NOTFALL: Soforthilfe bei Durchsuchung

Rechte, Sofortmaßnahmen und rechtssicheres Verhalten bei Wohnungs- oder Geschäfts­durchsuchung – ruhig, präzise, sofort umsetzbar.

Durchsuchung: Rechte, Pflichten & richtige Schritte

Eine Wohnungs- oder Geschäftsdurchsuchung gehört zu den schwerwiegendsten strafprozessualen Eingriffen in die persönliche Lebens- und Unternehmenssphäre. Sie erfolgt in der Regel überraschend, häufig in den frühen Morgenstunden, und wird von Betroffenen als massiv, entgrenzend und zutiefst destabilisiert empfunden. Gerade in dieser Phase ist es entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und besonnen zu reagieren. Das Verhalten während der Durchsuchung kann die spätere rechtliche Bewertung erheblich beeinflussen. Zugleich unterliegt die Maßnahme strengen gesetzlichen Voraussetzungen, die im Nachhinein präzise überprüft werden müssen.

Grundsätzlich bedarf eine Durchsuchung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser muss den konkreten Tatvorwurf, die gesuchten Beweismittel, die zu durchsuchenden Räumlichkeiten und die tragenden Gründe der Maßnahme erkennen lassen. Die Anforderungen an die Bestimmtheit sind hoch: Ein Beschluss darf nicht pauschal formuliert sein und keine uferlosen Suchen erlauben. Nur in gesetzlich eng begrenzten Ausnahmefällen – insbesondere bei dokumentierter „Gefahr im Verzug“ – kann eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss angeordnet werden. Auch dann ist sie später gerichtlich überprüfbar.

Verhalten während der Durchsuchung – das Wichtigste auf einen Blick

Auch wenn eine Durchsuchung eine erhebliche Belastung darstellt, gibt es klare Regeln, die Ihre Rechte schützen und Fehler verhindern. Während der Maßnahme sollten Sie unbedingt Folgendes beachten:

  • Kein Widerstand. Weder körperlich noch verbal. Widerstand führt regelmäßig zu zusätzlichen Strafverfahren und verschlechtert Ihre Ausgangslage erheblich.
  • Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen und dokumentieren. Lassen Sie sich den Beschluss vollständig zeigen und fertigen Sie – wenn möglich – eine Kopie oder ein Foto an.
  • Nur Angaben zur Person. Sie sind ausschließlich verpflichtet, Identitätsangaben zu machen. Weitergehende Erklärungen sind rechtlich nicht erforderlich.
  • Striktes Schweigen. Keine Aussagen zur Sache. Auch beiläufige Bemerkungen oder Erklärungen können später verwertet werden.
  • Unmittelbar Strafverteidigerin anrufen. Die anwaltliche Begleitung kann entscheidend sein – sowohl zur Prüfung der Rechtmäßigkeit als auch zur Begrenzung des Durchsuchungsumfangs.
  • Nichts unterschreiben. Weder Protokolle noch Erklärungen müssen vor Ort unterzeichnet werden.
  • Nicht zustimmen, sondern Widerspruch erklären. Teilen Sie mit, dass Sie der Durchsuchung und etwaigen Sicherstellungen nicht zustimmen, und lassen Sie diesen Widerspruch protokollieren.
  • Ausweise der Beamten verlangen. Die Ermittler müssen sich ausweisen und den Vollzug dokumentieren.
  • Rechtebelehrung. Beamte müssen Sie über Ihre Rechte belehren. Unterbleibt dies, machen Sie sich eine Notiz – ohne darauf hinzuweisen.
  • Eigene Dokumentation. Notieren Sie Uhrzeiten, beteiligte Beamte, Besonderheiten im Ablauf und Abweichungen vom Beschluss.

Juristische Grenzen und Anforderungen der Maßnahme

Der Durchsuchungsbeschluss bildet die rechtliche Grundlage der Maßnahme. Erfasst sind ausschließlich die im Beschluss benannten Räume. Eine ausufernde oder flächendeckende Durchsuchung sämtlicher Privaträume, Betriebsräume oder Nebenbereiche ist unzulässig. Auch die Suche nach Beweismitteln ist an den Tatvorwurf und die konkret bezeichneten Gegenstände gebunden. Ermittler dürfen den Beschluss nicht eigenmächtig erweitern.

Digitale Geräte, Passwörter und sensible Daten

Sie sind nicht verpflichtet, Passwörter, PINs oder Entsperrcodes preiszugeben. Das Schweigerecht umfasst auch den Schutz vor aktiver Mitwirkung an der eigenen Belastung. IT-Maßnahmen unterliegen den Regelungen des § 110 StPO. Bei sensiblen oder geheimnisträgerbezogenen Daten besteht das Recht, eine Siegelung zu verlangen. Fehler in diesem Bereich führen häufig zu Beweisverwertungsverboten.

Durchführung der Durchsuchung – rechtsstaatliche Grenzen

Ermittler müssen sich ausweisen, den Ablauf protokollieren und den Beschluss vor Beginn der Maßnahme vorlegen. Sie müssen Betroffene über ihre Rechte belehren. Die Sicherstellung oder Beschlagnahme ist nur zulässig, wenn ein Bezug zum Tatvorwurf besteht. Ein ausdrücklich erklärter Widerspruch gegen Sicherstellungen sollte stets im Protokoll vermerkt werden. Eine Unterschrift unter Durchsuchungsprotokolle ist weder verpflichtend noch ratsam.

Nach der Durchsuchung – Protokolle, Beweislisten und strategische Schritte

Nach Abschluss der Maßnahme erhalten Sie das Durchsuchungsprotokoll, das Sicherstellungs- bzw. Beschlagnahmeverzeichnis sowie die schriftliche Mitteilung nach §§ 102, 103 StPO. Es ist ratsam, anschließend eigene Notizen anzufertigen. Diese Daten sind später bei der Akteneinsicht und juristischen Prüfung von zentraler Bedeutung.

Im Anschluss beginnt die juristische Auswertung: War der Beschluss rechtmäßig? Wurde die Maßnahme korrekt durchgeführt? Wurden Grenzen überschritten? Liegen Verfahrensfehler vor? Die Klärung dieser Fragen bildet das Fundament einer strukturierten Verteidigungsstrategie.

Besonderheiten bei beruflichen und betrieblichen Durchsuchungen

Durchsuchungen in Unternehmen, Arztpraxen, Kanzleien oder Behörden erfordern besondere Sorgfalt. Hier drohen Eingriffe in Betriebsgeheimnisse, interne Systeme, vertrauliche Daten oder geschützte Berufsgeheimnisse. Eine sofortige anwaltliche Intervention ist essenziell, um die Maßnahme auf das rechtlich zulässige Maß zu beschränken oder Versiegelungen zu beantragen.

Soforthilfe im Notfall

Eine Durchsuchung ist für Betroffene ein Ausnahmezustand. Für die Verteidigung ist sie ein Moment, in dem Verfahrensfehler sichtbar werden und entscheidende Weichen gestellt werden. Je früher anwaltliche Unterstützung erfolgt, desto gezielter lassen sich Schäden begrenzen – juristisch wie persönlich.

Notfallnummer: +49 173 248 4991
Kanzlei: +49 89 416 13831
E-Mail: kanzlei@kromer-legal.de


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