Anwalt Strafrecht München Vorladung bei der Polizei -  Strafverteidigung | Kanzlei Kromer

STRAFRECHT · WISSEN · NOTFALL

Polizei ruft an:
„Gegen Sie liegt eine Strafanzeige vor“ – was tun?

So ein Anruf ist ein Schock – und genau jetzt passieren die gefährlichsten Fehler. Wichtig: Keine Angaben zur Sache, nicht in Gespräche verwickeln lassen, ruhig bleiben. Alles Weitere sollte über die Verteidigung laufen: Akteneinsicht beantragen, Fristen prüfen und die nächsten Schritte strategisch steuern.

STRAFRECHT · MÜNCHEN · POLIZEI-ANRUF

Polizei ruft an: „Es liegt eine Strafanzeige gegen Sie vor“ – was tun?

Ein Anruf der Polizei mit dem Satz „Es liegt eine Strafanzeige gegen Sie vor“ trifft viele wie ein Schlag. Das Gefühl ist oft: Schock, Kontrollverlust, unmittelbarer Rechtfertigungsdruck. Genau in diesem Moment passieren die meisten Fehler – nicht, weil jemand „etwas zu verbergen“ hätte, sondern weil die Situation überrumpelt. Wichtig ist deshalb eine klare Einordnung: Eine Strafanzeige ist zunächst nur ein Vorwurf. Sie ist kein Beweis, keine Verurteilung und sagt nichts darüber aus, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich in der Hand haben. Entscheidend ist, ruhig zu bleiben, keine Angaben zur Sache zu machen und die nächsten Schritte geordnet zu steuern.

WAS BEDEUTET „ES LIEGT EINE STRAFANZEIGE VOR“ ÜBERHAUPT?

Eine Strafanzeige bedeutet lediglich, dass jemand einen Sachverhalt bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gemeldet hat. Ob dieser Sachverhalt stimmt, ob er rechtlich trägt, ob überhaupt ein strafbarer Vorwurf entsteht und ob ein Verfahren am Ende eingestellt wird, ist zu diesem Zeitpunkt offen. In vielen Fällen ist eine Anzeige der Beginn einer Prüfung – mehr nicht. Gerade deshalb ist es gefährlich, am Telefon spontan „aufzuklären“. Denn ohne Akteneinsicht ist unklar, worum es konkret geht, welche Behauptungen im Raum stehen und welche Beweismittel bereits existieren.

WARUM RUFT DIE POLIZEI ÜBERHAUPT AN?

Solche Anrufe sind in der Praxis keineswegs selten. Häufig werden Betroffene „informiert“, es wird eine „kurze Rückfrage“ gestellt oder ein Termin zur Vernehmung angedeutet bzw. vereinbart. Telefonate sind ein Informationsgewinn: Es geht auch darum, Details zu bekommen, Widersprüche zu erkennen, Reaktionen einzuordnen oder Termine anzubahnen. Der Punkt ist nicht, ob das „fair“ wirkt, sondern dass am Telefon die gefährlichste Lage für Betroffene entsteht: Man spricht im Affekt und im Blindflug, einfach weil man überrumpelt ist.

DIE GRÖSSTE GEFAHR: MAN SPRICHT IM AFFEKT – UND LIEFERT UNGEWOLLT INFORMATIONEN

Der menschliche Impuls ist nachvollziehbar: „Das stimmt nicht“, „das muss ein Missverständnis sein“, „ich erkläre das kurz“. Im Strafverfahren ist genau das riskant. Schon kleine Details können später Bedeutung bekommen: Zeitangaben, Orte, Kontakte, Chatverläufe, spontane Erklärungen oder Nebensätze wie „ich war nur kurz dort“. Wer ohne Akteneinsicht spricht, weiß nicht, welche Version bereits in der Akte steht – und läuft Gefahr, sich früh festzulegen oder unbewusst Angriffspunkte für spätere Widersprüche zu liefern.

Selbst „Ich bin unschuldig“ kann strategisch schaden

Viele sagen aus Reflex: „Ich bin unschuldig“ oder „das ist an den Haaren herbeigezogen“. Das ist menschlich verständlich und nachvollziehbar, kann aber strategisch unklug sein. Wer sich früh auf eine Version festlegt und später – nach Akteneinsicht – präzisieren oder korrigieren muss, wirkt schnell widersprüchlich. Zudem erscheinen Gespräche im Nachhinein in Vermerken oft anders als in der Erinnerung. Deshalb gilt als Grundsatz: Erst Akteneinsicht, dann Einlassung – wenn überhaupt.

WAS SOFORT ZU TUN IST – DIE 4-SCHRITTE-REGEL

Der sichere Ablauf ist einfach – und genau dafür braucht es eine klare innere Leitlinie. Nicht „erklären“, nicht „aufklären“, nicht „diskutieren“. Sondern: ruhig bleiben, Gespräch beenden, Daten notieren, Verteidigung einschalten.

