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STRAFVERTEIDIGUNG MÜNCHEN · 089 41613831 · kanzlei@kromer-legal.de
CAROLINE KROMER.Strafverteidigung München
STRAFRECHT / ALLGEMEINES STRAFRECHT MÜNCHEN · BUNDESWEIT

ANWALT ALLGEMEINES STRAFRECHT MÜNCHENALLGEMEINES STRAFRECHT.Strafverteidigung bei Tatvorwürfen nach dem StGB.

Strafverteidigung bei Vorladung, Strafanzeige, Strafbefehl, Anklage, Körperverletzung, Raub, Nötigung, Bedrohung und weiteren Tatvorwürfen.

ALLGEMEINES STRAFRECHT / ERMITTLUNGSVERFAHREN

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STRAFVERTEIDIGUNG ALLGEMEINES STRAFRECHT 089 41613831 Vorladung · Akteneinsicht · Tatvorwurf · Verteidigung
01 / AUSGANGSLAGE

Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen?

Wer einen Anwalt für allgemeines Strafrecht in München sucht, ist häufig bereits mit einer Vorladung, Strafanzeige, einem Strafbefehl oder einer Anklage konfrontiert. Die Kanzlei Caroline Kromer übernimmt die Strafverteidigung im allgemeinen Strafrecht in München und bundesweit – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu Berufung und Revision. Bei akuten Maßnahmen wie Durchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft sollte die Verteidigung frühzeitig ansetzen.

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, gegen Sie wurde Strafanzeige erstattet oder Sie sind mit einem konkreten Tatvorwurf konfrontiert – etwa wegen Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Diebstahl, Betrug, Erpressung, Raub, Sachbeschädigung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, steht von einem Moment auf den anderen unter erheblichem Druck. Eine polizeiliche Vorladung, eine Strafanzeige, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder ein laufendes Ermittlungsverfahren lösen bei vielen Betroffenen sofort Unsicherheit aus: Was wird mir genau vorgeworfen? Muss ich zur Polizei gehen? Soll ich mich erklären? Droht ein Strafbefehl, eine Anklage oder ein Eintrag im Führungszeugnis?

Der verständliche Impuls ist oft, schnell reagieren und die Sache sofort richtigstellen zu wollen. Gerade dieser Impuls kann im Strafverfahren gefährlich werden. In der frühen Phase entscheidet sich häufig, ob die Situation kontrolliert wird – oder ob durch vorschnelle Angaben zusätzliche Risiken entstehen. Nutzen Sie deshalb zunächst Ihr Schweigerecht.

Machen Sie keine Angaben zur Sache, unterschreiben Sie nichts und kontaktieren Sie frühzeitig die Kanzlei Caroline Kromer.

Als Strafverteidigerin in München verteidigt Caroline Kromer Beschuldigte und Angeklagte in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über Strafbefehl und Anklage bis zur Hauptverhandlung, Berufung oder Revision.

STRAFVERFAHREN / TATVORWURF

VORWURF. noch kein Urteil.

VERTEIDIGERIN ANRUFEN 089 41613831
02 / TATVORWÜRFE

Allgemeines Strafrecht: Strafverteidigung bei Vorwürfen nach dem StGB

Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl strafrechtlicher Vorwürfe aus dem Strafgesetzbuch. Anders als etwa das Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Medizinstrafrecht betrifft es häufig Delikte, die aus privaten, beruflichen oder alltäglichen Konflikten entstehen – für Beschuldigte aber erhebliche Folgen haben können. Eine Strafanzeige, eine polizeiliche Vorladung, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl oder eine Anklage sollte deshalb nie vorschnell hingenommen werden.

