Schwerpunkte im Strafrecht – Kanzlei Kromer

STRAFVERTEIDIGUNG MÜNCHEN

Anwalt bei UNTERSUCHUNGSHAFT in München

UNTERSUCHUNGSHAFT MÜNCHEN · 24H STRAFVERTEIDIGUNG

Untersuchungshaft München

Wurde ein Angehöriger festgenommen? Hat die Polizei mitgeteilt, dass eine Vorführung beim Haftrichter stattfinden soll? Liegt bereits ein Haftbefehl vor oder befindet sich ein Beschuldigter schon in der JVA? Für Familien und Angehörige ist diese Situation oft ein Schock: Von einem Moment auf den anderen ist jemand nicht mehr erreichbar, Informationen sind bruchstückhaft, die nächsten Stunden wirken unübersichtlich — und trotzdem müssen sofort die richtigen Entscheidungen getroffen werden.

Die Untersuchungshaft ist der schwerste Eingriff in die Freiheit eines Menschen, der noch nicht verurteilt ist und für den die Unschuldsvermutung gilt. Sie betrifft nicht nur den Beschuldigten selbst, sondern auch Familie, Partner, Kinder, Beruf und das gesamte soziale Umfeld. Angehörige stehen häufig vor ganz praktischen und zugleich existenziellen Fragen: Wo ist die betroffene Person? Wann findet die Vorführung statt? Darf Kontakt aufgenommen werden? Was bedeutet der Haftbefehl? Und vor allem: Wie kann die Untersuchungshaft schnellstmöglich überprüft oder beendet werden?

In Haftsachen zählt jede Stunde. Gleichzeitig darf die Reaktion nicht hektisch oder unkontrolliert erfolgen. Entscheidend ist eine Verteidigung, die sofort Ordnung schafft: Schweigerecht sichern, Kontakt zur JVA strukturieren, Haftbefehl prüfen, Akteneinsicht beantragen und die rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpfen. Dazu gehören insbesondere Haftprüfung, Haftbeschwerde und die Prüfung, ob der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden kann.

Die Kanzlei Kromer übernimmt bei drohender oder bereits eingetretener Untersuchungshaft nicht nur einzelne Sofortmaßnahmen, sondern die Strafverteidigung im gesamten Verfahren. Untersuchungshaft ist nie isoliert zu betrachten: Der Haftbefehl hängt mit dem Tatvorwurf, der Beweislage, dem dringenden Tatverdacht, den behaupteten Haftgründen und der weiteren Verteidigungsstrategie zusammen. Deshalb wird nicht nur gegen die Haft gearbeitet, sondern zugleich das Strafverfahren als Ganzes in den Blick genommen.

Die Kanzlei Kromer verteidigt Beschuldigte, die sich in der Untersuchungshaft befinden, klar, schnell und strategisch. Ziel ist es, die Untersuchungshaft so schnell wie möglich zu beenden, Rechte sofort zu sichern, den Haftbefehl mittels Haftprüfung oder Haftbeschwerde kritisch anzugreifen und eine tragfähige Verteidigung für das weitere Verfahren aufzubauen. Eine entschlossene Strafverteidigung in München beginnt bei Untersuchungshaft nicht später, sondern sofort.

WENN PLÖTZLICH HAFT IM RAUM STEHT

  • Ein Angehöriger wurde festgenommen und soll dem Haftrichter vorgeführt werden
  • Es liegt ein Haftbefehl vor oder Untersuchungshaft wurde angeordnet
  • Der Beschuldigte befindet sich bereits in der JVA
  • Kontakt, Besuch, Verteidigertelefonat oder Sprechschein müssen organisiert werden
  • Haftprüfung oder Haftbeschwerde sollen vorbereitet werden
  • Es soll geprüft werden, ob der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden kann

WAS JETZT SOFORT WICHTIG IST

  • Keine Angaben zur Sache ohne Verteidigung
  • Wir beantragen unverzüglich Akteneinsicht
  • Dringender Tatverdacht und Haftgründe prüfen lassen
  • Kontakt zur JVA und zu Angehörigen strukturiert sichern
  • Schnelle Vorbereitung für Haftprüfung oder Haftbeschwerde

Wenn Untersuchungshaft im Raum steht, zählt jede Stunde

Bei Untersuchungshaft ist Zeit ein entscheidender Faktor. Bereits in den ersten Stunden nach der Festnahme werden Weichen gestellt, die für den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich sein können. Je früher die Verteidigung eingeschaltet wird, desto größer ist der Handlungsspielraum – sei es bei der Prüfung des Haftbefehls, bei der Vorbereitung einer Haftprüfung oder bei der Frage, ob mildere Maßnahmen anstelle der Untersuchungshaft ausreichen.

Gerade deshalb braucht Untersuchungshaft eine Verteidigung, die sofort Übersicht herstellt, rechtlich sauber einordnet und unverzüglich handlungsfähig ist - sowohl für die inhaftierte Person als auch für seine Angehörigen.

