einmal klar, ob eine Person als Beschuldigter oder als Zeuge geführt wird.
Gerade zu Beginn sollte die eigene Rolle im Verfahren geklärt und von vorschnellen Angaben zur Sache abgesehen werden. Beschuldigte sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, und dürfen von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Zum Beitrag: Schweigerecht im Strafverfahren →
ERMITTLUNGSVERFAHREN
Wenn gegen Sie ermittelt wird
Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase des Strafverfahrens. Staatsanwaltschaft und Polizei prüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht und ob genügend Beweise für eine Anklage vorliegen. Für Beschuldigte ist wichtig: Eine Aussage sollte regelmäßig erst nach Akteneinsicht geprüft werden.
Zum Beitrag: Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren →
Ermittlungsverfahren
Ermittlungsmaßnahmen
Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase des Strafverfahrens. Staatsanwaltschaft und Polizei prüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht und ob genügend Beweise für eine Anklage vorliegen. Für Beschuldigte ist wichtig: Eine Aussage sollte regelmäßig erst nach Akteneinsicht geprüft werden.
Zum Beitrag: Telefonüberwachung / TKÜ
ERMITTLUNGSVERFAHREN
ABSCHLUSS DER ERMITTLUNGEN
Nicht jedes Strafverfahren endet mit einer Hauptverhandlung. Je nach Tatvorwurf, Beweislage und Verfahrensstand kommen Einstellungen, Auflagen, Täter-Opfer-Ausgleich, Strafbefehl oder andere verfahrensbeendende Lösungen in Betracht.
Soforthilfe: Strafbefehl erhalten?
HAUPTVERFAHREN
Hauptverfahren und Hauptverhandlung
Wenn Anklage erhoben wird oder ein Verfahren vor Gericht kommt, zählt Vorbereitung. In der Hauptverhandlung geht es um Beweise, Anträge, Aussageverhalten, Verteidigungsstrategie und am Ende um Urteil oder Freispruch.
Zum Beitrag: Ablauf der HauptverhandlungWichtige Beiträge
RECHTSGEBIETE · ALLGEMEINES STRAFRECHT
Allgemeines Strafrecht
Viele Strafverfahren betreffen klassische Tatvorwürfe wie Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Nötigung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung oder Verkehrsdelikte. Entscheidend ist dabei nicht nur der Tatvorwurf selbst, sondern die konkrete Beweislage, die Aussagekonstellation und die Frage, ob eine Einstellung oder andere Verfahrenslösung erreicht werden kann.
Allgemeines Strafrecht → zum FachgebietTypische Vorwürfe
RECHTSGEBIETE · SEXUALSTRAFRECHT
Sexualstrafrecht
Sexualstrafverfahren sind besonders sensibel. Häufig stehen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, digitale Spuren, Chatverläufe, frühere Kommunikation, richterliche Vernehmungen und mögliche Nebenfolgen im Mittelpunkt. Eine sachliche und frühzeitige Verteidigung ist hier besonders wichtig.
Sexualstrafrecht → zum Fachgebiet
RECHTSGEBIETE · WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht geht es häufig nicht nur um den strafrechtlichen Vorwurf, sondern zugleich um Vermögen, Reputation, berufliche Stellung und unternehmerische Handlungsfähigkeit. Durchsuchung, Beschlagnahme, Vermögensarrest, Einziehung und interne Kommunikation müssen früh strategisch gesteuert werden.
Wirtschaftsstrafrecht → zum Fachgebiet
RECHTSGEBIETE · BTMG · KCANG
Betäubungsmittelstrafrecht
Verfahren wegen Betäubungsmitteln oder Cannabis betreffen häufig Besitz, Handel, Einfuhr, nicht geringe Mengen, digitale Kommunikation, Observation, TKÜ oder Durchsuchungen. Gerade bei BtM-Verfahren spielen Ermittlungsmaßnahmen und die genaue Einordnung der Menge eine zentrale Rolle.
Betäubungsmittelstrafrecht → zum Fachgebiet
RECHTSGEBIETE · STRAFVOLLSTRECKUNG
Strafvollstreckung
Nach Urteil oder Strafbefehl können Bewährung, Bewährungswiderruf, Ladung zum Strafantritt, Strafaufschub, Reststrafenaussetzung und Führungszeugnis entscheidend werden. In der Strafvollstreckung geht es häufig darum, Freiheit zu sichern, Haft zu vermeiden oder die Vollstreckung strategisch zu begrenzen.
Strafvollstreckung → zum Fachgebiet
KONTAKT ZUR KANZLEI / STRAFVERTEIDIGERNOTDIENST
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In strafrechtlichen Notfällen – etwa bei Durchsuchung oder Festnahme – ist schnelles, klares Handeln entscheidend. Sie erreichen die Kanzlei unter der mobilen Notrufnummer 24/7, auch am Wochenende und an Feiertagen.
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