Schwerpunkte im Strafrecht – Kanzlei Kromer

STRAFVERTEIDIGUNG MÜNCHEN

ALLGEMEINES STRAFRECHT

Strafverteidigung in München – wenn ein Tatvorwurf im Raum steht

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, gegen Sie wurde Strafanzeige erstattet oder Sie sind mit einem konkreten Tatvorwurf konfrontiert – etwa wegen Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Diebstahl, Betrug, Erpressung, Raub, Sachbeschädigung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, steht von einem Moment auf den anderen unter erheblichem Druck. Eine polizeiliche Vorladung, eine Strafanzeige, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder ein laufendes Ermittlungsverfahren lösen bei vielen Betroffenen sofort Unsicherheit aus: Was wird mir genau vorgeworfen? Muss ich zur Polizei gehen? Soll ich mich erklären? Droht ein Strafbefehl, eine Anklage oder ein Eintrag im Führungszeugnis? Wer steht jetzt an meiner Seite?

Der verständliche Impuls ist oft, schnell reagieren und die Sache sofort richtigstellen zu wollen. Gerade dieser Impuls kann im Strafverfahren gefährlich werden. In der frühen Phase entscheidet sich häufig, ob die Situation kontrolliert wird – oder ob durch vorschnelle Angaben zusätzliche Risiken entstehen.

Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache, unterschreiben Sie nichts und kontaktieren Sie frühzeitig unsere Kanzlei für Strafrecht in München.

Als erfahrene Strafverteidigerin in München verteidigt Caroline Kromer Beschuldigte und Angeklagte in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über Strafbefehl und Anklage bis zur Hauptverhandlung, Berufung oder Revision.

HILFE BEI STRAFRECHTLICHEN VORWÜRFEN

  • Vorladung als Beschuldigter erhalten
  • Strafanzeige wegen Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung
  • Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung
  • Vorwurf wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung
  • Strafbefehl oder Anklage erhalten
  • Durchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft

WORAUF ES JETZT ANKOMMT

  • Keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Keine Einlassung, ohne dass Sie Akteneinsicht erhalten haben
  • Frühzeitige Prüfung von Tatvorwurf und Beweislage
  • Zeugenaussagen, Chatverläufe und Aktenlage sorgfältig bewerten
  • Strategie auf Einstellung, Freispruch oder Strafmilderung ausrichten

Allgemeines Strafrecht: umfassende Strafverteidigung bei Vorwürfen nach dem StGB

Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl strafrechtlicher Vorwürfe aus dem Strafgesetzbuch. Anders als etwa das Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Medizinstrafrecht betrifft es häufig Delikte, die aus privaten, beruflichen oder alltäglichen Konflikten entstehen – für Beschuldigte aber erhebliche Folgen haben können. Eine Strafanzeige, eine polizeiliche Vorladung, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl oder eine Anklage sollte deshalb nie vorschnell hingenommen werden.

Caroline Kromer verteidigt als Rechtsanwältin für Strafrecht in München Beschuldigte und Angeklagte bei Tatvorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht – unter anderem bei Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Betrug, Erschleichen von Leistungen, Erpressung, räuberischer Erpressung, Raub, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, falscher Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Zum allgemeinen Strafrecht gehören außerdem zahlreiche Urkundendelikte und Delikte im Zusammenhang mit Dokumenten, Daten und Nachweisen. Dazu zählen insbesondere Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, mittelbare Falschbeurkundung, Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Missbrauch von Ausweispapieren, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen sowie Vorwürfe im Zusammenhang mit gefälschten Bescheinigungen, Parkausweisen, Nachweisen, Formularen, digitalen Dokumenten oder sonstigen beweiserheblichen Unterlagen.

Auch Verkehrsstraftaten sind häufig Teil der allgemeinen Strafverteidigung. Dazu gehören insbesondere Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sowie Verfahren, in denen Fahrerlaubnis, Führerschein, berufliche Mobilität oder persönliche Zuverlässigkeit auf dem Spiel stehen.

