Schwerpunkte im Strafrecht – Kanzlei Kromer

STRAFVERTEIDIGUNG MÜNCHEN

UNTERSUCHUNGSHAFT

UNTERSUCHUNGSHAFT · MÜNCHEN

Strafverteidigung bei Untersuchungshaft

Sind Sie oder ein Angehöriger mit Festnahme, Haftbefehl oder Untersuchungshaft konfrontiert? Gerade bei Vorführung, JVA-Aufnahme, Haftprüfung oder Haftbeschwerde ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

Untersuchungshaft ist der schärfste staatliche Eingriff in die Freiheit eines noch nicht verurteilten Menschen. Für Beschuldigte und Angehörige entsteht von einem Moment auf den anderen eine Ausnahmesituation. Jetzt zählt keine Hektik, sondern schnelle, kontrollierte und strategische Verteidigung.

IN DIESEN SITUATIONEN HILFE

  • Festnahme und Vorführung
  • Haftbefehl und JVA-Aufnahme
  • Haftprüfung und Haftbeschwerde
  • Außervollzugsetzung des Haftbefehls
  • Akteneinsicht in Haftsachen
  • Soforthilfe für Angehörige

WORAUF ES JETZT ANKOMMT

  • Keine Angaben zur Sache ohne Verteidigung
  • Haftbefehl, Tatverdacht und Haftgründe sofort prüfen
  • Akteneinsicht unverzüglich beantragen
  • Kontakt zur JVA strukturiert sichern
  • Haftprüfung oder Haftbeschwerde früh vorbereiten

Wenn Untersuchungshaft im Raum steht, zählt jede Stunde

In Haftsachen ist Zeit ein entscheidender Faktor. Bereits in den ersten Stunden nach der Festnahme werden Weichen gestellt, die für den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich sein können. Je früher die Verteidigung eingeschaltet wird, desto größer ist der Handlungsspielraum – sei es bei der Prüfung des Haftbefehls, bei der Vorbereitung einer Haftprüfung oder bei der Frage, ob mildere Maßnahmen anstelle der Untersuchungshaft ausreichen.

Gerade deshalb braucht Untersuchungshaft eine Verteidigung, die sofort Übersicht herstellt, rechtlich sauber einordnet und unverzüglich handlungsfähig ist.

Worum es in Haftsachen regelmäßig geht

Untersuchungshaft betrifft nicht nur den Beschuldigten selbst. Sie verändert von einem Moment auf den anderen die Situation von Familie, Partnerschaft, Beruf und Alltag. Typische Themen in Haftsachen sind die Prüfung des Haftbefehls, die Akteneinsicht, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Außervollzugsetzung und die Organisation des Kontakts zur Justizvollzugsanstalt.

Prüfung des Haftbefehls

Dringender Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit werden sofort überprüft.

Akteneinsicht

Frühe Einordnung der Beweislage und Aufbau einer tragfähigen Verteidigungsstrategie.

Haftprüfung

Gerichtliche Überprüfung, ob die Untersuchungshaft aufrechterhalten werden darf.

Haftbeschwerde

Angriff gegen rechtlich oder tatsächlich nicht tragfähige Haftentscheidungen.

Außervollzugsetzung

Prüfung, ob Auflagen statt weiterer Inhaftierung ausreichen.

Kontakt zur JVA

Organisation von Besuchen, Sprechscheinen und der Kommunikation nach außen.

Begleitung von Angehörigen

Klare Orientierung in einer emotional und rechtlich extrem belastenden Situation.

Beschleunigungsgebot

Kontrolle, ob das Verfahren mit der in Haftsachen gebotenen Eile geführt wird.

Rechtliche Voraussetzungen der Untersuchungshaft

Untersuchungshaft darf nicht allein deshalb angeordnet werden, weil ein Vorwurf schwer wiegt oder die Lage unübersichtlich ist. Erforderlich sind ein dringender Tatverdacht, ein gesetzlicher Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit der Haft. Gerade an diesen Punkten setzt die Verteidigung an.

Ein Haftbefehl nach § 112 StPO setzt voraus, dass nach dem Stand der Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Hinzukommen muss ein konkreter Haftgrund, etwa Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder in besonderen Konstellationen Wiederholungsgefahr. Selbst dann darf Untersuchungshaft nur angeordnet oder aufrechterhalten werden, wenn mildere Mittel nicht genügen.

Soforthilfe für Beschuldigte und Angehörige

Angehörige sind oft die Ersten, die handeln müssen. Sie versuchen Informationen zu erhalten, den Kontakt zur betroffenen Person nicht zu verlieren und gleichzeitig die Situation irgendwie zu ordnen. Gerade in dieser Phase braucht es klare rechtliche Führung. Ich unterstütze deshalb nicht nur Beschuldigte, sondern auch Angehörige, die in den ersten Stunden und Tagen nach einer Festnahme Orientierung brauchen.

So läuft die Verteidigung in Haftsachen ab

01

Erste Einordnung der Lage

Prüfung von Festnahme, Vorführung, Haftbefehl, Tatvorwurf und Haftgründen.

02

Sofortmaßnahmen

Absicherung des Schweigerechts, Kontakt zur JVA und unverzügliche Verteidigungsschritte.

03

Akteneinsicht und Analyse

Präzise Bewertung von Tatverdacht, Haftgrund, Verhältnismäßigkeit und Beweislage.

04

Haftprüfung, Haftbeschwerde oder Außervollzugsetzung

Zielgerichtete Maßnahmen mit Fokus auf Vermeidung, Verkürzung oder Lockerung der Haft.

