Was bedeutet ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl bedeutet, dass das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits eine strafrechtliche Entscheidung getroffen hat – ohne Ihre Anhörung, ohne Ihre Sicht der Dinge und ohne eine tatsächliche Beweisaufnahme. Für Betroffene kommt der Strafbefehl daher meist überraschend und wirkt wie ein Urteil, obwohl er in der Regel nur eine erste, einseitige Bewertung darstellt. Die Rechtsfolgen eines Strafbefehls können erheblich sein. Bereits bei wenigen Tagessätzen liegt eine strafrechtliche Verurteilung vor; ab 90 Tagessätzen droht ein Eintrag ins Führungszeugnis, der berufliche, persönliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Fahrverbote, Bewährungsauflagen, Schadensersatzforderungen oder Nebenstrafen sind weitere typische Elemente, die oft deutlich unterschätzt werden. Besonders kritisch ist, dass ein Strafbefehl meist auf einer unvollständigen oder einseitigen Bewertung der Ermittlungsakte beruht. Entlastende Beweise, Widersprüche in Zeugenaussagen oder rechtlich zweifelhafte Bewertungen fließen häufig noch gar nicht ein. Das bedeutet: Die Entscheidung ist keineswegs endgültig – sie ist vielmehr der Moment, in dem eine engagierte Verteidigung die Weichen dafür stellt, Fehler zu korrigieren und die Folgen erheblich zu mildern. Für Betroffene bedeutet der Strafbefehl daher vor allem eines: sofort handeln. Nur innerhalb von 14 Tagen kann Einspruch eingelegt werden. Danach wird der Strafbefehl automatisch rechtskräftig, selbst wenn er falsch oder unverhältnismäßig ist. Die strategische Bedeutung liegt somit klar auf der Hand: Der Strafbefehl ist nicht das Ende, sondern die entscheidende Chance, das Verfahren zu beeinflussen, bevor gravierende und dauerhafte Konsequenzen eintreten.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist eine besondere Form des strafgerichtlichen Urteils, das ohne mündliche Hauptverhandlung erlassen wird. Das Gericht entscheidet ausschließlich auf Grundlage der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft und trifft dabei selbst keine umfassende Beweisaufnahme. Für Betroffene bedeutet das: Niemand wurde angehört, keine Zeugen wurden vernommen, keine Einwände berücksichtigt, keine Verteidigungsstrategie gehört. Die Entscheidung erfolgt im sogenannten schriftlichen summarischen Verfahren (§§ 407 ff. StPO). Der Strafbefehl dient der schnellen gerichtlichen Erledigung vermeintlich „einfacher“ Fälle. In der Praxis betrifft das jedoch häufig komplexere Vorwürfe wie Körperverletzung, Betrug, Verkehrsstraftaten, Beleidigung oder fahrlässige Delikte. Gerade deshalb birgt der Strafbefehl erhebliche Risiken: Das Gericht übernimmt nicht selten die rechtlichen Bewertungen der Ermittlungsbehörden, ohne die Beweise kritisch zu überprüfen oder entlastende Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Für Beschuldigte ist er damit oft der ungünstigste Zeitpunkt, um zu schweigen oder untätig zu bleiben. Wird kein Einspruch eingelegt, entfaltet der Strafbefehl dieselbe Wirkung wie ein Urteil – rechtskräftig, vollstreckbar und mit allen strafrechtlichen Konsequenzen (z. B. Eintrag im Führungszeugnis ab 90 Tagessätzen, Auswirkungen im Berufsrecht oder im Ausländerrecht, Regressrisiken im Verkehrsrecht, MPU-Anordnungen etc.). Die rechtliche Besonderheit des Strafbefehls liegt darin, dass er nicht endgültig ist, sondern eher einem einseitigen Vorschlag der Staatsanwaltschaft entspricht. Doch genau das wird Betroffenen selten bewusst: Das summarische Verfahren kann Fehler, unklare Beweise, unzureichende Ermittlungen oder überschätzte Schuld enthalten – und zwar viel häufiger, als man erwartet. Eine professionelle Verteidigung überprüft daher jeden einzelnen Punkt: Beweisaufnahme, Zeugen, rechtliche Würdigung, Messfehler, Tatzeit, Einkommensberechnung, Verhältnismäßigkeit, mögliche Verfahrenshindernisse oder Einstellungsmöglichkeiten. Ein Strafbefehl ist damit nicht das Ende des Verfahrens, sondern oft der Startpunkt für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie – vorausgesetzt, man reagiert rechtzeitig, zielgerichtet und taktisch klug. In anderen und geeigneten Fällen zielt eine kluge Verteidigung zielbewusst in den Erlass eines Strafbefehls: wenn eine diskrete Lösung erzielt wird bietet der Strafbefehl eine günstige Lösung, da keine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet, beispielsweise in Steuerstrafverfahren.