Verteidigung erfolgt zudem bei Aussagedelikten und Verfahren mit Bezug zu Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren, etwa bei uneidlicher Falschaussage, Meineid, falscher Versicherung an Eides statt, Strafvereitelung, Begünstigung, falscher Verdächtigung oder dem Vorwurf, gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Behörden falsche oder unvollständige Angaben gemacht zu haben.

In Betracht kommen außerdem Vorwürfe aus dem Bereich der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und der Straftaten gegen die Staatsgewalt, etwa Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, Amtsanmaßung, Missbrauch von Titeln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte oder Vorwürfe im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen, Demonstrationen, Kontrollen oder eskalierten Einsatzsituationen.

Je nach Fall können auch Datendelikte und Geheimnisschutzdelikte eine Rolle spielen, etwa Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Datenhehlerei, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung von Privatgeheimnissen, Verwertung fremder Geheimnisse oder Vorwürfe im Zusammenhang mit Chatverläufen, Screenshots, Aufnahmen, digitalen Nachrichten, sensiblen Informationen oder unbefugter Weitergabe von Daten.

Auch schwerwiegende Vorwürfe wie Raub, räuberische Erpressung, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nachstellung, Stalking, Bedrohung, Nötigung oder – in besonders gravierenden Fällen – Tötungsdelikte erfordern eine frühzeitige, präzise und konsequente Strafverteidigung. Gerade bei schweren Tatvorwürfen können Untersuchungshaft, Durchsuchung, Beschlagnahme, Haftbefehl, Anklage und erhebliche Strafandrohungen im Raum stehen.

Entscheidend ist, was nach Akteneinsicht tatsächlich belegbar ist: Welche Zeugenaussagen liegen vor? Gibt es Chatverläufe, Fotos, Videos, Urkunden, ärztliche Unterlagen, Sachverständigengutachten oder polizeiliche Vermerke? Bestehen Widersprüche, Beweisprobleme, Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, Verfahrensfehler oder Möglichkeiten einer Einstellung?

Strafverteidigung im allgemeinen Strafrecht bedeutet deshalb, den Tatvorwurf frühzeitig zu ordnen, die Beweislage sorgfältig zu prüfen und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die zur konkreten Situation passt – mit dem Ziel einer Einstellung des Verfahrens, eines Freispruchs oder, wenn die Beweislage dies erfordert, einer möglichst günstigen Strategie im Rahmen einer Strafmaßverteidigung.

Widerstand gegen die Staatsgewalt

  • Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
  • Widerstand gegen gleichstehende Personen
  • Gefangenenbefreiung
  • Gefangenenmeuterei

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

  • Hausfriedensbruch
  • Schwerer Hausfriedensbruch
  • Landfriedensbruch
  • Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs
  • Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten
  • Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
  • Bildung krimineller Vereinigungen
  • Volksverhetzung
  • Gewaltdarstellung
  • Amtsanmaßung
  • Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
  • Verwahrungsbruch
  • Siegelbruch
  • Nichtanzeige geplanter Straftaten
  • Billigung von Straftaten
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Missbrauch von Notrufen
  • Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
  • Verstoß gegen Berufsverbot
  • Vortäuschen einer Straftat

Geld- und Wertzeichenfälschung

  • Geldfälschung
  • Inverkehrbringen von Falschgeld
  • Wertzeichenfälschung
  • Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen
  • Fälschung von Zahlungskarten
  • Fälschung von Schecks und Wechseln
  • Fälschung körperlicher unbarer Zahlungsinstrumente
  • Vorbereitung des Diebstahls und der Unterschlagung von Zahlungskarten

Falsche uneidliche Aussage und Meineid

  • Falsche uneidliche Aussage
  • Meineid
  • Eidesgleiche Bekräftigungen
  • Falsche Versicherung an Eides statt
  • Aussagenotstand
  • Berichtigung einer falschen Angabe
  • Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
  • Verleitung zur Falschaussage
  • Fahrlässiger Falscheid
  • Fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt
  • Falsche Verdächtigung

