Verteidigung im Jugendstrafrecht – Unterstützung für Jugendliche und Familien
Jugendliche befinden sich in einer Lebensphase, in der vieles gleichzeitig passiert – innerlich wie äußerlich. Identität, Grenzen, Zugehörigkeit, Selbstständigkeit: alles entsteht nebeneinander, manchmal im Konflikt miteinander. Entscheidungen fallen häufig spontan, beeinflusst vom sozialen Umfeld, von emotionalen Situationen oder schlichter Unwissenheit über die möglichen Folgen.
Gerade im Jugendstrafrecht – ob es um Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Cyberdelikte, Schulhofkonflikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder gruppendynamische Situationen geht – zeigen sich typische Verhaltensmuster heranwachsender Menschen. Es ist eine Zeit der Suche: nach Rollen, nach Orientierung, nach sich selbst.
Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche: Verantwortung, Verunsicherung und richtige Verteidigung
Eltern stehen daneben: mit Verantwortung, Sorgen und dem Wunsch zu schützen, ohne zu überfordern. Zwischen Vertrauen und Furcht, zwischen Erklären und Begleiten.
Kommt es in dieser sensiblen Phase zu einem Ermittlungsverfahren – sei es durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Schule – wirkt der Vorwurf schnell größer als der tatsächliche Anlass. Ein Ladungsschreiben, ein Ermittlungsvermerk, eine Vorladung wegen Körperverletzung oder Diebstahl, ein BtM-Verdacht wegen Cannabis oder Ecstasy: All das erzeugt Verunsicherung bei Jugendlichen und Eltern.
Die zentrale Sorge lautet fast immer: „Welche Folgen hat das für die Zukunft meines Kindes?“ Genau hier entscheidet eine professionelle Jugendstrafverteidigung über Weichenstellungen – ob Verfahren eingestellt werden, ob pädagogische Maßnahmen greifen oder ob das Jugendgericht milde und verhältnismäßige Lösungen ermöglicht.
Jugendstrafverteidigung mit Struktur – Begleitung von Jugendlichen und Eltern
Ich verteidige Jugendliche und Heranwachsende mit einem tiefen Bewusstsein für die Besonderheiten dieses Lebensabschnitts und mit Respekt für die Rolle der Eltern, die mittragen, mitfühlen und mitentscheiden. Dabei verbinde ich rechtliche Strategie mit pädagogischem Verständnis: Immer klar, immer strukturiert, immer darauf ausgerichtet, die Weichen positiv zu stellen.
„Ein Verfahren darf nicht bestimmen, was vor einem jungen Menschen liegt.“
Meine Arbeit beginnt mit Zuhören – bei Jugendlichen und Eltern. Ich bringe Ordnung in die Situation, nehme Druck aus dem Verfahren und verhindere, dass ein Ermittlungsverfahren größere Kreise zieht als notwendig. Das gilt bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Diebstahl, Bedrohung, Raub, BtM-Besitz, Online-Delikten oder Schulvorfällen gleichermaßen.
Jugendstrafrecht: Chancen statt Stigmatisierung
Verteidigung im Jugendstrafrecht bedeutet: die besondere Systematik des JGG (Jugendgerichtsgesetz) gezielt zu nutzen – für pädagogische Maßnahmen, Einstellungen nach §§ 45, 47 JGG, Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich, Verwarnungen oder Arbeitsauflagen. Das Jugendstrafrecht erkennt die Entwicklung junger Menschen an und hat einen eigenen Zweck: erziehen statt bestrafen, schützen statt stigmatisieren.
Als Rechtsanwältin im Strafrecht und Strafverteidigerin in München liegt mein Fokus darauf, die Rechte Ihres Kindes zu schützen, überzogene Maßnahmen abzuwehren und sicherzustellen, dass die Zukunftsperspektiven nicht durch eine einmalige Fehlentscheidung beeinträchtigt werden. Die frühe und unaufgeregte Verteidigung ist entscheidend – um Verfahren zu begrenzen, Einstellungen zu erreichen und langfristige Folgen zu vermeiden.
Bei Jugendlichen stehen Erziehung und Entwicklung im Vordergrund – nicht harte Strafe. Das Jugendgericht kann Verwarnungen, Arbeitsauflagen, soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich oder Weisungen anordnen. Nur in besonders schweren Fällen kommen Jugendstrafe oder Arrest in Betracht. Das Ziel ist immer, eine pädagogisch sinnvolle Lösung zu finden und die Zukunft nicht zu belasten.
Nein. Jugendliche müssen bei einer polizeilichen Vernehmung nicht erscheinen und dürfen schweigen. Ausnahme: eine Ladung der Staatsanwaltschaft. Eltern sollten keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung ermöglichen – das Risiko falscher Einordnungen ist hoch. Eine Verteidigerin beantragt Akteneinsicht und klärt, ob eine Einlassung überhaupt sinnvoll ist oder das Verfahren gefährdet.
Nach einer Anzeige leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein und übergibt den Fall an die Jugendstaatsanwaltschaft. Diese prüft, ob der Vorwurf belastbar ist, ob der Jugendliche geständig ist, ob es Zeugen gibt und welche persönlichen Umstände vorliegen. Sehr viele Verfahren werden – oft nach anwaltlicher Einflussnahme – nach §§ 45, 47 JGG eingestellt, also ohne Strafe, ohne Eintrag und ohne langfristige Folgen. Eine frühzeitige Verteidigung entscheidet oft darüber, ob das Verfahren eingestellt wird oder überhaupt vor Gericht landet.
Wird Ihrem Kind ein strafbares Verhalten vorgeworfen?
Mir ist bewusst, wie belastend ein Ermittlungsverfahren für Familien sein kann. Mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und juristischer Klarheit begleite ich Jugendliche und Eltern - vom ersten Moment an.
In meiner Kanzlei werden Sie mit Respekt und Diskretion beraten.