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Für den Einspruch gegen einen Strafbefehl gilt eine absolut strenge Frist von 14 Tagen ab Zustellung. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Strafbefehl tatsächlich in Ihrem Briefkasten landet – nicht erst, wenn Sie ihn öffnen. Schon ein einziges Versäumnis kann dazu führen, dass der Strafbefehl automatisch rechtskräftig wird, selbst wenn er fehlerhaft, unverhältnismäßig oder rechtlich angreifbar ist. Innerhalb dieser 14 Tage genügt zunächst ein kurzes, formgerechtes Einspruchsschreiben, das die Frist sichert. Die eigentliche Analyse der Akte, der Beweise und der Verteidigungsstrategie erfolgt anschließend in Ruhe, nachdem ich Akteneinsicht erhalten habe. Es ist also vollkommen unproblematisch, sofort Einspruch einzulegen, auch wenn Sie den Vorwurf noch gar nicht vollständig überblicken. Wichtig: Ein Einspruch kann auch jederzeit wieder zurückgenommen werden. Besonders wichtig: Wer die Frist verpasst, hat nur in seltenen Ausnahmefällen (z. B. „unverschuldete Fristversäumnis“) die Möglichkeit, Wiedereinsetzung zu beantragen – und selbst dann ist die Hürde hoch. Aus diesem Grund ist es entscheidend, unverzüglich nach Erhalt des Strafbefehls Kontakt zu einer Strafverteidigerin aufzunehmen, die die Frist sichert, den Einspruch einlegt und sofort die Akte anfordert. Die 14-Tage-Frist ist damit nicht nur eine Formalie, sondern der entscheidende Moment, um Ihre Rechte zu schützen und eine spätere Hauptverhandlung, ein Fahrverbot oder eine strafrechtliche Eintragung zu verhindern.
Lohnt sich der Einspruch gegen den Strafbefehl?
Ja, denn ein Einspruch führt dazu, dass der Strafbefehl nicht rechtskräftig wird und der Tatvorwurf neu bewertet wird. Ein Einspruch gegen den Strafbefehl lohnt sich in sehr vielen Fällen – deutlich häufiger, als viele Betroffene denken. Der Strafbefehl beruht ausschließlich auf der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft und wird ohne mündliche Hauptverhandlung, ohne Zeugenvernehmungen und ohne Ihre persönliche Anhörung erlassen. Das Gericht übernimmt dabei häufig die rechtlichen und tatsächlichen Annahmen der Ermittlungsbehörden, ohne alle Zweifel auszuräumen. Genau an dieser Stelle setzt eine professionelle Verteidigung an. Nach Einlegen des frist-und formgerechten Einspruchs prüfe ich zunächst die vollständige Akte: Beweise, Zeugenangaben, Protokolle, Messunterlagen, Gutachten, polizeiliche Maßnahmen, Video- oder Bildmaterial – und insbesondere auch, ob Rechtmäßigkeits- und Verfahrensanforderungen eingehalten wurden. In der Praxis zeigt sich regelmäßig, dass der Tatvorwurf zu weit gefasst ist, Beweise unvollständig sind oder rechtlich falsch bewertet wurden. Auch formale Fehler, falsch berechnete Tagessätze oder unzutreffende Annahmen zu Einkommen oder Vermögen können die Grundlage des Strafbefehls erschüttern. Ein Einspruch kann zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen, wobei viele davon erheblich günstiger sind als ein rechtskräftiger Strafbefehl: Freispruch, Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO, Reduzierungen der Tagessätzhöhe, Wegfall eines Fahrverbots, Änderung des Tatvorwurfs oder eine grundsätzliche mildere Bewertung der Schuld. In nicht wenigen Fällen fällt die gesamte rechtliche Konstruktion des Strafbefehls nach Akteneinsicht in sich zusammen. Besonders wichtig: Ein Einspruch wird nicht immer automatisch zur Hauptverhandlung führen. Oft lässt sich im Zuge der Aktenanalyse und Kommunikation mit Gericht oder Staatsanwaltschaft eine „stille Lösung“ erreichen – ohne Öffentlichkeit, ohne Belastung und ohne Verhandlungssituation. Entscheidend ist, dass frühzeitig die richtigen Verteidigungsansätze erkannt und strategisch eingesetzt werden. Ein Strafbefehl ist kein Urteil, sondern ein Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Und dieser Vorschlag ist häufig angreifbar, allerdings nur, wenn innerhalb der sehr kurzen Frist Einspruch eingelegt wird.