Straftaten mit Bezug zu Religion, Weltanschauung und Totenruhe

  • Beschimpfung von Bekenntnissen
  • Beschimpfung von Religionsgesellschaften
  • Beschimpfung von Weltanschauungsvereinigungen
  • Störung der Religionsausübung
  • Störung einer Bestattungsfeier
  • Störung der Totenruhe

Straftaten gegen Personenstand, Ehe und Familie

  • Personenstandsfälschung
  • Verletzung der Unterhaltspflicht
  • Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
  • Doppelehe
  • Doppelte Lebenspartnerschaft
  • Familienbezogene Strafverfahren

Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

  • Beleidigung
  • Üble Nachrede
  • Verleumdung
  • Äußerungen gegen Personen des politischen Lebens
  • Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
  • Verhetzende Beleidigung
  • Wechselseitig begangene Beleidigungen

Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Ausspähen von Daten
  • Abfangen von Daten
  • Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
  • Datenhehlerei
  • Verletzung von Privatgeheimnissen
  • Verwertung fremder Geheimnisse
  • Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses

Straftaten gegen das Leben

  • Mord
  • Totschlag
  • Minder schwerer Fall des Totschlags
  • Tötung auf Verlangen
  • Fahrlässige Tötung
  • Aussetzung
  • Vorwürfe im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbruch
  • Ärztliche Pflichtverletzungen

Körperverletzungsdelikte

  • Körperverletzung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Schwere Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Beteiligung an einer Schlägerei
  • Notwehrfragen
  • Verletzungsbilder
  • Ärztliche Unterlagen

Straftaten gegen die persönliche Freiheit

  • Menschenhandel
  • Zwangsprostitution
  • Zwangsarbeit
  • Ausbeutung der Arbeitskraft
  • Menschenraub
  • Verschleppung
  • Verschwindenlassen von Personen
  • Entziehung Minderjähriger
  • Kinderhandel
  • Zwangsheirat
  • Nachstellung
  • Freiheitsberaubung
  • Erpresserischer Menschenraub
  • Geiselnahme
  • Nötigung
  • Bedrohung
  • Politische Verdächtigung

Diebstahl und Unterschlagung

  • Diebstahl
  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls
  • Diebstahl mit Waffen
  • Bandendiebstahl
  • Wohnungseinbruchdiebstahl
  • Schwerer Bandendiebstahl
  • Unterschlagung
  • Haus- und Familiendiebstahl
  • Diebstahl geringwertiger Sachen
  • Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
  • Entziehung elektrischer Energie

Raub und Erpressung

  • Raub
  • Schwerer Raub
  • Raub mit Todesfolge
  • Räuberischer Diebstahl
  • Erpressung
  • Räuberische Erpressung

Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei und Geldwäsche

  • Begünstigung
  • Strafvereitelung
  • Strafvereitelung im Amt
  • Hehlerei
  • Gewerbsmäßige Hehlerei
  • Bandenhehlerei
  • Gewerbsmäßige Bandenhehlerei
  • Geldwäsche

Betrug und Untreue

  • Betrug
  • Computerbetrug
  • Subventionsbetrug
  • Kapitalanlagebetrug
  • Versicherungsmissbrauch
  • Erschleichen von Leistungen
  • Kreditbetrug
  • Sportwettbetrug
  • Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe
  • Untreue
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten

Urkundenfälschung und Ausweispapiere

  • Urkundenfälschung
  • Fälschung technischer Aufzeichnungen
  • Fälschung beweiserheblicher Daten
  • Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung
  • Mittelbare Falschbeurkundung
  • Verändern amtlicher Ausweise
  • Urkundenunterdrückung
  • Vorbereitung der Fälschung amtlicher Ausweise
  • Verschaffen falscher amtlicher Ausweise
  • Aufenthaltsrechtliche Papiere
  • Fahrzeugpapiere
  • Gesundheitszeugnisse
  • Missbrauch von Ausweispapieren

Strafbarer Eigennutz

  • Unerlaubtes Glücksspiel
  • Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
  • Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder Ausspielung
  • Vereiteln der Zwangsvollstreckung
  • Pfandkehr
  • Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen
  • Wucher
  • Jagdwilderei
  • Fischwilderei
  • Vorwürfe mit Vermögens- oder Nutzungsvorteil

