Medizinstrafrecht München – Strafverteidigung für Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal
Wer im Gesundheitswesen arbeitet, steht täglich an der Schnittstelle zwischen medizinischem Anspruch, organisatorischer Überlastung und enormer Verantwortung. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte treffen Entscheidungen unter Zeitdruck, häufig auf Grundlage unvollständiger Informationen und in Strukturen, die zunehmend komplexer werden. Genau in diesem Spannungsfeld entstehen strafrechtliche Risiken, die nicht auf böse Absicht, sondern auf Systemlast, Dokumentationsanforderungen und organisatorische Zwänge zurückgehen.
Wenn im Medizinstrafrecht ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, steht selten nur der konkrete Vorwurf im Raum. Es geht um weit mehr: um die Approbation, die wirtschaftliche Existenz einer Praxis oder Klinik, die persönliche Reputation und das Vertrauen von Patienten. Bereits eine polizeiliche Vorladung oder eine Anfrage der Staatsanwaltschaft kann die gesamte berufliche Zukunft erschüttern. In dieser Situation benötigt es eine Verteidigung, die nicht zögert, sondern sofort die notwendigen Schritte einleitet, schützt, strukturiert und Klarheit schafft.
Medizinstrafrecht aus Münchner Perspektive – Verteidigung für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen
In meiner strafrechtlichen Arbeit vertrete ich Ärztinnen und Ärzte sämtlicher Fachrichtungen, Fach- und Oberärzte, Assistenzärzte, Pflegepersonal, Notfallmediziner, medizinische Leitungspersonen, Hebammen, Apothekerinnen und Apotheker sowie medizinisches Fachpersonal in ambulanten und stationären Einrichtungen. Ebenso verteidige ich medizinische Versorgungszentren und Kliniken, wenn strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen oder interne Ermittlungen eingeleitet wurden.
Die Besonderheit des Medizinstrafrechts liegt darin, dass medizinische Behandlungsabläufe und juristische Maßstäbe ineinandergreifen. Viele Vorwürfe entspringen Missverständnissen, komplexen Abläufen oder individueller Arbeitsverdichtung. Ein strafrechtlicher Vorwurf bedeutet daher nicht, dass tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt. Häufig ist das Gegenteil der Fall: Der Vorwurf entsteht aus strukturellen Defiziten im System, aus der Komplexität der Abrechnungsvorgaben oder aus einer Dokumentationslage, die im Nachhinein anders bewertet wird, als sie in der konkreten Situation erlebt wurde.
Schwerpunkt Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) – das unterschätzte Risiko im Medizin- und Arztstrafrecht
Kaum ein Bereich des Medizinstrafrechts hat in den letzten Jahren so stark an Bedeutung gewonnen wie der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs. Das Zusammenspiel von KV-Vorgaben, EBM- und GOÄ-Systematik, Plausibilitätsprüfungen, Delegationsregelungen und Dokumentationspflichten führt zu einer Komplexität, die selbst erfahrene Mediziner an systemische Grenzen bringt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen nutzen zunehmend algorithmische Analyseinstrumente, um Auffälligkeiten zu erkennen – oftmals ohne Rücksicht auf die tatsächliche Versorgungsrealität.
In der Praxis entstehen Verdachtsmomente häufig aufgrund von Zeitprofilen, die statistisch nicht erklärbar erscheinen, aufgrund von Doppelabrechnungen in Stresssituationen, aufgrund nicht dokumentierter Vertreterleistungen oder vermeintlich falsch gewählten Gebührenziffern. Diese Vorwürfe sind in der Regel nicht Ausdruck vorsätzlichen Handelns, sondern das Ergebnis komplexer Abläufe, hoher Arbeitsbelastung und missverständlicher Abrechnungssysteme. Genau hier setze ich an: durch eine akribische Analyse der abgerechneten Leistungen, der Dokumentation, der organisatorischen Abläufe und der tatsächlichen Behandlungssituation. Ziel ist es, aufzuzeigen, dass kein vorsätzliches Verhalten vorliegt – und damit die strafrechtliche Relevanz zu entkräften.