Häufige Fehler in Strafbefehlen
Strafbefehlverfahren sind schnell, formalisiert und stark auf Effizienz ausgelegt. In der Praxis führt das dazu, dass Strafbefehle häufig Fehler, Unschärfen oder unvollständige Bewertungen enthalten, die für Betroffene gravierende Folgen haben können. Viele dieser Fehler lassen sich juristisch angreifen – oft mit hervorragenden Ergebnissen. Eine professionelle Überprüfung ist daher einer der wichtigsten Schritte im Strafbefehlsverfahren. Zu den häufigsten Fehlerquellen gehören zunächst unzureichend ermittelte Sachverhalte: Zeugen wurden nicht vernommen, Widersprüche nicht aufgeklärt, entlastende Hinweise nicht berücksichtigt oder Beweismittel nur selektiv verwertet. Gerade in Verkehrssachen, Körperverletzungsdelikten, Betrugsverfahren oder BtM-Vorwürfen finden sich regelmäßig Lücken oder fachlich fehlerhafte Annahmen, die den gesamten Tatvorwurf erschüttern können. Ein weiterer häufiger Punkt betrifft Fehler in der rechtlichen Würdigung. Nicht selten werden Tatbestände zu weit ausgelegt, Vorsatz unterstellt, obwohl Fahrlässigkeit vorliegt, oder mehrere Handlungen unzulässig zu einer Tat zusammengefasst. Auch die rechtliche Einordnung eines Geschehens – etwa als Beleidigung, gefährliche Körperverletzung oder unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – ist oftmals angreifbar und in vielen Fällen nicht haltbar. Hinzu kommen formale oder rechnerische Fehler, die Betroffenen selten auffallen, aber erhebliche Auswirkungen haben: falsch berechnete Tagessätze, unzutreffende Einkommensermittlung, falsche Annahmen zur Leistungsfähigkeit, überhöhte Schadenssummen oder fehlerhafte Angaben zur Tatzeit und Tathandlung. In manchen Fällen ist sogar unklar, ob der Betroffene tatsächlich der richtige Adressat des Strafbefehls ist. Besonders kritisch ist, dass das Gericht den Strafbefehl ohne eigene Beweisaufnahme erlässt. Das bedeutet: Der Inhalt stammt nicht vom Gericht, sondern zu 95 % aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft – inklusive aller dort enthaltenen Fehler. Dass ein Strafbefehl objektiv fehlerhaft, einseitig oder lückenhaft ist, ist daher nicht die Ausnahme, sondern in vielen Fällen die Realität. Genau hier setzt eine engagierte Verteidigung an: Ich prüfe den vollständigen Akteninhalt, analysiere Beweise, vergleiche Aussagen, hinterfrage die rechtliche Bewertung und identifiziere strategische Angriffspunkte. In sehr vielen Fällen führen diese Fehler zu erfolgreichen Einsprüchen, Einstellungen oder erheblichen Verbesserungen für die Betroffenen. Ein Strafbefehl ist kein endgültiges Urteil – er ist häufig nur ein fehleranfälliger erster Entwurf, der durch eine professionelle Überprüfung entscheidend korrigiert werden kann.