Straftaten gegen den Wettbewerb

  • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
  • Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
  • Bestechung im geschäftlichen Verkehr
  • Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
  • Bestechung im Gesundheitswesen
  • Besonders schwere Fälle der Bestechung oder Bestechlichkeit

Sachbeschädigung, Datenveränderung und Computersabotage

  • Sachbeschädigung
  • Datenveränderung
  • Computersabotage
  • Gemeinschädliche Sachbeschädigung
  • Zerstörung von Bauwerken
  • Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
  • Beschädigte Gegenstände
  • Digitale Systeme
  • Dateien und technische Einrichtungen

Gemeingefährliche Straftaten

  • Brandstiftung
  • Schwere Brandstiftung
  • Besonders schwere Brandstiftung
  • Brandstiftung mit Todesfolge
  • Fahrlässige Brandstiftung
  • Herbeiführen einer Brandgefahr
  • Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
  • Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Störung öffentlicher Betriebe
  • Vollrausch
  • Unterlassene Hilfeleistung

Verteidigungsstrategie im Strafverfahren: Einstellung, Freispruch oder Strafmilderung

Nach der Einordnung des Tatvorwurfs ist eine Verteidigungsstrategie entscheidend, die zur Aktenlage, zum Verfahrensstadium und zum konkreten Risiko passt. Je nach Fall ist das Ziel eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens, ein Freispruch oder eine gezielte Strafmaßverteidigung.

Im Ermittlungsverfahren steht häufig zunächst die Frage im Mittelpunkt, ob der Tatverdacht überhaupt tragfähig ist. Nach Akteneinsicht wird geprüft, ob Zeugenaussagen widersprüchlich sind, Beweise fehlen, rechtliche Voraussetzungen des Tatbestands nicht erfüllt sind oder entlastende Umstände bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In geeigneten Fällen wirken wir darauf hin, dass das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wird.

Kommt eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO nicht in Betracht, können je nach Sachlage auch andere Verfahrenslösungen relevant werden – etwa eine Einstellung gegen Auflage, eine Beschränkung des Verfahrensstoffs oder eine Verständigung über den weiteren Verfahrensgang. Entscheidend ist dabei immer, ob eine solche Lösung im konkreten Fall strategisch sinnvoll ist oder ob der Tatvorwurf konsequent angegriffen werden muss.

Ist bereits ein Strafbefehl zugestellt worden, muss schnell geprüft werden, ob Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden sollte. Ein Strafbefehl kann einer Verurteilung gleichstehen, wenn er rechtskräftig wird. Deshalb kommt es auf Fristen, die Höhe der Geldstrafe, mögliche Eintragungen, Nebenfolgen, Fahrerlaubnisfragen und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung im weiteren Verfahren an.

Wird Anklage erhoben oder kommt es zur Hauptverhandlung, richtet sich die Verteidigung nach der Beweislage. Bei bestreitbaren Vorwürfen steht die Freispruchverteidigung im Vordergrund: Belastungszeugen, Widersprüche, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Urkunden, digitale Spuren, Sachverständigengutachten und rechtliche Tatbestandsvoraussetzungen müssen präzise geprüft und angegriffen werden.

Ist eine Verurteilung unvermeidbar, ist eine Strafmaßverteidigung der richtige Weg. Dann geht es darum, strafmildernde Umstände herauszuarbeiten, Nebenfolgen wie ein Fahrverbot zu vermeiden und ein möglichst günstiges Ergebnis zu erreichen, wie eine möglichst niedrige Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe. Möglichkeiten hierzu sind unter anderem, frühzeitig ein Geständnis abzulegen oder ein Täter-Opfer-Ausgleich anzustreben.

Strafverteidigung bedeutet deshalb für uns nicht automatisch Konfrontation um jeden Preis. Sie bedeutet, den Weg zu wählen, der rechtlich und strategisch zum bestmöglichen Ergebnis für Sie führt: Einstellung, Freispruch oder Strafmilderung.

