UNTERSUCHUNGSHAFT · MÜNCHEN
Strafverteidigung bei Untersuchungshaft
Sind Sie oder ein Angehöriger mit Festnahme, Haftbefehl oder Untersuchungshaft konfrontiert? Gerade bei Vorführung, JVA-Aufnahme, Haftprüfung oder Haftbeschwerde ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.
Untersuchungshaft ist der schärfste staatliche Eingriff in die Freiheit eines noch nicht verurteilten Menschen. Für Beschuldigte und Angehörige entsteht von einem Moment auf den anderen eine Ausnahmesituation. Jetzt zählt keine Hektik, sondern schnelle, kontrollierte und strategische Verteidigung.
IN DIESEN SITUATIONEN HILFE
- Festnahme und Vorführung
- Haftbefehl und JVA-Aufnahme
- Haftprüfung und Haftbeschwerde
- Außervollzugsetzung des Haftbefehls
- Akteneinsicht in Haftsachen
- Soforthilfe für Angehörige
WORAUF ES JETZT ANKOMMT
- Keine Angaben zur Sache ohne Verteidigung
- Haftbefehl, Tatverdacht und Haftgründe sofort prüfen
- Akteneinsicht unverzüglich beantragen
- Kontakt zur JVA strukturiert sichern
- Haftprüfung oder Haftbeschwerde früh vorbereiten
Wenn Untersuchungshaft im Raum steht, zählt jede Stunde
In Haftsachen ist Zeit ein entscheidender Faktor. Bereits in den ersten Stunden nach der Festnahme werden Weichen gestellt, die für den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich sein können. Je früher die Verteidigung eingeschaltet wird, desto größer ist der Handlungsspielraum – sei es bei der Prüfung des Haftbefehls, bei der Vorbereitung einer Haftprüfung oder bei der Frage, ob mildere Maßnahmen anstelle der Untersuchungshaft ausreichen.
Gerade deshalb braucht Untersuchungshaft eine Verteidigung, die sofort Übersicht herstellt, rechtlich sauber einordnet und unverzüglich handlungsfähig ist.
Worum es in Haftsachen regelmäßig geht
Untersuchungshaft betrifft nicht nur den Beschuldigten selbst. Sie verändert von einem Moment auf den anderen die Situation von Familie, Partnerschaft, Beruf und Alltag. Typische Themen in Haftsachen sind die Prüfung des Haftbefehls, die Akteneinsicht, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Außervollzugsetzung und die Organisation des Kontakts zur Justizvollzugsanstalt.
Prüfung des Haftbefehls
Dringender Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit werden sofort überprüft.
Akteneinsicht
Frühe Einordnung der Beweislage und Aufbau einer tragfähigen Verteidigungsstrategie.
Haftprüfung
Gerichtliche Überprüfung, ob die Untersuchungshaft aufrechterhalten werden darf.
Haftbeschwerde
Angriff gegen rechtlich oder tatsächlich nicht tragfähige Haftentscheidungen.
Außervollzugsetzung
Prüfung, ob Auflagen statt weiterer Inhaftierung ausreichen.
Kontakt zur JVA
Organisation von Besuchen, Sprechscheinen und der Kommunikation nach außen.
Begleitung von Angehörigen
Klare Orientierung in einer emotional und rechtlich extrem belastenden Situation.
Beschleunigungsgebot
Kontrolle, ob das Verfahren mit der in Haftsachen gebotenen Eile geführt wird.
Rechtliche Voraussetzungen der Untersuchungshaft
Untersuchungshaft darf nicht allein deshalb angeordnet werden, weil ein Vorwurf schwer wiegt oder die Lage unübersichtlich ist. Erforderlich sind ein dringender Tatverdacht, ein gesetzlicher Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit der Haft. Gerade an diesen Punkten setzt die Verteidigung an.
Ein Haftbefehl nach § 112 StPO setzt voraus, dass nach dem Stand der Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Hinzukommen muss ein konkreter Haftgrund, etwa Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder in besonderen Konstellationen Wiederholungsgefahr. Selbst dann darf Untersuchungshaft nur angeordnet oder aufrechterhalten werden, wenn mildere Mittel nicht genügen.
Soforthilfe für Beschuldigte und Angehörige
Angehörige sind oft die Ersten, die handeln müssen. Sie versuchen Informationen zu erhalten, den Kontakt zur betroffenen Person nicht zu verlieren und gleichzeitig die Situation irgendwie zu ordnen. Gerade in dieser Phase braucht es klare rechtliche Führung. Ich unterstütze deshalb nicht nur Beschuldigte, sondern auch Angehörige, die in den ersten Stunden und Tagen nach einer Festnahme Orientierung brauchen.
So läuft die Verteidigung in Haftsachen ab
Erste Einordnung der Lage
Prüfung von Festnahme, Vorführung, Haftbefehl, Tatvorwurf und Haftgründen.
Sofortmaßnahmen
Absicherung des Schweigerechts, Kontakt zur JVA und unverzügliche Verteidigungsschritte.
Akteneinsicht und Analyse
Präzise Bewertung von Tatverdacht, Haftgrund, Verhältnismäßigkeit und Beweislage.
Haftprüfung, Haftbeschwerde oder Außervollzugsetzung
Zielgerichtete Maßnahmen mit Fokus auf Vermeidung, Verkürzung oder Lockerung der Haft.
Weiterführende Hilfe bei Festnahme und U-Haft
Bei akuten Situationen finden Sie weitere Informationen unter Soforthilfe bei Festnahme, Informationen für Angehörige bei U-Haft sowie im Bereich Soforthilfe bei Durchsuchung.
SOFORTHILFE
Festnahme oder Untersuchungshaft?
In Haftsachen zählt jede Stunde. Nutzen Sie das Schweigerecht und lassen Sie so früh wie möglich verteidigen. Gerade bei Haftbefehl, Vorführung, Haftprüfung oder Haftbeschwerde sollte die Reaktion nicht dem Zufall überlassen werden.
Die wichtigsten Fragen zur Untersuchungshaft
Wer mit Festnahme, Haftbefehl oder Untersuchungshaft konfrontiert ist, braucht schnelle und verlässliche Orientierung. Deshalb folgen hier die wichtigsten Fragen zu U-Haft, Haftgründen, Haftprüfung, Haftbeschwerde und den ersten richtigen Schritten.
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