Typische Vorwürfe im allgemeinen Strafrecht

Caroline Kromer verteidigt als Rechtsanwältin für Strafrecht in München Beschuldigte und Angeklagte bei Tatvorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht – unter anderem bei Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung, Nötigung, Nachstellung und Stalking, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Betrug, Erschleichen von Leistungen, Erpressung, räuberischer Erpressung, Raub, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, falscher Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Urkundendelikte, Dokumente und Nachweise

Zum allgemeinen Strafrecht gehören außerdem zahlreiche Urkundendelikte und Delikte im Zusammenhang mit Dokumenten, Daten und Nachweisen. Dazu zählen insbesondere Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, mittelbare Falschbeurkundung, Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Missbrauch von Ausweispapieren, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen sowie Vorwürfe im Zusammenhang mit gefälschten Bescheinigungen, Parkausweisen, Nachweisen, Formularen, digitalen Dokumenten oder sonstigen beweiserheblichen Unterlagen.

Verkehrsstraftaten

Auch Verkehrsstraftaten sind häufig Teil der allgemeinen Strafverteidigung. Dazu gehören insbesondere Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sowie Verfahren, in denen Fahrerlaubnis, Führerschein, berufliche Mobilität oder persönliche Zuverlässigkeit auf dem Spiel stehen.

Aussagedelikte und Verfahren mit Behördenbezug

Verteidigung erfolgt zudem bei Aussagedelikten und Verfahren mit Bezug zu Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren, etwa bei uneidlicher Falschaussage, Meineid, falscher Versicherung an Eides statt, Strafvereitelung, Begünstigung, falscher Verdächtigung oder dem Vorwurf, gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Behörden falsche oder unvollständige Angaben gemacht zu haben.

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und Staatsgewalt

In Betracht kommen außerdem Vorwürfe aus dem Bereich der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und der Straftaten gegen die Staatsgewalt, etwa Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, Amtsanmaßung, Missbrauch von Titeln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte oder Vorwürfe im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen, Demonstrationen, Kontrollen oder eskalierten Einsatzsituationen.

Datendelikte und Geheimnisschutzdelikte

Je nach Fall können auch Datendelikte und Geheimnisschutzdelikte eine Rolle spielen, etwa Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Datenhehlerei, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung von Privatgeheimnissen, Verwertung fremder Geheimnisse oder Vorwürfe im Zusammenhang mit Chatverläufen, Screenshots, Aufnahmen, digitalen Nachrichten, sensiblen Informationen oder unbefugter Weitergabe von Daten.

Schwere Tatvorwürfe und akute Ermittlungsmaßnahmen

Auch schwerwiegende Vorwürfe wie Raub, räuberische Erpressung, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nachstellung und Stalking, Bedrohung, Nötigung, Brandstiftung oder – in besonders gravierenden Fällen – Tötungsdelikte erfordern eine frühzeitige, präzise und konsequente Strafverteidigung.

Gerade bei schweren Tatvorwürfen können Untersuchungshaft, eine Festnahme oder eine Durchsuchung angeordnet werden.

Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage

Strafverteidigung im allgemeinen Strafrecht bedeutet deshalb, den Tatvorwurf frühzeitig zu ordnen, die Beweislage sorgfältig zu prüfen und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die zur konkreten Situation passt – mit dem Ziel einer Einstellung des Verfahrens, eines Freispruchs oder, wenn die Beweislage dies erfordert, einer möglichst günstigen Strategie im Rahmen einer Strafmaßverteidigung.

03 / VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE

Verteidigungsstrategie im Strafverfahren

Nach der Einordnung des Tatvorwurfs ist eine Verteidigungsstrategie entscheidend, die zur Aktenlage, zum Verfahrensstadium und zum konkreten Risiko passt. Je nach Fall ist das Ziel eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens, ein Freispruch oder eine gezielte Strafmaßverteidigung.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Im Ermittlungsverfahren steht häufig zunächst die Frage im Mittelpunkt, ob der Tatverdacht überhaupt tragfähig ist. Nach Akteneinsicht wird geprüft, ob Zeugenaussagen widersprüchlich sind, Beweise fehlen, rechtliche Voraussetzungen des Tatbestands nicht erfüllt sind oder entlastende Umstände bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In geeigneten Fällen wirken wir darauf hin, dass das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wird.