So läuft die Verteidigung im allgemeinen Strafrecht ab

01

Erste Einordnung der Lage

Rechtliche Prüfung von Vorladung, Strafbefehl, Anklage, Durchsuchung.

02

Sofortmaßnahmen

Absicherung Ihrer Rechte, Vermeidung unüberlegter Angaben und kontrollierte Kommunikation mit Ermittlungsbehörden.

03

Akteneinsicht und Analyse

Präzise Bewertung von Tatvorwurf, Beweislage, Zeugenaussagen, Chatverläufen, Urkunden und sonstigen Ermittlungsergebnissen.

04

Individuelle Verteidigungsstrategie

Zielgerichtete Verteidigung mit Fokus auf Einstellung, Freispruch oder Strafmilderung.

VERTRAULICHE ERSTKONTAKTAUFNAHME

Wird gegen Sie ermittelt?

Je früher die Verteidigung ansetzt, desto größer ist der Handlungsspielraum. Gerade bei Vorwürfen wegen Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Diebstahl, Betrug, Erpressung, Raub oder Fahren ohne Fahrerlaubnis sollte keine Aussage ohne vorherige anwaltliche Beratung erfolgen.

SOFORTHILFE BEI DRINGENDEN FRAGEN IM STRAFRECHT

FAQ: Allgemeines Strafrecht & Strafverteidigung

In dringenden Situationen gilt: keine Angaben zur Sache, nichts unterschreiben und sofort Rechtsanwältin Caroline Kromer kontaktieren.

Sie haben eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten?

Egal ob wegen Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung: Bei einer Vorladung von der Polizei müssen Sie nicht erscheinen und keine Aussage machen. Nutzen Sie Ihr gesetzliches Schweigerecht. Als Kanzlei für Strafrecht in München sagen wir den Termin für Sie ab, beantragen die Ermittlungsakte und prüfen die Beweislage, bevor wir eine Verteidigungsschrift verfassen.

Was droht bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug?

Das allgemeine Strafrecht nach dem StGB sieht je nach Delikt Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor. Gerade bei Ersttätern kann eine erfahrene Strafverteidigung in München jedoch häufig eine Einstellung des Verfahrens (z. B. wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflage) erreichen, sodass es gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung oder einer Vorstrafe kommt.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Achtung: Kurze Frist!

Ein Strafbefehl steht einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, wird er bindend. Lassen Sie den Strafbefehl umgehend durch einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht in München prüfen. Oft kann durch einen Einspruch das Strafmaß reduziert oder eine Einstellung erzielt werden.

Ab wann gilt man im allgemeinen Strafrecht als vorbestraft?

Ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis erfolgt im Regelfall erst ab einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten. Das erklärte Ziel unserer Strafverteidigung in München ist es, die Strafe – wenn eine Einstellung nicht möglich ist – unter dieser kritischen Grenze zu halten, um Ihre berufliche Zukunft zu schützen.

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten und **keine Passwörter oder Aussagen herausgeben**. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und kontaktieren Sie sofort unsere Kanzlei. Als Ihre Strafverteidigerin steht Caroline Kromer Ihnen in dieser psychologischen Ausnahmesituation bei und sorgt dafür, dass die Ermittlungsbehörden ihre Kompetenzen nicht überschreiten.

Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt im allgemeinen Strafrecht?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Ermittlungsverfahrens und der Komplexität des Tatvorwurfs. Wir rechnen im allgemeinen Strafrecht entweder nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) oder über eine transparente Honorarvereinbarung ab. Die genauen Kosten und finanziellen Perspektiven besprechen wir mit Ihnen offen und verlässlich im Erstgespräch.

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Nehmen Sie heute noch Kontakt auf, damit wir Ihre rechtliche Angelegenheit besprechen.

In strafrechtlichen Notfällen – etwa bei Durchsuchung oder Festnahme – ist schnelles, klares Handeln entscheidend. Sie erreichen mich unter meiner mobilen Notrufnummer 24/7, auch am Wochenende und an Feiertagen.


KANZLEI
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