Wie wird die Geldstrafe berechnet?
Die Geldstrafe im Strafbefehlsverfahren setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines einzelnen Tagessatzes. Beide Werte bestimmen gemeinsam, wie gravierend die Strafe tatsächlich ist – sowohl rechtlich als auch in ihren Auswirkungen auf Führungszeugnis, Beruf und persönliche Verhältnisse. Die Anzahl der Tagessätze drückt die Schwere der Tat aus. Sie wird rein rechtlich bestimmt – abhängig von Schuldumfang, Tatvorsatz, Vorbelastungen, Schadenshöhe, Verhalten nach der Tat und vielen weiteren wertenden Faktoren. Bereits ab 90 Tagessätzen droht ein Eintrag ins Führungszeugnis, was für viele Betroffene beruflich und privat weitreichende Folgen haben kann. Exakt an dieser Stelle kann eine fundierte Verteidigung entscheidend steuern, reduzieren und verhandeln. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach dem Nettoeinkommen der betroffenen Person (§ 40 StGB). Die Staatsanwaltschaft schätzt dieses Einkommen jedoch häufig pauschal oder nach unvollständigen Angaben – in der Praxis oft deutlich zu hoch. Neben laufendem Einkommen spielen auch Schulden, Unterhaltspflichten, Arbeitslosigkeit, variable Einnahmen, Selbstständigkeit oder Krankheit eine wesentliche Rolle. Werden diese Faktoren nicht berücksichtigt, kann die Geldstrafe erheblich über dem liegen, was rechtlich angemessen wäre. In vielen Strafbefehlen finden sich zudem typische Fehler: – unzutreffende Einkommensschätzungen – keine Berücksichtigung von Unterhaltslasten – Vermengung von Brutto- und Nettoeinkommen – falsche Annahmen bei Selbstständigen – fehlerhafte Einstufung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Diese Fehler sind nicht nur häufig, sondern auch angreifbar und korrigierbar. Nach Akteneinsicht analysiere ich die Berechnung im Detail, korrigiere überhöhte Werte und lege – wenn erforderlich – eine eigene realistische Berechnung vor. In vielen Fällen lässt sich dadurch die Gesamtgeldstrafe deutlich reduzieren oder strategisch so gestalten, dass kein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt. Die Berechnung der Geldstrafe ist damit weit mehr als eine Formalie: Sie ist ein zentraler juristischer Hebel, um die Folgen eines Strafbefehls maßgeblich zu beeinflussen.
Wann droht ein Eintrag ins Führungszeugnis?
Ein Eintrag im Führungszeugnis gilt als einer der schwerwiegendsten Folgen eines Strafbefehls. Er kann berufliche Chancen beeinträchtigen, zu Problemen im Arbeitsverhältnis führen, berufliche Zulassungen gefährden und das Vertrauen von Arbeitgebern, Behörden oder Institutionen nachhaltig beeinflussen. Deshalb ist genaues Wissen über die Schwellenwerte und Verteidigungsmöglichkeiten entscheidend. Ein Eintrag erfolgt erst ab 90 Tagessätzen oder bei einer Freiheitsstrafe, unabhängig von deren Länge. Das bedeutet: Selbst eine vermeintlich „kleine“ Geldstrafe von 91 Tagessätzen führt zu einem Eintrag, während 89 Tagessätze – selbst bei derselben Tat – nicht im Führungszeugnis erscheinen. Diese Grenze ist rechtlich fix und spielt in der Verteidigungsstrategie eine zentrale Rolle. Wichtig ist außerdem die Differenzierung zwischen dem einfachen Führungszeugnis (für Arbeitgeber, Behörden) und dem erweiterten Führungszeugnis. Je nach Art der Tat – etwa im Bereich Sexualdelikte, Körperverletzung, Vermögensdelikte oder Verkehrsstrafsachen – können zusätzliche Regelungen und längere Speicherfristen greifen. Auch Verurteilungen unter 90 Tagessätzen können im Bundeszentralregister gespeichert sein, erscheinen aber nicht im regulären Führungszeugnis. Viele Betroffene verwechseln diese Ebenen, was zu unnötiger Sorge oder Fehleinschätzungen führt. In der Praxis ist häufig nicht die Frage, ob ein Strafbefehl erlassen wird, sondern wie viele Tagessätze im Raum stehen – und genau hier setzt eine professionelle Verteidigung an. Durch gezielte Argumentation, Akteneinsicht, Einordnung des Schuldumfangs, Berücksichtigung persönlicher Umstände oder Verhandlungsstrategien lässt sich die Grenze von 90 Tagessätzen in vielen Fällen unterlaufen. Das Ergebnis: keine Eintragung, keine beruflichen Nachteile, keine langfristigen Konsequenzen. Ein Eintrag ins Führungszeugnis ist daher kein Automatismus, sondern eine Frage der richtigen Strategie zur richtigen Zeit. Die Entscheidung, ob es zu einem Eintrag kommt, lässt sich durch fundierte Verteidigung in sehr vielen Fällen beeinflussen – und oft sogar vollständig vermeiden.
