Schwerpunkte im Strafrecht – Kanzlei Kromer

STRAFVERTEIDIGUNG MÜNCHEN

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BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT · KCanG · MÜNCHEN

Professionelle Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht in München

Das Betäubungsmittelstrafrecht betrifft Menschen. Nicht Rollen, nicht Szenen – sondern Lebenswege, die nicht vergleichbar sind, aber oft auf denselben Tatvorwurf hinauslaufen. Gerade bei Durchsuchung, Vorladung, verdeckten Ermittlungen oder Untersuchungshaft ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

Vorwürfe im Zusammenhang mit BtMG oder KCanG reichen von Besitz und Weitergabe bis zu Handel, Einfuhr und komplexen Ermittlungsverfahren mit TKÜ, Observationen und verdeckten Maßnahmen. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die Beweislage, Rollenbild, Wirkstofffragen und Eingriffsintensität präzise prüft und von Anfang an die Weichen richtig stellt.

IN DIESEN SITUATIONEN HILFE

  • Vorwurf wegen Besitz oder Erwerb
  • Ermittlungen wegen Handel oder Einfuhr
  • Hausdurchsuchung und Sicherstellungen
  • TKÜ, Observationen und verdeckte Maßnahmen
  • Vorwürfe im Zusammenhang mit Online-Bestellungen
  • Untersuchungshaft im BtMG-/KCanG-Verfahren

WORAUF ES JETZT ANKOMMT

  • Konsequent schweigen
  • Beschlüsse und Maßnahmen sofort prüfen lassen
  • Handy nicht freiwillig entsperren
  • Wirkstoff, Menge und Rollenbild genau analysieren
  • Verwertungs- und Beweisfragen früh angreifen

BtM-Strafrecht: Verteidigung bei Besitz, Handel und Einfuhr

Tatvorwürfe im Betäubungsmittelstrafrecht sind oft ein tiefer Einschnitt – für Menschen mit ganz unterschiedlichen Biografien und Lebensrealitäten. Für den einen endet der erste Kontakt mit der Justiz in einer Einstellung, für den anderen führen verdeckte Ermittlungen, Observationen und Telekommunikationsüberwachung in eine Wohnungsdurchsuchung oder sogar in Untersuchungshaft.

Genau deshalb lautet die entscheidende Frage häufig nicht nur: Was ist passiert? Sondern vor allem: Was kann bewiesen werden – und was nicht?

Typische Konstellationen im BtMG- und Cannabisstrafrecht

Verfahren im Drogenstrafrecht unterscheiden sich stark nach Menge, Substanz, Wirkstoff, Rollenbild und Ermittlungsansatz. Gerade kleine Unterschiede können massive Folgen für Strafrahmen, Haftgefahr und Verteidigungsstrategie haben.

Besitz und Erwerb

Abgrenzung von Eigenkonsum, Erstverstoß und verfahrensrelevanter Menge.

Handeltreiben

Weite Auslegung des Handelsbegriffs – insbesondere bei Chats, Kontakten und Bargeldfunden.

Einfuhr

Eigenständiger Vorwurf mit erhöhtem Straf- und Haftungsrisiko, besonders bei Paket- oder Grenzfällen.

Online- und Darknet-Bestellungen

Paketabfang, kontrollierte Zustellung und Auswertung von Zahlungs- und Kommunikationsspuren.

TKÜ und digitale Auswertung

Telefonie, Messenger, Bewegungsdaten und Kontakte als Kern staatlicher Ermittlungsarbeit.

Observation und verdeckte Ermittler

Langfristige Überwachung mit hohen Anforderungen an Anordnung, Dokumentation und Verhältnismäßigkeit.

Nicht geringe Menge

Wirkstoffgrenzen als zentraler Hebel für Strafmaß, Haftfrage und Verteidigungsansatz.

Untersuchungshaft

Häufiges Risiko bei Handel, Einfuhr oder höheren Mengen – schnelle Intervention ist entscheidend.