Worum es in Haftsachen regelmäßig geht

Untersuchungshaft betrifft nicht nur den Beschuldigten selbst. Sie verändert von einem Moment auf den anderen die Situation von Familie, Partnerschaft, Beruf und Alltag. Typische Themen in Haftsachen sind die Prüfung des Haftbefehls, die Akteneinsicht, Haftprüfung, Haftbeschwerde und die Organisation des Kontakts zur Justizvollzugsanstalt.

Prüfung des Haftbefehls

Dringender Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit werden sofort überprüft.

Akteneinsicht

Frühe Einordnung der Beweislage und Aufbau einer tragfähigen Verteidigungsstrategie.

Haftprüfung

Gerichtliche Überprüfung, ob die Untersuchungshaft aufrechterhalten werden darf.

Haftbeschwerde

Angriff gegen rechtlich oder tatsächlich nicht tragfähige Haftentscheidungen.

Außervollzugsetzung

Prüfung, ob Auflagen statt weiterer Inhaftierung ausreichen.

Kontakt zur JVA

Organisation von Besuchen, Sprechscheinen und der Kommunikation nach außen.

Begleitung von Angehörigen

Klare Orientierung in einer emotional und rechtlich extrem belastenden Situation.

Beschleunigungsgebot wahren

Kontrolle, ob das Verfahren mit der in Haftsachen gebotenen Eile geführt wird.

Rechtliche Voraussetzungen der Untersuchungshaft

Untersuchungshaft darf nicht allein deshalb angeordnet werden, weil ein Vorwurf schwer wiegt oder die Lage unübersichtlich ist. Gesetzlich erforderlich sind ein dringender Tatverdacht, ein gesetzlicher Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit der Haft. Gerade an diesen Punkten setzt die Verteidigung an.

Ein Haftbefehl nach § 112 StPO setzt voraus, dass nach dem Stand der Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Hinzukommen muss ein konkreter Haftgrund, etwa Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder in besonderen Konstellationen Wiederholungsgefahr. Selbst dann darf Untersuchungshaft nur angeordnet oder aufrechterhalten werden, wenn mildere Mittel nicht genügen.

Soforthilfe für Beschuldigte und Angehörige

Angehörige sind oft die Ersten, die handeln müssen. Sie versuchen Informationen zu erhalten, den Kontakt zur betroffenen Person nicht zu verlieren und gleichzeitig die Situation irgendwie zu ordnen. Gerade in dieser Phase braucht es klare rechtliche Führung. Wir beraten und unterstützen deshalb nicht nur Beschuldigte, sondern auch Angehörige, die in den ersten Stunden und Tagen nach einer Festnahme Orientierung brauchen.

So läuft die Verteidigung in Haftsachen ab

01

Erste Einordnung der Lage

Prüfung von Festnahme, Vorführung, Haftbefehl, Tatvorwurf und Haftgründen.

02

Sofortmaßnahmen

Absicherung des Schweigerechts, Kontakt zur JVA und unverzügliche Verteidigungsschritte.

03

Akteneinsicht und Analyse

Präzise Bewertung von Tatverdacht, Haftgrund, Verhältnismäßigkeit und Beweislage.

04

Haftprüfung / Haftbeschwerde

Zielgerichtete Maßnahmen mit Fokus auf Aufhebung des Haftbefehls oder Außervollzugssetzung.

SOFORTHILFE BEI FESTNAHME · HAFTBEFEHL · UNTERSUCHUNGSHAFT

Untersuchungshaft? Jetzt muss Verteidigung sofort beginnen.

Wurde ein Angehöriger festgenommen oder befindet sich ein Beschuldigter bereits in der JVA, darf keine Zeit verloren gehen. Die Kanzlei Kromer prüft den Haftbefehl, die Haftgründe und die Beweislage aufgrund der Aktenlage, bereitet Haftprüfung oder Haftbeschwerde vor und übernimmt zugleich die Verteidigung im gesamten Strafverfahren.

SOFORTHILFE BEI DRINGENDEN FRAGEN IM STRAFRECHT

FAQ Untersuchungshaft

Wenn Untersuchungshaft angeordnet wurde oder ein Haftbefehl besteht, muss schnell und kontrolliert gehandelt werden. Entscheidend ist, den Haftbefehl zu prüfen, Akteneinsicht zu beantragen und zu klären, ob Haftprüfung, Haftbeschwerde oder eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls in Betracht kommt.

Untersuchungshaft wurde angeordnet – was kann jetzt getan werden?

Wenn Untersuchungshaft angeordnet wurde, muss zunächst geprüft werden, auf welchen Tatvorwurf sich der Haftbefehl stützt, welcher Haftgrund angenommen wird und ob die Untersuchungshaft verhältnismäßig ist. Dafür beantragt die Verteidigung Akteneinsicht und prüft die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Haft.

Je nach Lage kommen Haftprüfung, Haftbeschwerde oder eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls in Betracht.

Der Haftbefehl besteht – ist damit alles entschieden?

Nein. Auch wenn ein Haftbefehl besteht, kann und muss geprüft werden, ob er rechtlich und tatsächlich tragfähig ist. Ein Haftbefehl kann aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden.

