Haftverfahren: U-Haft und Festnahme in München

Wenn der Staat zur schärfsten Maßnahme greift, wird Verteidigung zur stärksten Antwort

Soforthilfe bei Haftverfahren

Wenn ein Mensch in Untersuchungshaft genommen wird, fehlt er – von einem Moment auf den anderen. Für seine Partnerin, für die Familie, für die Eltern. Es ist nicht nur eine Zelle, in die er gebracht wird – es ist auch der Platz am Esstisch, der leer bleibt. Die andere Hälfte, die plötzlich nicht mehr da ist. Die Tochter, die morgens nicht mehr anruft. Der Vater, der die Kinder nicht mehr ins Bett bringt. Gespräche verstummen. Was bleibt, ist die Unruhe und die enorme Sorge, wie es jetzt weitergeht.

Als Strafverteidigerin weiß ich:

Die Verzweiflung ist groß und berechtigt. Die Angehörigen sind oft die ersten, die sich kümmern. Die anrufen, versuchen, Antworten zu bekommen – und nicht selten allein dastehen mit Fragen, auf die sie sich keine klare Antwort geben können.

Schnelles und frühzeitiges Handeln ist erforderlich

Ich berate und verteidige in Haftsachen – entschlossen, schnell und verlässlich mit dem Ziel, Ihnen all Ihre Fragen zu beantworten, Ihrem Angehörigen und Ihnen eine Stütze zu sein sowie Ihrem Angehörigen die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

Meine Aufgabe ist es, den Kontakt in die JVA herzustellen. Ich kann Sprechscheine beantragen, so dass Sie Ihren Angehörigen besuchen können. Ich beantrage sofort Akteneinsicht, ordne die rechtliche Situation ein, prüfe die Haftgründe und die Voraussetzungen für eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde.

Die Festnahme stellt einen Notfall dar: Sie erreichen mich rund um die Uhr mobil

Die Untersuchungshaft ist der schärfste staatliche Eingriff in die Freiheitsrechte eines Menschen – obwohl die Unschuldsvermutung gilt. Sie beraubt einem Beschuldigten die Freiheit, obwohl dieser gar nicht rechtskräftig verurteilt ist. Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld gilt jeder Mensch als unschuldig. Umso wichtiger ist es, dass jeder Haftbefehl fundiert auf seine Rechtmäßigkeit geprüft wird.

Diesen massiven Eingriff nimmt der Staat vor, um das Hauptverfahren und die Anwesenheit des Beschuldigten zu sichern. Hierfür müssen jedoch gemäß § 112 StPO zwingend ein dringender Tatverdacht, ein Haftgrund (z. B. Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr) sowie die Verhältnismäßigkeit des Haftbefehls im Hinblick auf den Vorwurf vorliegen.

Zögern Sie nicht – nehmen Sie Kontakt auf

Ist Ihr Angehöriger in Untersuchungshaft, zählt jeder einzelne Tag. Je früher die Strafverteidigung beginnt, desto größer ist mein Handlungsspielraum.

Verteidigung auch im Strafvollstreckungsverfahren

Auch nach einer Verurteilung bestehen für Ihren Angehörigen juristische Möglichkeiten. Ich stehe Ihnen daher im Strafvollstreckungsverfahren zur Seite – etwa bei:

  • Anträgen auf vorzeitige Entlassung gemäß § 56 StGB / § 88 JGG
  • Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt
  • Haftaufschub gemäß § 456 StGB
  • Therapie statt Strafe gemäß § 35 BtMG
  • Vollzugslockerungen wie Hafturlaub, Ausgänge, Freigänge oder Arbeit außerhalb der Anstalt

Mit Entschlossenheit für Ihre Rechte

Als spezialisierte Strafverteidigerin in Haftsachen ist es meine Aufgabe, die Rechte Ihres Angehörigen konsequent zu schützen, jede Haftentscheidung – vom Haftbefehl bis zur Untersuchungshaft – kritisch zu überprüfen und alle rechtlichen Schritte für eine möglichst schnelle Freilassung auszuschöpfen. Ich analysiere die Haftgründe, bereite Haftprüfung oder Haftbeschwerde vor und setze mich mit Nachdruck für eine Entlassung aus der U-Haft ein.