Kommt eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO nicht in Betracht, können je nach Sachlage auch andere Verfahrenslösungen relevant werden – etwa eine Einstellung gegen Auflage, eine Beschränkung des Verfahrensstoffs oder eine Verständigung über den weiteren Verfahrensgang. Entscheidend ist dabei immer, ob eine solche Lösung im konkreten Fall strategisch sinnvoll ist oder ob der Tatvorwurf konsequent angegriffen werden muss.

Strafbefehl, Einspruch und Hauptverhandlung

Ist bereits ein Strafbefehl zugestellt worden, muss schnell geprüft werden, ob Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden sollte. Ein Strafbefehl kann einer Verurteilung gleichstehen, wenn er rechtskräftig wird. Deshalb kommt es auf Fristen, die Höhe der Geldstrafe, mögliche Eintragungen, Nebenfolgen, Fahrerlaubnisfragen und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung im weiteren Verfahren an.

Wird Anklage erhoben oder kommt es zur Hauptverhandlung, richtet sich die Verteidigung nach der Beweislage. Bei bestreitbaren Vorwürfen steht die Freispruchverteidigung im Vordergrund: Belastungszeugen, Widersprüche, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Urkunden, digitale Spuren, Sachverständigengutachten und rechtliche Tatbestandsvoraussetzungen müssen präzise geprüft und angegriffen werden.

Strafmaßverteidigung

Ist eine Verurteilung unvermeidbar, ist eine Strafmaßverteidigung der richtige Weg. Dann geht es darum, strafmildernde Umstände herauszuarbeiten, Nebenfolgen wie ein Fahrverbot zu vermeiden und ein möglichst günstiges Ergebnis zu erreichen, wie eine möglichst niedrige Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe. Möglichkeiten hierzu sind unter anderem, frühzeitig ein Geständnis abzulegen oder ein Täter-Opfer-Ausgleich anzustreben.

Strafverteidigung bedeutet deshalb für uns nicht automatisch Konfrontation um jeden Preis. Sie bedeutet, den Weg zu wählen, der rechtlich und strategisch zum bestmöglichen Ergebnis für Sie führt: Einstellung, Freispruch oder Strafmilderung.

04 / ABLAUF

Ablauf der Strafverteidigung im Überblick

01

Erste Einschätzung Ihrer Situation

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer zentral gelegenen Kanzlei für Strafrecht in München. Wir ermöglichen Ihnen zeitnah einen Besprechungstermin, in dem wir Ihre Situation, vorhandene Unterlagen und offene Fragen rechtlich einordnen.

02

Akteneinsicht und Prüfung der Aktenlage

Wir beantragen zügig Akteneinsicht. Erst auf Grundlage der Ermittlungsakte lässt sich der Tatvorwurf zuverlässig bewerten. Dabei prüfen wir, welche Beweise tatsächlich vorliegen, ob die Vorwürfe tragfähig sind und ob rechtliche oder tatsächliche Schwachstellen bestehen. Weitere Informationen finden Sie unter Ermittlungsverfahren.

03

Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Nach Auswertung der Akte besprechen wir mit Ihnen den Akteninhalt und das weitere Vorgehen. Je nach Verfahrensstand nehmen wir in geeigneten Fällen gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht Stellung, beantragen eine Einstellung des Verfahrens oder bereiten die Hauptverhandlung gezielt vor – etwa durch Beweisanträge, rechtliche Einwendungen oder eine abgestimmte Verteidigungslinie.

VERTRAULICHE ERSTKONTAKTAUFNAHME

WIRD GEGEN SIEermittelt?

Je früher die Verteidigung ansetzt, desto größer ist der Handlungsspielraum. Gerade bei Vorwürfen wegen Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Diebstahl, Erpressung, Raub oder Fahren ohne Fahrerlaubnis sollte keine Aussage ohne vorherige anwaltliche Beratung erfolgen.

FAQ / ALLGEMEINES STRAFRECHT

SCHNELLE ANTWORTEN.

Sie haben eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten?