Zwischen Verfahrenseinstellung und Untersuchungshaft

Die Spannbreite rechtlicher Folgen ist so vielfältig wie die Lebensrealitäten der Betroffenen. Für den einen Menschen ist das Verfahren der erste Schritt in die richtige Richtung, etwa wenn Suchtproblematik erkannt und Therapie ermöglicht wird.

Für andere bleibt es bei einem kurzen Kontakt mit der Justiz, der in einer Verfahrenseinstellung endet. Und für manche ziehen sich verdeckte Ermittlungen über Monate, bis sie in Durchsuchung und U-Haft münden. Gerade deshalb braucht es eine Verteidigung, die frühzeitig erkennt, welche Richtung das Verfahren nimmt.

Verteidigung bedeutet Verantwortung

Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht bedeutet nicht nur Lebensrealitäten zu erkennen, sondern auch das enorme Ausmaß staatlicher Eingriffsintensitäten einzuordnen. In kaum einem Bereich wird mit besonderer Härte, Tempo und Überwachungsintensität ermittelt.

Als Strafverteidigerin ist es meine Aufgabe, frühzeitig zu prüfen, wo Grenzen überschritten werden, ob Maßnahmen rechtmäßig angeordnet wurden und welche Beweismittel oder Auswertungen angreifbar sind. Eine kompetente Verteidigung entscheidet oft darüber, ob ein Verfahren eingestellt, eine Anklage verhindert oder Haft vermieden wird.

So läuft die Verteidigung im BtMG- und KCanG-Verfahren ab

01

Erste Einordnung der Lage

Prüfung von Vorwurf, Menge, Wirkstoff, Rolle, Beschlusslage und akutem Haft- oder Durchsuchungsrisiko.

02

Sofortmaßnahmen

Schweigerecht absichern, Kommunikation übernehmen, Durchsuchungen und Sicherstellungen rechtlich begleiten.

03

Akteneinsicht und Analyse

Präzise Bewertung von TKÜ, Chats, Observation, Laborwerten, Wirkstoffgutachten und Verwertungsfragen.

04

Individuelle Verteidigungsstrategie

Zielgerichtete Verteidigung mit Fokus auf Einstellung, Strafmilderung, Haftvermeidung und Schutz Ihrer Zukunft.

VERTRAULICHE ERSTKONTAKTAUFNAHME

Vorwurf im Betäubungsmittel- oder Cannabisstrafrecht?

Wenn eine Durchsuchung droht, eine Vorladung eingeht oder ein Ermittlungsverfahren läuft, sollte die Reaktion nicht dem Zufall überlassen werden. Frühe Verteidigung ist Ihr stärkster Schutz.

Die wichtigsten Fragen im Betäubungsmittel- und Cannabisstrafrecht

Vorwürfe im Zusammenhang mit BtMG oder KCanG sind häufig dringend, belastend und können schwerwiegende Folgen für Beruf, Zukunft und Fahrerlaubnis haben. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Hausdurchsuchung, nicht geringer Menge, Akteneinsicht, Handel, Einfuhr und Verteidigungsstrategien.

SOFORTHILFE BEI DRINGENDEN FRAGEN IM STRAFRECHT

FAQ NEBENKLAGE

In dringenden Situationen gilt: keine Angaben zur Sache, nichts unterschreiben und sofort Rechtsanwältin Caroline Kromer kontaktieren.

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten?

Bei einer Vorladung als Beschuldigter ist zu differenzieren, von wem sie stammt.
Einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft müssen Sie gemäß § 163 Abs. 3 StPO Folge leisten und erscheinen.
Hierbei haben Sie das Recht zu schweigen.
Bei einer Vorladung von der Polizei müssen Sie nicht erscheinen.
Hierbei vertreten wir Sie auch bereits von Anfang an, machen Ihr Schweigerecht geltend, sagen den Termin ab und beantragen umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte.
Vereinbaren Sie zur Ersteinschätzung gerne einen Termin in unserer Kanzlei.