Der sichere Ablauf ist klar:

  1. Ruhig bleiben und klarstellen, dass keine Angaben zur Sache gemacht werden. Keine Details, keine Rechtfertigungen, keine Erklärungen.
  2. Gespräch freundlich beenden. Kein „kurz klären“, keine Diskussion.
  3. Rahmendaten notieren. Name, Dienststelle, Rückrufnummer, ggf. Aktenzeichen.
  4. Strafverteidigerin kontaktieren. Kommunikation wird übernommen, Akteneinsicht beantragt, Strategie festgelegt.

EIN SATZ, DER IN DER PRAXIS SOFORT SCHÜTZT

In der Situation hilft eine kurze, respektvolle Formulierung, die den Druck rausnimmt und die Kommunikation ordnet: „Ich äußere mich am Telefon nicht zur Sache. Bitte richten Sie alles Weitere an meine Strafverteidigerin.“

Was auf keinen Fall gesagt werden sollte

Riskant sind vor allem Sätze wie „Ich erkläre das kurz“, „Das war ganz anders“, „Ich war da und da“, „Ich kenne die Person“, „Ich habe nur…“ oder „Das kann nicht sein“. Auch wenn das harmlos gemeint ist: Jede Information kann später eine Rolle spielen – und ohne Akteneinsicht ist nicht kontrollierbar, welche.

MUSS MAN DER POLIZEI AM TELEFON ÜBERHAUPT ANTWORTEN?

Eine Pflicht, sich telefonisch zur Sache einzulassen, besteht nicht. Ein Anruf ist keine Ladung zur Vernehmung und erst recht keine Verpflichtung, spontan Auskunft zu geben. Entscheidend ist die Trennlinie: Organisatorisches (Name/Dienststelle/Erreichbarkeit) ist etwas anderes als Inhaltliches. Inhaltliche Aussagen sollten ohne Akteneinsicht grundsätzlich nicht erfolgen.

Identitätsfragen vs. Sachverhalt

Häufig wird versucht, über „kleine“ Fragen in ein inhaltliches Gespräch hineinzukommen. Gerade deshalb ist ein klarer Schnitt sinnvoll: Keine Angaben zur Sache – und Verweis auf anwaltliche Kommunikation. So bleibt der Handlungsspielraum erhalten.

WAS DIE STRAFVERTEIDIGUNG DANN KONKRET MACHT

Nach dem Anruf geht es nicht um Aktionismus, sondern um Struktur. Die Verteidigung übernimmt die Kommunikation, nimmt Druck aus der Situation und verhindert frühe Fehler. Zentral ist der Schritt zur Akteneinsicht. Erst dann kann belastbar entschieden werden, ob eine Einlassung sinnvoll ist, ob geschwiegen wird oder welche Strategie passt.

Kommunikation bündeln und Termine steuern

Wenn im Telefonat bereits ein Termin angedeutet oder „nahegelegt“ wird, wird dies anwaltlich koordiniert. Ziel ist, keine unkontrollierten Kontakte entstehen zu lassen und alle Schritte über die Verteidigung zu führen.

Akteneinsicht zuerst – dann Strategie

Ohne Aktenlage ist jede Reaktion Spekulation. Mit Aktenlage lässt sich der Vorwurf einordnen, der Ermittlungsstand bewerten und eine kontrollierte Entscheidung treffen. Das ist der Unterschied zwischen „reagieren“ und „strategisch handeln“.

SONDERFALL: „WIR WOLLEN NUR KURZ ETWAS ABGLEICHEN“

Gerade Formulierungen wie „nur kurz“, „nur eine Kleinigkeit“ oder „nur Ihre Sicht“ sind gefährlich, weil sie den Eindruck erwecken, man könne ohne Risiko „eben schnell“ antworten. In der Praxis sind das genau die Situationen, in denen Informationen preisgegeben werden, die später Bedeutung bekommen. Auch hier gilt: Keine Angaben zur Sache – Akteneinsicht – Strategie.

FAZIT

Ein Anruf der Polizei ist ernst zu nehmen – aber er ist noch kein Beweis und keine Verurteilung. Der entscheidende Grundsatz lautet: Keine Angaben zur Sache am Telefon. Der sichere Weg ist: Gespräch freundlich beenden, Daten notieren, Verteidigung einschalten, Akteneinsicht beantragen – und erst danach strategisch handeln.

Strafverteidigung in München – Rechtsanwältin Caroline Kromer

Festnahme · Durchsuchung · Vorladung · Strafbefehl · U-Haft · München

Strafverfahren? Ich halte dagegen. Schweigen. Akte. Strategie.

Wenn der Staat Druck macht, zählt nur eins: Kontrolle zurückholen. Keine Erklärungen ins Blaue – wir steuern das Verfahren von Anfang an.

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