SOFORTHILFE

Festnahme oder Untersuchungshaft?

In Haftsachen zählt jede Stunde. Nutzen Sie das Schweigerecht und lassen Sie so früh wie möglich verteidigen. Gerade bei Haftbefehl, Vorführung, Haftprüfung oder Haftbeschwerde sollte die Reaktion nicht dem Zufall überlassen werden.

Die wichtigsten Fragen zur Untersuchungshaft

Wer mit Festnahme, Haftbefehl oder Untersuchungshaft konfrontiert ist, braucht schnelle und verlässliche Orientierung. Deshalb folgen hier die wichtigsten Fragen zu U-Haft, Haftgründen, Haftprüfung, Haftbeschwerde und den ersten richtigen Schritten.

SOFORTHILFE BEI DRINGENDEN FRAGEN IM STRAFRECHT

FAQ Wirtschaftsstrafrecht Strafverteidigung

In dringenden Situationen gilt: keine Angaben zur Sache, nichts unterschreiben und sofort Rechtsanwältin Caroline Kromer kontaktieren.

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten?

Bei einer Vorladung als Beschuldigter ist zu differenzieren, von wem sie stammt.
Einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft müssen Sie gemäß § 163 Abs. 3 StPO Folge leisten und erscheinen.
Hierbei haben Sie das Recht zu schweigen.
Bei einer Vorladung von der Polizei müssen Sie nicht erscheinen.
Hierbei vertreten wir Sie auch bereits von Anfang an, machen Ihr Schweigerecht geltend, sagen den Termin ab und beantragen umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte.
Vereinbaren Sie zur Ersteinschätzung gerne einen Termin in unserer Kanzlei.

Wurden Sie wegen eines Sexualdelikts angezeigt?

Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind existenzgefährdend. Schon das Ermittlungsverfahren kann gravierende berufliche, persönliche und soziale Folgen auslösen. Gerade jetzt dürfen Sie keine unüberlegten Angaben machen. In vielen Verfahren steht Aussage gegen Aussage – deshalb prüfen wir fundiert Aussageinhalt, Belastungsmotive und die gesamte Beweislage von Anfang an mit höchster Sorgfalt.

Ihre Räume werden im Moment durchsucht?

Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, unterschreiben Sie nichts ungeprüft und kontaktieren Sie sofort eine Strafverteidigerin. Bei einer Durchsuchung wahrt Rechtsanwältin Caroline Kromer vor Ort Ihre Rechte.

Ihr Angehöriger wurde festgenommen?

Dann zählt jede Stunde. Nach einer Festnahme in München folgt am nächsten Tag die Vorführung vor dem Haftrichter. In dieser Situation sollte umgehend eine Strafverteidigung eingeschaltet werden, damit sofort geprüft werden kann, wie gegen den Haftbefehl vorgegangen oder eine Außervollzugsetzung erreicht werden kann. Die Strafrechtskanzlei befindet sich zentral in der Münchner Innenstadt, so dass in kürzester Zeit eine Anwesenheit bei den zuständigen Justizbehörden gewährleistet werden kann.

Haben Sie eine Anklageschrift erhalten?

Mit der Anklageschrift teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass sie eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch. Genau deshalb muss jetzt sofort geprüft werden, ob die Anklage in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überhaupt tragfähig ist. In geeigneten Fällen kann bereits im Zwischenverfahren verhindert werden, dass das Hauptverfahren eröffnet wird.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

Jetzt läuft eine kurze Frist. Gegen den Strafbefehl kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – oft ohne dass es je zu einer gerichtlichen Prüfung in einer Hauptverhandlung kommt. Lassen Sie den Strafbefehl deshalb sofort prüfen.

Ihr Angehöriger befindet sich in Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft ist einer der massivsten Eingriffe in die Grundrechte während eines Ermittlungsverfahrens. Wir wissen aus der täglichen Arbeit in der Strafverteidigung, dass diese Situation hochbelastend ist – für den Inhaftierten, aber auch für die Angehörigen. In Haftsachen dulden wir keinen Zeitverlust. Wir kümmern uns daher umgehend um Haftprüfung und Haftbeschwerde, um die Untersuchungshaft so schnell wie möglich zu beenden und Ihre Freiheit wiederherzustellen.

Für Angehörige ist diese Situation meist hochbelastend und von großer Unsicherheit geprägt. Auf der Seite Informationen für Angehörige bei Untersuchungshaft finden Sie erste wichtige Hinweise. Verlieren Sie keine Zeit, unsere Münchner Strafrechtskanzlei zu kontaktieren.

Wie viel kostet eine engagierte Strafverteidigung in München?

Die Kosten hängen von Vorwurf, Umfang, Verfahrensstand und Dringlichkeit ab. Qualifizierte Strafverteidigung erfordert immer eine intensive und schnelle Bearbeitung, weshalb wir in Strafsachen eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihnen treffen. Die gesetzlichen Gebühren des RVG decken diesen Umfang nicht ab. Wir besprechen die Kostenfrage daher transparent mit Ihnen.

KONTAKT ZUR KANZLEI / STRAFVERTEIDIGERNOTDIENST

Nehmen Sie heute noch Kontakt auf, damit wir Ihre rechtliche Angelegenheit besprechen.

In strafrechtlichen Notfällen – etwa bei Durchsuchung oder Festnahme – ist schnelles, klares Handeln entscheidend. Sie erreichen mich unter meiner mobilen Notrufnummer 24/7, auch am Wochenende und an Feiertagen.


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