Entscheidend ist, ob dringender Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit tatsächlich vorliegen.

Was steht in einem Haftbefehl – und warum ist das so wichtig?

Ein Haftbefehl muss den Tatvorwurf, den dringenden Tatverdacht und den angenommenen Haftgrund benennen. Er ist die Grundlage dafür, dass ein noch nicht verurteilter Mensch in Untersuchungshaft genommen wird.

Für die Verteidigung ist der Haftbefehl ein zentraler Angriffspunkt: Trägt der Tatverdacht? Ist der Haftgrund konkret begründet? Gibt es mildere Mittel? Ist Untersuchungshaft verhältnismäßig?

Wann darf Untersuchungshaft überhaupt angeordnet werden?

Untersuchungshaft darf nicht allein deshalb angeordnet werden, weil ein Tatvorwurf schwer wiegt. Erforderlich sind insbesondere ein dringender Tatverdacht, ein gesetzlicher Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit der Haft.

Typische Haftgründe sind Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder in besonderen Konstellationen Wiederholungsgefahr.

Kann der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen werden?

Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Der Haftbefehl kann aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden. Bei einer Außervollzugsetzung bleibt der Haftbefehl zwar bestehen, wird aber gegen Auflagen nicht vollstreckt.

In Betracht kommen etwa Meldeauflagen, Wohnsitzauflagen, Kontaktverbote, Sicherheitsleistung oder die Abgabe von Ausweisdokumenten.

Haftprüfung oder Haftbeschwerde – welcher Weg ist sinnvoller?

Bei der Haftprüfung entscheidet das zuständige Gericht erneut darüber, ob der Haftbefehl aufrechterhalten, aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wird.

Die Haftbeschwerde richtet sich gegen den Haftbefehl oder gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft; dann überprüft regelmäßig ein höheres Gericht, ob die Haftentscheidung tragfähig ist. Welche Vorgehensweise sinnvoller ist, hängt vom konkreten Fall ab.

Sollte der Beschuldigte in Untersuchungshaft eine Aussage machen?

Ohne anwaltliche Beratung und ohne Kenntnis der Ermittlungsakte sollte keine Aussage zur Sache erfolgen. Das Schweigerecht gilt auch in Haftsachen und sollte konsequent genutzt werden.

Gerade in Untersuchungshaft stehen Beschuldigte häufig unter erheblichem Druck. Zunächst muss geprüft werden, welche Vorwürfe konkret erhoben werden und welche Beweislage tatsächlich besteht.

Wie schnell muss bei Untersuchungshaft reagiert werden?

In Haftsachen sollte sofort gehandelt werden. Die Verteidigung muss den Haftbefehl prüfen, Akteneinsicht beantragen, die Haftgründe bewerten und klären, welche Schritte gegen die Untersuchungshaft möglich sind.

Ziel ist nicht nur eine schnelle Reaktion auf die Haft, sondern eine tragfähige Verteidigung im gesamten Strafverfahren.

Geht es nur um die Untersuchungshaft – oder auch um das gesamte Strafverfahren?

In Haftsachen geht es nie nur um die Haftfrage. Der Haftbefehl beruht auf einem Tatvorwurf, einer vorläufigen Beweislage und bestimmten Annahmen der Ermittlungsbehörden.

Die Kanzlei Kromer übernimmt deshalb nicht nur Haftprüfung oder Haftbeschwerde, sondern auch die weitere Strafverteidigung: Akteneinsicht, Beweisanalyse, Kommunikation mit den Behörden, Entwicklung der Verteidigungsstrategie und Vertretung im weiteren Verfahren.

Wo finden Angehörige Informationen zu JVA, Kontakt und Besuch?

Für Angehörige stellen sich häufig zusätzliche praktische Fragen: Wo befindet sich die betroffene Person? Wie läuft der Kontakt zur JVA? Wann sind Besuche möglich? Wie kann ein Sprechschein organisiert werden?

Dafür gibt es eine eigene Seite mit Informationen für Angehörige bei Untersuchungshaft: Informationen für Angehörige bei U-Haft. Die Verteidigung im Strafverfahren und die Prüfung des Haftbefehls bleiben davon unabhängig sofort wichtig.

Ist die Kanzlei bei Untersuchungshaft 24 Stunden erreichbar?

In dringenden Haftsachen ist die Kanzlei Kromer auch außerhalb der üblichen Bürozeiten erreichbar. Gerade bei Untersuchungshaft, Haftbefehl, Haftprüfung oder Haftbeschwerde sollte nicht abgewartet werden.

In akuten Fällen kann kurzfristig geprüft werden, welche Verteidigungsschritte sofort erforderlich sind: Akteneinsicht, Prüfung des Haftbefehls, Kontakt zu den zuständigen Stellen und der Vorbereitung von Haftprüfung/Haftbeschwerde mit dem Ziel der Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls.

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In strafrechtlichen Notfällen – etwa bei Durchsuchung oder Festnahme – ist schnelles, klares Handeln entscheidend. Sie erreichen mich unter meiner mobilen Notrufnummer 24/7, auch am Wochenende und an Feiertagen.


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