UNTERSUCHUNGSHAFT MÜNCHEN · 24H STRAFVERTEIDIGUNG
Untersuchungshaft München
Wurde ein Angehöriger festgenommen? Hat die Polizei mitgeteilt, dass eine Vorführung beim
Haftrichter stattfinden soll? Liegt bereits ein Haftbefehl vor oder befindet
sich ein Beschuldigter schon in der JVA? Für Familien und Angehörige ist diese
Situation oft ein Schock: Von einem Moment auf den anderen ist jemand nicht mehr erreichbar,
Informationen sind bruchstückhaft, die nächsten Stunden wirken unübersichtlich — und trotzdem
müssen sofort die richtigen Entscheidungen getroffen werden.
Die Untersuchungshaft ist der schwerste Eingriff in die Freiheit eines
Menschen, der noch nicht verurteilt ist und für den die Unschuldsvermutung gilt. Sie betrifft nicht nur den Beschuldigten selbst,
sondern auch Familie, Partner, Kinder, Beruf und das gesamte soziale Umfeld. Angehörige stehen
häufig vor ganz praktischen und zugleich existenziellen Fragen: Wo ist die betroffene Person?
Wann findet die Vorführung statt? Darf Kontakt aufgenommen werden? Was bedeutet der Haftbefehl?
Und vor allem: Wie kann die Untersuchungshaft schnellstmöglich überprüft oder beendet werden?
In Haftsachen zählt jede Stunde. Gleichzeitig darf die Reaktion nicht hektisch oder unkontrolliert
erfolgen. Entscheidend ist eine Verteidigung, die sofort Ordnung schafft: Schweigerecht sichern,
Kontakt zur JVA strukturieren, Haftbefehl prüfen, Akteneinsicht beantragen und die rechtlichen
Möglichkeiten konsequent ausschöpfen. Dazu gehören insbesondere Haftprüfung,
Haftbeschwerde und die Prüfung, ob der Haftbefehl außer Vollzug
gesetzt werden kann.
Die Kanzlei Kromer übernimmt bei drohender oder bereits eingetretener Untersuchungshaft nicht nur einzelne Sofortmaßnahmen, sondern die
Strafverteidigung im gesamten Verfahren. Untersuchungshaft ist nie isoliert
zu betrachten: Der Haftbefehl hängt mit dem Tatvorwurf, der Beweislage, dem dringenden Tatverdacht,
den behaupteten Haftgründen und der weiteren Verteidigungsstrategie zusammen. Deshalb wird nicht
nur gegen die Haft gearbeitet, sondern zugleich das Strafverfahren als Ganzes in den Blick genommen.
Die Kanzlei Kromer verteidigt
Beschuldigte, die sich in der Untersuchungshaft befinden, klar, schnell und strategisch. Ziel ist es, die Untersuchungshaft so schnell wie möglich zu beenden, Rechte sofort zu
sichern, den Haftbefehl mittels Haftprüfung oder Haftbeschwerde kritisch anzugreifen und eine tragfähige
Verteidigung für das weitere Verfahren aufzubauen. Eine entschlossene
Strafverteidigung in München beginnt bei Untersuchungshaft nicht später,
sondern sofort.
WENN PLÖTZLICH HAFT IM RAUM STEHT
- Ein Angehöriger wurde festgenommen und soll dem Haftrichter vorgeführt werden
- Es liegt ein Haftbefehl vor oder Untersuchungshaft wurde angeordnet
- Der Beschuldigte befindet sich bereits in der JVA
- Kontakt, Besuch, Verteidigertelefonat oder Sprechschein müssen organisiert werden
- Haftprüfung oder Haftbeschwerde sollen vorbereitet werden
- Es soll geprüft werden, ob der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden kann
WAS JETZT SOFORT WICHTIG IST
- Keine Angaben zur Sache ohne Verteidigung
- Wir beantragen unverzüglich Akteneinsicht
- Dringender Tatverdacht und Haftgründe prüfen lassen
- Kontakt zur JVA und zu Angehörigen strukturiert sichern
- Schnelle Vorbereitung für Haftprüfung oder Haftbeschwerde
Wenn Untersuchungshaft im Raum steht, zählt jede Stunde
Bei Untersuchungshaft ist Zeit ein entscheidender Faktor. Bereits in den ersten Stunden nach der Festnahme werden Weichen gestellt, die für den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich sein können. Je früher die Verteidigung eingeschaltet wird, desto größer ist der Handlungsspielraum – sei es bei der Prüfung des Haftbefehls, bei der Vorbereitung einer Haftprüfung oder bei der Frage, ob mildere Maßnahmen anstelle der Untersuchungshaft ausreichen.