Wurden Sie wegen eines Sexualdelikts angezeigt?

Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind existenzgefährdend. Schon das Ermittlungsverfahren kann gravierende berufliche, persönliche und soziale Folgen auslösen. Gerade jetzt dürfen Sie keine unüberlegten Angaben machen. In vielen Verfahren steht Aussage gegen Aussage – deshalb prüfen wir fundiert Aussageinhalt, Belastungsmotive und die gesamte Beweislage von Anfang an mit höchster Sorgfalt.

Ihre Räume werden im Moment durchsucht?

Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, unterschreiben Sie nichts ungeprüft und kontaktieren Sie sofort eine Strafverteidigerin. Bei einer Durchsuchung wahrt Rechtsanwältin Caroline Kromer vor Ort Ihre Rechte.

Ihr Angehöriger wurde festgenommen?

Dann zählt jede Stunde. Nach einer Festnahme in München folgt am nächsten Tag die Vorführung vor dem Haftrichter. In dieser Situation sollte umgehend eine Strafverteidigung eingeschaltet werden, damit sofort geprüft werden kann, wie gegen den Haftbefehl vorgegangen oder eine Außervollzugsetzung erreicht werden kann. Die Strafrechtskanzlei befindet sich zentral in der Münchner Innenstadt, so dass in kürzester Zeit eine Anwesenheit bei den zuständigen Justizbehörden gewährleistet werden kann.

Haben Sie eine Anklageschrift erhalten?

Mit der Anklageschrift teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass sie eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch. Genau deshalb muss jetzt sofort geprüft werden, ob die Anklage in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überhaupt tragfähig ist. In geeigneten Fällen kann bereits im Zwischenverfahren verhindert werden, dass das Hauptverfahren eröffnet wird.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

Jetzt läuft eine kurze Frist. Gegen den Strafbefehl kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – oft ohne dass es je zu einer gerichtlichen Prüfung in einer Hauptverhandlung kommt. Lassen Sie den Strafbefehl deshalb sofort prüfen.

Ihr Angehöriger befindet sich in Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft ist einer der massivsten Eingriffe in die Grundrechte während eines Ermittlungsverfahrens. Wir wissen aus der täglichen Arbeit in der Strafverteidigung, dass diese Situation hochbelastend ist – für den Inhaftierten, aber auch für die Angehörigen. In Haftsachen dulden wir keinen Zeitverlust. Wir kümmern uns daher umgehend um Haftprüfung und Haftbeschwerde, um die Untersuchungshaft so schnell wie möglich zu beenden und Ihre Freiheit wiederherzustellen.

Für Angehörige ist diese Situation meist hochbelastend und von großer Unsicherheit geprägt. Auf der Seite Informationen für Angehörige bei Untersuchungshaft finden Sie erste wichtige Hinweise. Verlieren Sie keine Zeit, unsere Münchner Strafrechtskanzlei zu kontaktieren.

Wie viel kostet eine engagierte Strafverteidigung in München?

Die Kosten hängen von Vorwurf, Umfang, Verfahrensstand und Dringlichkeit ab. Qualifizierte Strafverteidigung erfordert immer eine intensive und schnelle Bearbeitung, weshalb wir in Strafsachen eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihnen treffen. Die gesetzlichen Gebühren des RVG decken diesen Umfang nicht ab. Wir besprechen die Kostenfrage daher transparent mit Ihnen.

KONTAKT ZUR KANZLEI / STRAFVERTEIDIGERNOTDIENST

Nehmen Sie heute noch Kontakt auf, damit wir Ihre rechtliche Angelegenheit besprechen.

In strafrechtlichen Notfällen – etwa bei Durchsuchung oder Festnahme – ist schnelles, klares Handeln entscheidend. Sie erreichen mich unter meiner mobilen Notrufnummer 24/7, auch am Wochenende und an Feiertagen.


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