Umweltstrafrecht: Bedeutung, Risiken und Realität
Das Umweltstrafrecht ist kein Randgebiet mehr – es ist eines der sensibelsten Felder moderner Strafverfolgung. Und es ist ein Rechtsgebiet, in dem unternehmerisches Handeln schnell zum strafrechtlichen Risiko werden kann - ohne, dass dies den Betroffenen bewusst war.
Ob Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen oder formale Verstöße gegen technische Betriebsauflagen – was ursprünglich verwaltungsrechtlich gedacht war, kann sich plötzlich zum Vorwurf eines Umweltstraftatbestands entwickeln.
Verschärfung des Umweltstrafrechts und steigende Anforderungen an die Verteidigung
Die aktuelle Entwicklung auf europäischer Ebene – insbesondere durch die neue EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie (EU 2024/1203) – bedeutet: die Strafbarkeit wird ausgeweitet, Bußgelder steigen drastisch und es droht nicht nur eine persönliche Sanktionierung, sondern auch ein tiefer Reputationsverlust.
Gerade für Unternehmen und ihre Führungspersonen entsteht dadurch eine Unsicherheit: Handlungen im Rahmen betrieblicher Praxis können strafrechtlich anders bewertet werden, wenn sie als abstrakt umweltgefährdend gelten – selbst ohne nachweisbaren Schaden.
Umweltstrafrecht zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht: Wo Sanktionen verschwimmen
Verfahren im Umweltstrafrecht sind oft doppelt komplex: Sie bewegen sich an der Schnittstelle zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht. Genehmigungen, Anzeige- und Dokumentationspflichten, technische Betriebsanforderungen – all das sind verwaltungsrechtliche Vorgaben, deren Auslegung in Strafverfahren plötzlich zur zentralen Verteidigungsfrage wird.
Deshalb ist eine erfolgreiche Strafverteidigung im Umweltstrafrecht nur möglich, wenn auch die verwaltungsrechtliche Perspektive mitgedacht wird.
Ich arbeite eng mit spezialisierten Kolleg:innen aus dem Verwaltungsrecht zusammen, um Verfahren ganzheitlich zu führen – sachlich fundiert, strukturell klar und mit dem Ziel, juristische Spielräume zu erkennen und zu nutzen.
Typische Vorwürfe im Umweltstrafrecht
Die typischen Vorwürfe reichen von klassischen Straftatbeständen des StGB bis hin zu Ordnungswidrigkeitenverfahren und spezialgesetzlichen Regelungen:
- Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB)
- Bodenverunreinigung (§ 324a StGB)
- Luftverunreinigung (§ 325 StGB)
- Unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB)
- Verstöße gegen das Abfallverbringungsgesetz
- Ordnungswidrigkeiten nach dem BImSchG oder KrWG
Strafverteidigung im Umweltstrafrecht: Struktur, technische Klarheit und juristischer Weitblick
Meine Aufgabe als Strafverteidigerin ist es, Verantwortung differenziert einzuordnen – und nicht pauschal zu kriminalisieren. Ich schaffe Klarheit im Verfahren, mache technische und betriebliche Zusammenhänge nachvollziehbar und wahre Ihre Rechte gegenüber Ermittlungsbehörden, Fachbehörden und Gerichten.
Dabei gilt: Je früher ich einbezogen werde, desto mehr Einfluss kann auf das Verfahren genommen werden – bevor eine Anklage erhoben wird oder Sanktionen drohen.
Ihre Rechte im Umweltstrafrecht: Verantwortung, Zukunft und unternehmerische Realität
Ich verteidige in umweltstrafrechtlichen Verfahren mit der notwendigen Ausdauer, Sachkunde und der Fähigkeit, auch komplexe Verwaltungsstrukturen rechtlich einzuordnen.
Als Rechtsanwältin im Strafrecht ist es meine Verantwortung, Ihre Rechte zu schützen und für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.