FESTNAHME · HAFTBEFEHL · VORFÜHRUNG
Festnahme im Strafverfahren: Was jetzt wichtig ist
Eine Festnahme ist ein massiver Eingriff in die Freiheit. Für Betroffene ist die Situation meist
unübersichtlich, belastend und gefährlich für die eigene Verteidigung – gerade weil in den ersten Stunden
häufig unüberlegte Aussagen gemacht werden.
Wichtig ist deshalb: Machen Sie keine Angaben zur Sache. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
Kontaktieren Sie sofort eine Strafverteidigerin.
Die Kanzlei Caroline Kromer unterstützt bei
Strafverteidigung in München
und als
Anwalt für Strafrecht in München
insbesondere bei Festnahme, Haftbefehl, Vorführung vor den Ermittlungsrichter und Untersuchungshaft.
WAS SIE SOFORT TUN SOLLTEN
- Ruhe bewahren
- Keine Angaben zur Sache machen
- Keine Erklärungen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft abgeben
- Keine Unterlagen ungeprüft unterschreiben
- Verteidigerkontakt verlangen
- Notfallnummer der Kanzlei kontaktieren lassen
WAS JETZT GEPRÜFT WERDEN MUSS
- Lag ein Haftbefehl vor?
- Oder handelt es sich um eine vorläufige Festnahme?
- Wurde ordnungsgemäß belehrt?
- Wann erfolgt die Vorführung?
- Kommt eine Entlassung in Betracht?
- Muss gegen Untersuchungshaft vorgegangen werden?
Vorläufige Festnahme oder Haftbefehl?
Juristisch ist zu unterscheiden: Entweder wird eine Person vorläufig festgenommen, oder sie wird aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls festgenommen. Von außen sieht beides ähnlich aus – die rechtliche Ausgangslage ist aber unterschiedlich.
Bei einer vorläufigen Festnahme wird zunächst geprüft, ob die Person wieder entlassen wird oder ob die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragt. Liegt bereits ein Haftbefehl vor, muss geprüft werden, ob dieser rechtmäßig ist und ob er aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden kann.
Warum eine Festnahme angeordnet wird
Eine Festnahme dient nicht der Bestrafung. Sie soll aus Sicht der Ermittlungsbehörden das Strafverfahren sichern. Das kann etwa dann eine Rolle spielen, wenn Fluchtgefahr angenommen wird, die Identität nicht geklärt ist oder der Verdacht besteht, dass Beweismittel beeinflusst oder Zeugen beeinträchtigt werden könnten.
Wird Untersuchungshaft angeordnet, steht diese in einem erheblichen Spannungsverhältnis zur Unschuldsvermutung: Der betroffene Mensch ist nicht rechtskräftig verurteilt – und befindet sich dennoch in Haft. Gerade deshalb muss früh geprüft werden, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.
Vorführung vor den Ermittlungsrichter
Wird eine festgenommene Person nicht entlassen, muss sie unverzüglich, spätestens am nächsten Tag, einem Richter vorgeführt werden. Dort wird geprüft, ob ein Haftbefehl erlassen, aufrechterhalten oder außer Vollzug gesetzt wird.
Bei diesem Termin ist anwaltliche Verteidigung besonders wichtig. Die Verteidigung kann darauf hinwirken, dass kein Haftbefehl erlassen wird, dass ein bestehender Haftbefehl aufgehoben wird oder dass eine Außervollzugsetzung gegen Auflagen erreicht wird.
Festnahme in München
Bei einer Festnahme in München wird die betroffene Person häufig zunächst zu einer Polizeidienststelle oder in den Bereich des Polizeipräsidiums verbracht. Erfolgt keine Entlassung, kommt es regelmäßig am nächsten Tag zur Vorführung vor den Ermittlungsrichter.
Für Angehörige gilt: Kontaktieren Sie sofort eine Strafverteidigerin. Versuchen Sie nicht, die Sache selbst gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erklären. Auch Angehörige sollten keine Angaben zum Tatvorwurf machen.
So läuft die Verteidigung nach einer Festnahme ab
Lage klären
Es wird geprüft, wo sich die Person befindet, ob ein Haftbefehl vorliegt und welche Stelle zuständig ist.
Schweigerecht sichern
Die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden wird übernommen. Angaben zur Sache erfolgen nicht vorschnell.
Vorführung vorbereiten
Die Verteidigung bereitet die Vorführung vor und prüft, wie Haft vermieden werden kann.
Haft verhindern
Je nach Lage wird auf Entlassung, Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls hingewirkt.
Weitere Informationen
Wenn bereits Untersuchungshaft angeordnet wurde und Sie Angehörige:r sind, finden Sie gesonderte Hinweise unter Informationen für Angehörige bei Untersuchungshaft.
Weitere Informationen finden Sie außerdem unter Untersuchungshaft, Soforthilfe bei Durchsuchung sowie auf der Startseite zur Strafverteidigung in München und zum Thema Anwalt für Strafrecht in München.
SOFORTHILFE BEI FESTNAHME
Festnahme oder Vorführung steht bevor?
Machen Sie keine Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie sofort die Kanzlei, damit die nächsten Schritte kontrolliert und verteidigungsgerecht vorbereitet werden können.
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