Schwerpunkte im Strafrecht – Kanzlei Kromer

STRAFVERTEIDIGUNG MÜNCHEN

WIRTSCHAFTS-
STRAFRECHT

STRAFVERTEIDIGUNG · MÜNCHEN

Wirtschaftsstrafrecht Anwalt München

Sind Sie mit einem Tatvorwurf im Wirtschaftsstrafrecht konfrontiert – etwa wegen Betrugs, Untreue, Steuerstrafrechts, Insolvenzstrafrechts oder Korruptionsdelikten? Gerade bei Vorladung, Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vermögensarrest ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

Ein Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht betrifft häufig nicht nur einen einzelnen Vorwurf, sondern zugleich Reputation, Vermögen, unternehmerische Handlungsfähigkeit und berufliche Existenz. Als Anwältin für Wirtschaftsstrafrecht in München verteidige ich Unternehmer, Geschäftsführer, leitende Angestellte und sonstige Entscheidungsträger diskret, strategisch und mit klarem Fokus auf Verfahrenskontrolle und Schadensbegrenzung.

IN DIESEN SITUATIONEN HILFE

  • Vorladung im Wirtschaftsstrafrecht
  • Durchsuchung im Unternehmen
  • Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen
  • Vermögensarrest und Kontosperrung
  • Ermittlungen gegen Geschäftsführer oder Management
  • Steuerfahndung, Zoll oder Compliance-Vorwürfe

WORAUF ES JETZT ANKOMMT

  • Keine Angaben ohne Akteneinsicht
  • Durchsuchung und Sicherstellungen sofort prüfen lassen
  • Kommunikation mit Ermittlungsbehörden kontrolliert steuern
  • Wirtschaftliche Folgeschäden früh begrenzen
  • Reputation und Handlungsspielraum aktiv schützen

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht in München

Ein Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht trifft viele Betroffene völlig unvorbereitet. Im Raum stehen häufig nicht nur strafrechtliche Vorwürfe, sondern zugleich erhebliche Folgen für Unternehmen, berufliche Stellung, Vermögen und Außenwirkung. Gerade deshalb sollte eine Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht nicht erst dann beginnen, wenn Durchsuchungen stattgefunden haben oder Vermögenswerte bereits gesichert wurden.

Als Anwältin für Wirtschaftsstrafrecht in München vertrete ich Mandantinnen und Mandanten bei komplexen Ermittlungsverfahren diskret, strategisch und mit klarem Fokus auf Schadensbegrenzung, Verfahrenskontrolle und bestmögliche Verteidigung.

Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht: Betrug, Untreue, Steuerstrafrecht und Insolvenzstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren sind häufig vielschichtig. Sie betreffen nicht selten komplexe betriebliche Abläufe, interne Zuständigkeiten, Dokumentationspflichten, wirtschaftliche Krisensituationen oder unternehmerische Entscheidungen unter Zeitdruck. Typische Vorwürfe reichen von Betrug und Untreue bis hin zu Steuerstrafrecht, Insolvenzdelikten oder Korruptionsvorwürfen.

Betrug (§ 263 StGB)

Vorwurf unrichtiger Angaben, Täuschungshandlungen und Vermögensschäden.

Untreue (§ 266 StGB)

Vorwurf der Pflichtverletzung im Umgang mit fremdem Vermögen und Unternehmensinteressen.

Korruptionsdelikte

Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Zuweisungen, Compliance-Verstöße.

Steuerstrafrecht

Steuerverkürzung, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Buchhaltungs- und Erklärungsfragen.

Insolvenzstrafrecht

Insolvenzverschleppung, Bankrottdelikte, Bilanz- und Buchführungsvorwürfe.

Arbeitsstrafrecht

Sozialversicherungsabgaben, Arbeitszeit, Personalverantwortung, Organisationspflichten.

IT- und Datenschutzstrafrecht

Geheimnisverrat, Datenverarbeitung, Zugriffsvorwürfe, unternehmensinterne Systeme.

Vorwürfe gegen Geschäftsführung und Management

Persönliche Verantwortung, Delegationsfehler, Organisationsverschulden.

Durchsuchung, Beschlagnahme und Vermögensarrest

Besonders belastend sind wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Sicherstellungen oder ein Vermögensarrest. Solche Maßnahmen greifen oft tief in betriebliche Abläufe ein, binden Ressourcen und erzeugen erheblichen Druck nach innen und außen.

In dieser Situation kommt es darauf an, sofort die Reichweite der Maßnahme zu prüfen, die Kommunikation zu steuern, Fehler in der Durchführung zu dokumentieren und möglichst früh die Verteidigungsstrategie festzulegen.

Verteidigung für Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Entscheidungsträger

Ich verteidige insbesondere Unternehmer, Geschäftsführer, Organträger, leitende Angestellte und sonstige Entscheidungsträger, die mit strafrechtlichen Vorwürfen im wirtschaftlichen Kontext konfrontiert sind. Wirtschaftsstrafrecht verlangt nicht nur strafrechtliche Präzision, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Realität, interne Prozesse und wirtschaftliche Folgewirkungen.

So läuft die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht ab

01

Erste Einordnung der Lage

Prüfung von Vorladung, Durchsuchung, Arrest, Beschlagnahme oder sonstigem Ermittlungsdruck.

02

Sofortmaßnahmen

Absicherung Ihrer Rechte, Steuerung der Kommunikation und erste strategische Weichenstellung.

03

Akteneinsicht und Analyse

Präzise Bewertung der Beweislage, der Vorwürfe und der tatsächlichen Risiken.

04

Individuelle Verteidigungsstrategie

Zielgerichtete Verteidigung mit Fokus auf Verfahrensbegrenzung, Einstellung und Schutz Ihrer Position.

VERTRAULICHE ERSTKONTAKTAUFNAHME

Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht?

Je früher die Verteidigung ansetzt, desto größer ist der Handlungsspielraum. Gerade bei Vorladung, Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vermögensarrest sollte die Reaktion nicht dem Zufall überlassen werden.

KONTAKT ZUR KANZLEI / STRAFVERTEIDIGERNOTDIENST

Nehmen Sie heute noch Kontakt auf, damit wir Ihre rechtliche Angelegenheit besprechen.

In strafrechtlichen Notfällen – etwa bei Durchsuchung oder Festnahme – ist schnelles, klares Handeln entscheidend. Sie erreichen mich unter meiner mobilen Notrufnummer 24/7, auch am Wochenende und an Feiertagen.


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