Die wichtigsten Fragen zur Untersuchungshaft

Wer einen Angehörigen in Untersuchungshaft weiß, steht plötzlich vor rechtlichen und emotionalen Herausforderungen. Um Ihnen erste Orientierung zu geben, beantworte ich hier die zentralen Fragen zu Festnahme, Haftbefehl, Haftgründen und den nächsten Schritten im Haftverfahren. Weitere vertiefende Einblicke finden Sie auch im Bereich FAQ: Haftsachen sowie in meinem
Notfallartikel für Angehörige einer Person in U-Haft, speziell in München.

Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern dient ausschließlich der Sicherung des Strafverfahrens – also der Verhinderung von Flucht, Verdunkelung oder weiteren Taten. Grundsätzlich ist sie auf maximal sechs Monate begrenzt (§ 121 StPO). Eine längere Dauer ist nur zulässig, wenn besondere Schwierigkeit oder besonderer Umfang der Ermittlungen dies zwingend erfordern. Bei Haft aufgrund von Wiederholungsgefahr kann U-Haft bis zu zwölf Monate (§ 122a StPO) andauern. Eine spezialisierte Strafverteidigung prüft laufend die Voraussetzungen und setzt auf Haftprüfung und Haftbeschwerde, um eine frühestmögliche Entlassung zu erreichen

Eine Haftverschonung setzt einen bestehenden Haftbefehl außer Vollzug, wenn mildere Mittel wie Meldeauflagen, Kaution, Passabgabe oder Kontaktverbote ausreichen, um Flucht- oder Verdunkelungsgefahr auszuschließen. Dadurch kann der Beschuldigte trotz Haftbefehl auf freiem Fuß bleiben. Eine erfahrene Strafverteidigerin beantragt die Haftverschonung frühzeitig und begründet, warum die Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre.

Auch nach einer Verurteilung bestehen Möglichkeiten, die Haft zu vermeiden oder aufzuschieben: Strafaufschub (§ 455 StPO) bei schwerer Krankheit, sozialer Härte oder Unverhältnismäßigkeit; Vollstreckungsaufschub (§ 456 StPO) z. B. bei laufender Beschäftigung; sowie gnadenrechtliche Entscheidungen, die Strafen mildern, aufschieben oder erlassen können. Ziel ist immer, eine rechtlich begründete und menschlich vertretbare Lösung zu ermöglichen.

Eine Auslieferung bedeutet, dass ein Staat die Überstellung einer Person verlangt, um ein Strafverfahren zu führen oder eine Strafe zu vollstrecken (§§ 2 ff. IRG). Bevor eine Übergabe überhaupt zulässig ist, prüft das Gericht unter anderem die beiderseitige Strafbarkeit und die rechtsstaatlichen Mindeststandards im ersuchenden Staat. Wird eine Festnahme zur Sicherung dieses Verfahrens notwendig, kann das Gericht Auslieferungshaft anordnen (§§ 15 ff. IRG). Sie ist keine Strafe, sondern soll verhindern, dass sich die betroffene Person dem Verfahren entzieht. Hiergegen besteht unter anderem die Möglichkeit einer Haftprüfung.


Festnahme, Haftbefehl oder Untersuchungshaft?

In Haftsachen zählt jede Minute. Ich reagiere sofort – mit erfahrener Strafverteidigung, klarer Strategie und dem Ziel, eine Entlassung aus der U-Haft schnellstmöglich zu erreichen.
Sie erhalten sofort Orientierung zu Haftbefehl, Haftprüfung, Sprechschein und ersten Schritten für Angehörige. Vertraulich, entschlossen und mit höchster Diskretion.

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