Gerade deshalb braucht Untersuchungshaft eine Verteidigung, die sofort Übersicht herstellt, rechtlich sauber einordnet und unverzüglich handlungsfähig ist - sowohl für die inhaftierte Person als auch für seine Angehörigen.
Worum es in Haftsachen regelmäßig geht
Untersuchungshaft betrifft nicht nur den Beschuldigten selbst. Sie verändert von einem Moment auf den anderen die Situation von Familie, Partnerschaft, Beruf und Alltag. Typische Themen in Haftsachen sind die Prüfung des Haftbefehls, die Akteneinsicht, Haftprüfung, Haftbeschwerde und die Organisation des Kontakts zur Justizvollzugsanstalt.
Prüfung des Haftbefehls
Dringender Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit werden sofort überprüft.
Akteneinsicht
Frühe Einordnung der Beweislage und Aufbau einer tragfähigen Verteidigungsstrategie.
Haftprüfung
Gerichtliche Überprüfung, ob die Untersuchungshaft aufrechterhalten werden darf.
Haftbeschwerde
Angriff gegen rechtlich oder tatsächlich nicht tragfähige Haftentscheidungen.
Außervollzugsetzung
Prüfung, ob Auflagen statt weiterer Inhaftierung ausreichen.
Kontakt zur JVA
Organisation von Besuchen, Sprechscheinen und der Kommunikation nach außen.
Begleitung von Angehörigen
Klare Orientierung in einer emotional und rechtlich extrem belastenden Situation.
Beschleunigungsgebot wahren
Kontrolle, ob das Verfahren mit der in Haftsachen gebotenen Eile geführt wird.
Rechtliche Voraussetzungen der Untersuchungshaft
Untersuchungshaft darf nicht allein deshalb angeordnet werden, weil ein Vorwurf schwer wiegt oder die Lage unübersichtlich ist. Gesetzlich erforderlich sind ein dringender Tatverdacht, ein gesetzlicher Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit der Haft. Gerade an diesen Punkten setzt die Verteidigung an.
Ein Haftbefehl nach § 112 StPO setzt voraus, dass nach dem Stand der Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Hinzukommen muss ein konkreter Haftgrund, etwa Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder in besonderen Konstellationen Wiederholungsgefahr. Selbst dann darf Untersuchungshaft nur angeordnet oder aufrechterhalten werden, wenn mildere Mittel nicht genügen.
Soforthilfe für Beschuldigte und Angehörige
Angehörige sind oft die Ersten, die handeln müssen. Sie versuchen Informationen zu erhalten, den Kontakt zur betroffenen Person nicht zu verlieren und gleichzeitig die Situation irgendwie zu ordnen. Gerade in dieser Phase braucht es klare rechtliche Führung. Wir beraten und unterstützen deshalb nicht nur Beschuldigte, sondern auch Angehörige, die in den ersten Stunden und Tagen nach einer Festnahme Orientierung brauchen.
So läuft die Verteidigung in Haftsachen ab
Erste Einordnung der Lage
Prüfung von Festnahme, Vorführung, Haftbefehl, Tatvorwurf und Haftgründen.
Sofortmaßnahmen
Absicherung des Schweigerechts, Kontakt zur JVA und unverzügliche Verteidigungsschritte.
Akteneinsicht und Analyse
Präzise Bewertung von Tatverdacht, Haftgrund, Verhältnismäßigkeit und Beweislage.
Haftprüfung / Haftbeschwerde
Zielgerichtete Maßnahmen mit Fokus auf Aufhebung des Haftbefehls oder Außervollzugssetzung.
Weiterführende Hilfe bei Festnahme und Untersuchungshaft
Bei akuten Situationen finden Sie weitere Informationen unter Soforthilfe bei Festnahme, Informationen für Angehörige bei U-Haft sowie im Bereich Soforthilfe bei Durchsuchung.
SOFORTHILFE BEI FESTNAHME · HAFTBEFEHL · UNTERSUCHUNGSHAFT
Untersuchungshaft? Jetzt muss Verteidigung sofort beginnen.
Wurde ein Angehöriger festgenommen oder befindet sich ein Beschuldigter bereits in der JVA, darf keine Zeit verloren gehen. Die Kanzlei Kromer prüft den Haftbefehl, die Haftgründe und die Beweislage aufgrund der Aktenlage, bereitet Haftprüfung oder Haftbeschwerde vor und übernimmt zugleich die Verteidigung im gesamten Strafverfahren.
Zurück zur Startseite – Anwalt für Strafrecht München.