JUGENDSTRAFRECHT · MÜNCHEN
Verteidigung im Jugendstrafrecht – Unterstützung für Jugendliche und Familien
Jugendliche befinden sich in einer Lebensphase, in der vieles gleichzeitig passiert – innerlich wie äußerlich. Identität, Grenzen, Zugehörigkeit, Selbstständigkeit: alles entsteht nebeneinander, manchmal im Konflikt miteinander. Entscheidungen fallen häufig spontan, beeinflusst vom sozialen Umfeld, von emotionalen Situationen oder schlichter Unwissenheit über die möglichen Folgen.
Gerade im Jugendstrafrecht – ob es um Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Cyberdelikte, Schulhofkonflikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder gruppendynamische Situationen geht – zeigen sich typische Verhaltensmuster heranwachsender Menschen. Es ist eine Zeit der Suche: nach Rollen, nach Orientierung, nach sich selbst.
Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche: Verantwortung, Verunsicherung und richtige Verteidigung
Eltern stehen daneben: mit Verantwortung, Sorgen und dem Wunsch zu schützen, ohne zu überfordern. Zwischen Vertrauen und Furcht, zwischen Erklären und Begleiten.
Kommt es in dieser sensiblen Phase zu einem Ermittlungsverfahren – sei es durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Schule – wirkt der Vorwurf schnell größer als der tatsächliche Anlass. Ein Ladungsschreiben, ein Ermittlungsvermerk, eine Vorladung wegen Körperverletzung oder Diebstahl, ein BtM-Verdacht wegen Cannabis oder Ecstasy: All das erzeugt Verunsicherung bei Jugendlichen und Eltern.
Die zentrale Sorge lautet fast immer: „Welche Folgen hat das für die Zukunft meines Kindes?“ Genau hier entscheidet eine professionelle Jugendstrafverteidigung über Weichenstellungen – ob Verfahren eingestellt werden, ob pädagogische Maßnahmen greifen oder ob das Jugendgericht milde und verhältnismäßige Lösungen ermöglicht.
Jugendstrafverteidigung mit Struktur – Begleitung von Jugendlichen und Eltern
Ich verteidige Jugendliche und Heranwachsende mit einem tiefen Bewusstsein für die Besonderheiten dieses Lebensabschnitts und mit Respekt für die Rolle der Eltern, die mittragen, mitfühlen und mitentscheiden. Dabei verbinde ich rechtliche Strategie mit pädagogischem Verständnis: immer klar, immer strukturiert, immer darauf ausgerichtet, die Weichen positiv zu stellen.
„Ein Verfahren darf nicht bestimmen, was vor einem jungen Menschen liegt.“
Meine Arbeit beginnt mit Zuhören – bei Jugendlichen und Eltern. Ich bringe Ordnung in die Situation, nehme Druck aus dem Verfahren und verhindere, dass ein Ermittlungsverfahren größere Kreise zieht als notwendig. Das gilt bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Diebstahl, Bedrohung, Raub, BtM-Besitz, Online-Delikten oder Schulvorfällen gleichermaßen.
Jugendstrafrecht: Chancen statt Stigmatisierung
Verteidigung im Jugendstrafrecht bedeutet: die besondere Systematik des JGG (Jugendgerichtsgesetz) gezielt zu nutzen – für pädagogische Maßnahmen, Einstellungen nach §§ 45, 47 JGG, Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich, Verwarnungen oder Arbeitsauflagen. Das Jugendstrafrecht erkennt die Entwicklung junger Menschen an und hat einen eigenen Zweck: erziehen statt bestrafen, schützen statt stigmatisieren.
Als Rechtsanwältin im Strafrecht und Strafverteidigerin in München liegt mein Fokus darauf, die Rechte Ihres Kindes zu schützen, überzogene Maßnahmen abzuwehren und sicherzustellen, dass Zukunftsperspektiven nicht durch eine einmalige Fehlentscheidung beeinträchtigt werden. Eine frühe und unaufgeregte Verteidigung ist entscheidend – um Verfahren zu begrenzen, Einstellungen zu erreichen und langfristige Folgen zu vermeiden.
Wenn eine Vorladung, Anzeige oder schulische Meldung vorliegt: Bitte keine Angaben zur Sache. Ich beantrage Akteneinsicht, ordne die Lage ein und steuere die Kommunikation – damit das Verfahren nicht größer wird als nötig. Für einen vertraulichen Erstkontakt nutzen Sie bitte Kontakt.
FAQ Jugendstrafrecht
Die wichtigsten Fragen zu Strafen, Vernehmung und Ablauf – klar, beruhigend und auf Zukunftsschutz ausgerichtet.