HAFTSACHEN · U-HAFT · MÜNCHEN
Soforthilfe bei Haftverfahren
Wenn ein Mensch in Untersuchungshaft genommen wird, fehlt er – von einem Moment auf den anderen. Für seine Partnerin, für die Familie, für die Eltern. Es ist nicht nur eine Zelle, in die er gebracht wird – es ist auch der Platz am Esstisch, der leer bleibt. Die andere Hälfte, die plötzlich nicht mehr da ist. Die Tochter, die morgens nicht mehr anruft. Der Vater, der die Kinder nicht mehr ins Bett bringt. Gespräche verstummen. Was bleibt, ist Unruhe und die enorme Sorge, wie es jetzt weitergeht.
Als Strafverteidigerin weiß ich:
Die Verzweiflung ist groß – und berechtigt. Angehörige sind oft die ersten, die handeln: sie rufen an, versuchen Antworten zu bekommen und stehen nicht selten allein da mit Fragen, auf die niemand eine klare Antwort gibt.
Schnelles und frühzeitiges Handeln ist erforderlich
Ich berate und verteidige in Haftsachen – entschlossen, schnell und verlässlich mit dem Ziel, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten, Ihnen und Ihrem Angehörigen eine Stütze zu sein und die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Meine Aufgabe ist es, den Kontakt in die JVA herzustellen. Ich kann Sprechscheine beantragen, sodass Sie Ihren Angehörigen besuchen können. Ich beantrage sofort Akteneinsicht, ordne die rechtliche Situation ein, prüfe die Haftgründe und die Voraussetzungen für eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde.
Festnahme und Untersuchungshaft sind Notfälle. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht – und lassen Sie frühzeitig verteidigen. Für einen vertraulichen Erstkontakt nutzen Sie bitte Kontakt. Bei U-Haft zählt jede Stunde.
Die Festnahme stellt einen Notfall dar: Sie erreichen mich rund um die Uhr mobil
Untersuchungshaft ist der schärfste staatliche Eingriff in die Freiheitsrechte eines Menschen – obwohl die Unschuldsvermutung gilt. Sie beraubt einem Beschuldigten die Freiheit, obwohl dieser nicht rechtskräftig verurteilt ist. Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld gilt jeder Mensch als unschuldig. Umso wichtiger ist es, dass jeder Haftbefehl fundiert auf seine Rechtmäßigkeit geprüft wird.
Der Staat nimmt diesen massiven Eingriff vor, um das Verfahren und die Anwesenheit des Beschuldigten zu sichern. Dafür müssen gemäß § 112 StPO zwingend ein dringender Tatverdacht, ein Haftgrund (z. B. Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr) sowie die Verhältnismäßigkeit des Haftbefehls vorliegen.
Zögern Sie nicht – nehmen Sie Kontakt auf
Ist Ihr Angehöriger in Untersuchungshaft, zählt jeder einzelne Tag. Je früher die Strafverteidigung beginnt, desto größer ist mein Handlungsspielraum.
Verteidigung auch im Strafvollstreckungsverfahren
Auch nach einer Verurteilung bestehen juristische Möglichkeiten. Ich stehe Ihnen daher im Strafvollstreckungsverfahren zur Seite – etwa bei:
Typische Anliegen
- Vorzeitige EntlassungAnträge gemäß § 56 StGB / § 88 JGG.
- VerlegungVerlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt.
- HaftaufschubHaftaufschub gemäß § 456 StGB.
- Therapie statt StrafeTherapie statt Strafe gemäß § 35 BtMG.
- VollzugslockerungenHafturlaub, Ausgänge, Freigänge, Arbeit außerhalb der Anstalt.
Mit Entschlossenheit für Ihre Rechte
Als spezialisierte Strafverteidigerin in Haftsachen ist es meine Aufgabe, die Rechte Ihres Angehörigen konsequent zu schützen, jede Haftentscheidung – vom Haftbefehl bis zur Untersuchungshaft – kritisch zu überprüfen und alle rechtlichen Schritte für eine möglichst schnelle Freilassung auszuschöpfen. Ich analysiere die Haftgründe, bereite Haftprüfung oder Haftbeschwerde vor und setze mich mit Nachdruck für eine Entlassung aus der U-Haft ein.
Die wichtigsten Fragen zur Untersuchungshaft
Wer einen Angehörigen in Untersuchungshaft weiß, steht plötzlich vor rechtlichen und emotionalen Herausforderungen. Um Ihnen erste Orientierung zu geben, beantworte ich hier zentrale Fragen zu Festnahme, Haftbefehl, Haftgründen und den nächsten Schritten. Weitere vertiefende Einblicke finden Sie im Bereich FAQ: Haftsachen sowie in meinem Notfallartikel für Angehörige einer Person in U-Haft – speziell in München.