Vorsatzproblematik im Medizinstrafrecht – warum die subjektive Seite oft der Schlüssel zur Verteidigung ist
In nahezu allen medizinischen Strafverfahren spielt die Frage des Vorsatzes eine zentrale Rolle. Der Gesetzgeber verlangt für eine strafrechtliche Verurteilung in weiten Teilen nicht nur eine objektive Pflichtverletzung, sondern zusätzlich eine subjektive Vorwerfbarkeit. Besonders im Bereich der Abrechnung, aber auch bei Behandlungsfehlern und Dokumentationsfragen ist Vorsatz selten nachweisbar. Die Ermittlungsbehörden versuchen dennoch häufig, aus organisatorischen Unklarheiten oder fehlerhaften Abläufen eine vorsätzliche Täuschungsabsicht abzuleiten.
Die Verteidigung konzentriert sich daher häufig auf die innere Willensrichtung: War dem Arzt tatsächlich bewusst, dass eine Abrechnung falsch war? Wollte er eine KV täuschen? Lag überhaupt ein Erkennen der Unstimmigkeit vor? Oder handelte es sich um ein Missverständnis, eine unvollständige Dokumentation, eine Übernahme fremder Angaben oder schlicht um ein organisatorisches Problem innerhalb der Praxis oder Klinik? In der Verteidigung zeige ich auf, dass die Komplexität der Systeme, die Arbeitsbedingungen im Klinikalltag und die Vielzahl paralleler Aufgaben ein vorsätzliches Verhalten ausschließen. Diese Perspektive führt in vielen Fällen zur Einstellung des Verfahrens.
Behandlungsfehler, Dokumentationsfragen und Organisationsverschulden – die medizinische Realität im strafrechtlichen Kontext
Vorwürfe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung entstehen selten aufgrund eines groben Fehlverhaltens, sondern häufig aufgrund unglücklicher Verläufe, die in der medizinischen Realität selbstverständlich sind. Die Bewertung des fachärztlichen Standards erfordert ein tiefes Verständnis für die Abläufe in Klinik und Praxis. Die strafrechtliche Analyse beginnt daher mit der Frage, ob überhaupt ein Abweichen vom Standard vorlag oder ob der Verlauf medizinisch erklärbar war. Hinzu treten Kausalitätsfragen, organisatorische Zuständigkeiten und die Frage, ob eine Dokumentation im Nachhinein zurecht anders bewertet wird, als sie in der konkreten Situation wahrgenommen wurde.
Korruptionsvorwürfe im Gesundheitswesen – komplexe Kooperationen im rechtlichen Fokus
Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen betreffen häufig Kooperationen, die jahrelang unbeanstandet funktionierten. Geräteüberlassungen, Bonusmodelle, wirtschaftliche Rückflüsse oder interdisziplinäre Zusammenarbeit können durch unklare vertragliche Strukturen als tatbestandsrelevant eingestuft werden. Die Verteidigung konzentriert sich hier auf die rechtliche Bewertung der wirtschaftlichen Abläufe, die tatsächliche Entscheidungshoheit des Arztes und die Frage, ob ein evidenter Vorteil im Zusammenhang mit einer konkreten Verordnung stand. Die meisten Modelle sind – richtig erklärt und dokumentiert – rechtlich zulässig.
Sexualstrafrechtliche Vorwürfe gegen medizinisches Personal – existenzielle Verfahren
Sexualstrafrechtliche Vorwürfe gegen Ärztinnen, Ärzte oder Therapeutinnen sind besonders belastend und bergen enorme Risiken für die berufliche Existenz. Die Verfahren basieren häufig auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, in denen objektive Beweise fehlen. In dieser Situation ist eine konsequente, sensible und gleichzeitig rigorose Verteidigung notwendig, die sowohl das strafrechtliche Risiko als auch die berufsrechtlichen Folgen im Blick hat. Ziel ist stets, eine Anklage und Öffentlichkeit zu vermeiden, um die Approbation und Reputation zu schützen.
