DURCHSUCHUNG · STRAFVERFAHREN · MÜNCHEN
Durchsuchung: Rechte, Pflichten & richtige Schritte
Eine Wohnungs- oder Geschäftsdurchsuchung gehört zu den schwerwiegendsten strafprozessualen Eingriffen in die persönliche Lebens- und Unternehmenssphäre. Sie erfolgt in der Regel überraschend, häufig in den frühen Morgenstunden, und wird von Betroffenen als massiv, entgrenzend und zutiefst destabilisiert empfunden. Gerade in dieser Phase ist es entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und besonnen zu reagieren. Das Verhalten während der Durchsuchung kann die spätere rechtliche Bewertung erheblich beeinflussen. Zugleich unterliegt die Maßnahme strengen gesetzlichen Voraussetzungen, die im Nachhinein präzise überprüft werden müssen.
Grundsätzlich bedarf eine Durchsuchung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser muss den konkreten Tatvorwurf, die gesuchten Beweismittel, die zu durchsuchenden Räumlichkeiten und die tragenden Gründe der Maßnahme erkennen lassen. Die Anforderungen an die Bestimmtheit sind hoch: Ein Beschluss darf nicht pauschal formuliert sein und keine uferlosen Suchen erlauben. Nur in gesetzlich eng begrenzten Ausnahmefällen – insbesondere bei dokumentierter „Gefahr im Verzug“ – kann eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss angeordnet werden. Auch dann ist sie später gerichtlich überprüfbar.
Verhalten während der Durchsuchung – das Wichtigste auf einen Blick
Auch wenn eine Durchsuchung eine erhebliche Belastung darstellt, gibt es klare Regeln, die Ihre Rechte schützen und Fehler verhindern. Während der Maßnahme sollten Sie unbedingt Folgendes beachten:
- Kein Widerstand. Weder körperlich noch verbal. Widerstand führt regelmäßig zu zusätzlichen Strafverfahren und verschlechtert Ihre Ausgangslage erheblich.
- Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen und dokumentieren. Lassen Sie sich den Beschluss vollständig zeigen und fertigen Sie – wenn möglich – eine Kopie oder ein Foto an.
- Nur Angaben zur Person. Sie sind ausschließlich verpflichtet, Identitätsangaben zu machen.
- Striktes Schweigen. Keine Aussagen zur Sache – auch keine beiläufigen Bemerkungen.
- Unmittelbar Strafverteidigerin anrufen. Anwaltliche Begleitung kann entscheidend sein.
- Nichts unterschreiben. Protokolle oder Erklärungen müssen nicht vor Ort unterzeichnet werden.
- Widerspruch erklären. Keine Zustimmung zu Sicherstellungen, Widerspruch protokollieren lassen.
- Ausweise verlangen. Ermittler müssen sich ausweisen.
- Eigene Dokumentation. Uhrzeiten, Beamte, Ablauf und Abweichungen notieren.
Juristische Grenzen und Anforderungen der Maßnahme
Der Durchsuchungsbeschluss bildet die rechtliche Grundlage der Maßnahme. Erfasst sind ausschließlich die im Beschluss benannten Räume. Ermittler dürfen den Beschluss nicht eigenmächtig erweitern.
Digitale Geräte, Passwörter und sensible Daten
Sie sind nicht verpflichtet, Passwörter, PINs oder Entsperrcodes preiszugeben. Das Schweigerecht umfasst auch den Schutz vor aktiver Mitwirkung an der eigenen Belastung.
Nach der Durchsuchung – strategische Schritte
Nach Abschluss der Maßnahme beginnt die juristische Auswertung: Rechtmäßigkeit, Verfahrensfehler, Beweisverwertungsverbote und Verteidigungsstrategie.
Wenn Sie einen akuten Vorwurf haben, finden Sie hier den Überblick zur Strafverteidigung in München sowie Soforthilfe-Einstiege.
Soforthilfe im Notfall
Eine Durchsuchung ist ein Ausnahmezustand. Für die Verteidigung ist sie ein Moment, in dem entscheidende Weichen gestellt werden.
Notfallnummer: 0173 2484991
Kanzlei: 089 41613831
E-Mail: kanzlei@kromer-legal.de
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