Warum Sie bei einem Strafbefehl sofort anwaltliche Hilfe brauchen
Ein Strafbefehl löst eine der kritischsten Phasen des Strafverfahrens aus: Die 14-Tage-Frist beginnt zu laufen, das Gericht hat bereits eine erste Bewertung getroffen, und jede unüberlegte Handlung – oder Untätigkeit – kann schwerwiegende und endgültige Folgen haben. Genau deshalb ist sofortige anwaltliche Unterstützung nicht nur sinnvoll, sondern für eine wirksame Verteidigung praktisch unverzichtbar. Die entscheidenden Weichen werden in diesem frühen Stadium gestellt. Nur eine Strafverteidigerin kann Einspruch einlegen, Akteneinsicht beantragen und die tatsächliche Beweislage prüfen. Ohne Einblick in die Akte ist jede Reaktion riskant – Aussagen, Erklärungen oder Teilgeständnisse können die Position erheblich verschlechtern und im späteren Verfahren nicht mehr korrigiert werden. Die Verteidigung beginnt daher nicht in der Hauptverhandlung, sondern mit der ersten taktischen Entscheidung unmittelbar nach Erhalt des Strafbefehls. Hinzu kommt: Strafbefehle enthalten häufig Fehler – falsche rechtliche Bewertungen, Übernahmen unvollständiger Polizeiberichte, fehlende entlastende Aspekte, fehlerhafte Tagessatzberechnungen oder unzutreffende Tatsachengrundlagen. Diese Fehler erkennt nur eine erfahrene Strafverteidigerin anhand der vollständigen Ermittlungsakte, nicht anhand des Strafbefehls selbst. Genau hier entstehen die größten Chancen auf eine Einstellung oder deutliche Abmilderung. Ein weiterer Grund für sofortiges Handeln liegt in der Möglichkeit einer frühen, diskreten Lösung, bevor es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt. Gerade im Strafbefehlsverfahren lassen sich viele Fälle durch zielgerichtete Gespräche, Anträge oder verfahrensrechtliche Einwände außergerichtlich bereinigen. Wird diese Chance genutzt, lässt sich häufig ein Eintrag im Führungszeugnis, ein Fahrverbot oder eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden. Kurz gesagt: Ein Strafbefehl ist kein Schreiben, das man „erst einmal abheftet“. Er ist der Moment, in dem die Verteidigung beginnt – und in dem professionelle Unterstützung darüber entscheidet, ob es zu einer Verurteilung kommt oder zu einer stillen, schnellen und für Sie vorteilhaften Lösung.
Nein. Durch den Einspruch wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig – Sie müssen ggfs. erst zahlen, wenn eine endgültige Entscheidung vorliegt.
Ja. Ein Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden, solange noch kein Urteil ergangen ist. Das gibt taktische Flexibilität.
Dann wird er automatisch rechtskräftig – inklusive Geldstrafe, Fahrverbot oder Eintrag ins Führungszeugnis. Ignorieren ist extrem gefährlich.
Ja, aber nur zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Eine unbedingte Freiheitsstrafe darf im Strafbefehlsverfahren nicht verhängt werden.