Meine Verteidigungsstrategie im Medizinstrafrecht: Klarheit, Struktur und frühzeitiges Handeln
Die Grundlage meiner Arbeit liegt in einer strukturierten, analytischen Vorgehensweise. Ich beantrage unverzüglich Akteneinsicht, analysiere medizinische Abläufe, die Dokumentation, organisatorische Zuständigkeiten und die rechtlichen Parameter. Die Verteidigungsstrategie wird gemeinsam mit Ihnen entwickelt und umfasst die strafrechtliche Bewertung, die Bewertung von Risiken im Berufs- und Zulassungsrecht, die Kommunikation mit KVen, Ärztekammern und Behörden sowie die gezielte Vorbereitung schriftlicher Einstellungsanträge. Ziel ist eine Einstellung des Verfahrens, idealerweise mangels Tatverdacht, um Öffentlichkeit, Approbationsrisiken und wirtschaftliche Schäden abzuwenden.
Medizinstrafrecht bedeutet, mit Ruhe, Präzision und Durchsetzungskraft zu verteidigen – und dabei sowohl die medizinische als auch die juristische Sprache zu sprechen. Als Strafverteidigerin in München stehe ich als klares Gegengewicht zu staatlichen Ermittlungen an Ihrer Seite und setze mich mit Nachdruck für den Schutz Ihrer Rechte, Ihrer beruflichen Zukunft und Ihrer Reputation ein.
Soforthilfe im Medizinstrafrecht München
Wenn Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird, eine Vorladung eingeht, eine Durchsuchung im Raum steht oder eine KV-Plausibilitätsprüfung begonnen hat, kontaktieren Sie mich frühzeitig. Jede Minute zählt – und die richtigen Schritte zu Beginn entscheiden häufig über den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Notfallnummer: 0173 248 4991
Kanzlei Kromer · Residenzstraße 25 · München
Eine Praxisdurchsuchung ist einer der intensivsten Eingriffe im Medizinstrafrecht. Wichtig ist jetzt: Ruhe bewahren, Personal beruhigen, keine spontanen Erklärungen abgeben und keine freiwilligen Herausgaben über die Beschlusslage hinaus leisten. Die Beamt:innen müssen Ihnen den richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorlegen; prüfen Sie, welche Räume, Daten und Geräte davon umfasst sind. Ich bin in solchen Situationen sofort erreichbar um Sie zu unterstützen, kläre Befugnisse, begleite den Einsatz telefonisch oder persönlich und sichere Ihre Rechte. Eine frühzeitige anwaltliche Intervention kann entscheidend dafür sein, wie das Verfahren weitergeführt wird. Ich empfehle dringend, keine Angaben zur Sache zu machen und insb. nichts "klären" zu wollen.
Eine Vorladung im Medizinstrafrecht ist ein ernstes Signal – aber kein Grund, vorschnell zu handeln. Bitte geben Sie keine Aussage bei der Polizei ab, bevor Akteneinsicht vorliegt. Selbst medizinisch gut gemeinte Erklärungsversuche können Verteidigungschancen massiv verschlechtern. Ich beantrage unverzüglich Akteneinsicht, kläre die tatsächliche Verdachtslage und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die sowohl Ihre strafrechtliche Position als auch Ihre Approbation schützt.
Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB) zählt zu den existenziellsten Risiken im Medizinstrafrecht. Schon ein Ermittlungsverfahren löst Meldungen an KV oder Ärztekammer aus. Entscheidend ist jedoch die Frage des Vorsatzes – und hier besteht häufig ein entscheidender Verteidigungsansatz. Viele Vorwürfe entstehen nicht aus absichtlicher Täuschung, sondern aus Systemlast, Stresssituationen und komplexen Abrechnungsregeln. Ziel ist stets die Einstellung des Verfahrens, um Approbation und Kassenzulassung unangetastet zu lassen.
Vorsatz liegt nur dann vor, wenn ein bewusst und gewollt falsch abgerechnet wird. In der Realität medizinischer Versorgung entstehen Fehler jedoch meist aufgrund von Überlastung, unvollständiger Dokumentation, delegierten Arbeiten, Softwarefehlern oder organisatorischen Abläufen – ohne jegliche Täuschungsabsicht. Genau hier liegt ein zentraler Verteidigungshebel: Wir zeigen, dass kein Vorsatz vorlag und die unklare Abrechnungssituation systembedingt ist. In vielen Fällen kann dies zur Einstellung des Verfahren führen.
Nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aufgrund eines Anfangsverdachts prüft die Staatsanwaltschaft Behandlungsunterlagen, KV-Daten oder Hinweise Dritter. Eine Durchsuchung wird dann angeordnet, wenn Behörden annehmen, dass relevante Dokumente, Abrechnungsdaten oder elektronische Patientenakten gesichert werden müssen. Hier ist eine geschützte Verteidigung entscheidend: Durchsuchungsbeschlüsse können geprüft, Maßnahmen hinterfragt und Fehler dokumentiert werden. Ziel ist es, Eingriffsintensität zu begrenzen und weitere Risiken für Praxis und Personal abzuwehren.
Eine lückenhafte Dokumentation ersetzt keinen Behandlungsfehler – sie erschwert lediglich die spätere Rekonstruktion eines medizinischen Verlaufes. Strafrechtliche Relevanz entsteht erst dann, wenn behauptet wird, der dokumentierte Ablauf entspreche nicht der Realität oder notwendige Maßnahmen seien unterlassen worden. In der Verteidigung wird geprüft, ob die Dokumentation plausibel ist, ob organisatorische Faktoren eine Rolle spielten und ob die strafrechtliche Bewertung überhaupt tragfähig ist.
KV-Prüfungen sind ein zunehmendes Risiko, da sie auf Algorithmen basieren und oft ohne Kontext bewerten, ob Zeitprofile oder Leistungsziffern plausibel sind. Eine gute Verteidigung stellt die tatsächlichen Abläufe der Praxis gegenüber, analysiert Delegation, Vertretungsleistungen, Notfälle und organisatorische Besonderheiten. Häufig lässt sich bereits durch eine gut begründete Stellungnahme verhindern, dass aus einer Plausibilitätsprüfung ein strafrechtlicher Verdacht wird.
Da die Unschuldsvermutung als zentrales Kernelement gilt, dürfen Sie grundsätzlich weiter praktizieren. Allerdings kann die KV das Ruhen der Zulassung anordnen und die Appropationsbehörde das vorläufige Berufsverbot verhängen. Mit strategischer Kommunikation kann dies jedoch von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin für Strafrecht vermieden werden.
Im Medizinstrafrecht gilt mehr als in nahezu jedem anderen Rechtsgebiet: Eine unbedachte Aussage kann den gesamten weiteren Verlauf des Verfahrens bestimmen – oft mit schwerwiegenden Folgen für die Approbation, die berufliche Reputation und die wirtschaftliche Existenz. Deshalb ist es von elementarer Bedeutung, von Beginn an konsequent vom Schweigerecht Gebrauch zu machen und keinerlei mündliche oder schriftliche Einlassung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Ermittlungsbehörden abzugeben.
Medizinstrafrecht ist hochkomplex. Es berührt strafrechtliche, berufsrechtliche, zivilrechtliche, abrechnungsrechtliche und organisatorische Fragestellungen, die ausschließlich in ihrer Gesamtheit korrekt bewertet werden können. Jeder Vorwurf – sei es ein Abrechnungsfehler, ein Behandlungsfehler, ein Organisationsversäumnis oder ein Korruptionsverdacht – muss disziplinär sauber analysiert werden. Genau deshalb darf eine Stellungnahme, sofern sie im Verfahren überhaupt sinnvoll ist, ausschließlich nach intensiver anwaltlicher Beratung erfolgen.
Erst nach Beantragung der Akteneinsicht und einer sorgfältigen Durcharbeitung der Ermittlungsakte lässt sich beurteilen, welche Informationen der Staatsanwaltschaft tatsächlich vorliegen, welche medizinischen oder organisatorischen Konstellationen eine Rolle spielen und welche Verteidigungsstrategie geeignet ist, Ihre Position zu stärken. Eine zu frühe oder unkoordinierte Einlassung birgt das Risiko, dass Aussagen später gegen Sie verwendet werden – selbst wenn sie in guter Absicht erfolgt sind.
Eine professionelle Verteidigung stellt daher sicher, dass Ihre Rechte geschützt bleiben, die Approbation unangetastet bleibt und der strafrechtliche Vorwurf mit der erforderlichen Tiefe, Sorgfalt und Klarheit geprüft wird. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis – es ist der wichtigste Schutzmechanismus im frühen Stadium eines medizinstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.