Egal ob wegen Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung: Bei einer Vorladung von der Polizei müssen Sie nicht erscheinen und keine Aussage machen. Nutzen Sie Ihr gesetzliches Schweigerecht. Wir sagen den Termin für Sie ab, beantragen Akteneinsicht und prüfen die Beweislage, bevor eine Verteidigungsstrategie festgelegt wird.

Was droht bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug?

Das allgemeine Strafrecht nach dem StGB sieht je nach Delikt Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor. Gerade bei Ersttätern kann eine erfahrene Strafverteidigung in München jedoch häufig eine Einstellung des Verfahrens (z. B. wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflage) erreichen, sodass es gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung oder einer Vorstrafe kommt.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Achtung: Kurze Frist!

Ein Strafbefehl steht einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, wird er bindend. Lassen Sie den Strafbefehl deshalb sofort anwaltlich prüfen.

Ab wann gilt man im allgemeinen Strafrecht als vorbestraft?

Ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis erfolgt erst ab einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten. Das erklärte Ziel unserer Strafverteidigung in München ist es, die Strafe – wenn eine Einstellung nicht möglich ist – unter dieser kritischen Grenze zu halten, um Ihre berufliche Zukunft zu schützen.

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten und keine Passwörter oder Aussagen herausgeben. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und beachten Sie die Hinweise zur Soforthilfe bei einer Durchsuchung. Kontaktieren Sie anschließend sofort die Kanzlei.

Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt im allgemeinen Strafrecht?

Die Kosten hängen von Vorwurf, Umfang, Verfahrensstand und Dringlichkeit ab. Qualifizierte Strafverteidigung erfordert immer eine intensive und schnelle Bearbeitung, weshalb wir in Strafsachen eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihnen treffen. Die gesetzlichen Gebühren des RVG decken diesen Umfang nicht ab. Wir besprechen die Kostenfrage daher transparent mit Ihnen.

Strafverteidiger München – Erfahrungen und Bewertungen von Mandanten

VERTRAUEN.Strafverteidigung ist Vertrauenssache.

5,0Durchschnitt aller Google-Bewertungen
Alle Bewertungen auf Google ↗
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Google-Bewertung · Freispruch ohne Hauptverhandlung
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Frau Kromer ist eine sehr zuverlässige und fachkundige Strafverteidigerin. Besonders hervorheben möchte ich, dass sie jederzeit erreichbar ist und in kürzester Zeit die bestmöglichen Lösungen parat hat. Das hat für mich einen hohen Stellenwert, gerade in den Momenten, in denen es wirklich drauf ankommt.

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Ich durfte Frau Kromer als äußerst souveräne und kompetente Anwältin kennenlernen, welche stets umfassend Zeit und genauso viel Empathie gegenüber ihren Mandanten aufbringt. Bei Rückfragen steht sie unterstützend zur Seite und ermöglicht ein Umfeld, in welchem man sich gut aufgehoben fühlt. Absolut empfehlenswert!

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Ich habe lange nach einer Anwältin gesucht. Bei Frau Kromer habe ich mich von Beginn an ernst genommen, gut beraten und bestens vertreten gefühlt. Sie nimmt sich extrem viel Zeit, erklärt alles sehr verständlich und hat wirklich ein Auge fürs Detail.

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Eine äußerst kompetente, engagierte und menschlich sehr angenehme Rechtsanwältin. Besonders beeindruckt hat mich, wie verständlich sie komplexe rechtliche Zusammenhänge erklärt. Wer im Strafrecht Unterstützung braucht, ist bei ihr in den besten Händen.

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Mandantinnen und Mandanten schätzen an ihrer Strafverteidigerin in München vor allem die Erreichbarkeit in Notfällen, die ehrliche Einschätzung und die persönliche Mandatsführung – bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft und in der Hauptverhandlung.

Kontakt / Strafverteidigung München

JETZT. wenn der nächste Schritt entscheidet.

Caroline Kromer · Platzl 5 · 80331 München kanzlei@kromer-legal.de ↗