Häufige Fragen zum Strafrecht – verständlich erklärt von Ihrer Strafverteidigerin in München
Vorladung, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Durchsuchung oder Hauptverhandlung – diese Fragen begegnen mir als Strafverteidigerin in München besonders häufig. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier klar und verständlich auf Basis anwaltlicher Erfahrung zusammengefasst.
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Bitte beachten Sie: Allgemeine Informationen ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung.
In einem persönlichen Gespräch analysiere ich Ihren konkreten Fall und erläutere die rechtlichen Möglichkeiten verständlich und diskret.
Gerne können Sie einen Termin in meiner Strafrechtskanzlei in München vereinbaren, um die für Sie optimale Verteidigungsstrategie zu besprechen
und Sie sicher durch das Verfahren zu führen.
FAQ Strafrecht – klare Antworten auf häufige Fragen im Ermittlungs- und Strafverfahren
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht, Hausdurchsuchung, Strafbefehl, Hauptverhandlung und Ihren Rechten (insb. Schweigerecht) – klar strukturiert, praxisnah und suchmaschinenoptimiert.
Das Schweigerecht ist eines der wichtigsten Verteidigungsrechte im Strafrecht, weil es Sie vor vorschnellen oder missverständlichen Aussagen schützt. Ohne Akteneinsicht wissen Beschuldigte nie, welche Beweise bereits vorliegen oder wie eine Aussage gedeutet wird. Schon kleine Formulierungsfehler können später als Widerspruch, Geständnisansatz oder Belastungsindiz gewertet werden. Schweigen verhindert, dass Ermittlungsbehörden früh ein einseitiges Bild entwickeln, und sichert die Waffengleichheit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Erst nach vollständiger Aktenkenntnis kann geprüft werden, ob eine Einlassung taktisch klug ist oder ob eine Zurückhaltung die besseren Chancen auf eine Einstellung oder mildere Bewertung bietet. Kurz: Schweigen schützt vor Fehlinterpretationen, bewahrt Ihre Rechte und ist häufig der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie.
Die Kosten richten sich nach Komplexität des Vorwurfs, Verfahrensstand (Ermittlungsverfahren, Anklage, Hauptverhandlung), Umfang der Beweisaufnahme sowie dem erforderlichen Zeitaufwand. Üblich ist eine individuelle Honorarvereinbarung nach § 3a RVG, die Transparenz, Planbarkeit und eine auf Ihren Fall zugeschnittene Strategie ermöglicht. Zunächst werden Aktenlage und Risikoprofil geprüft: Geht es um eine frühe Einstellung, einen Einspruch gegen einen Strafbefehl, eine taktische Einlassung oder eine umfassende Verteidigung in der Hauptverhandlung? Auf Basis dieser Analyse erhalten Sie eine belastbare Kostenschätzung mit Szenarien (Best Case/Realistisch/Risiko), damit Sie wirtschaftlich sinnvoll entscheiden können.
Bewahren Sie Ruhe und bleiben Sie höflich – vermeiden Sie jede Form von Widerstand (vgl. §§ 113, 114 StGB). Lassen Sie Personen nur mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung; prüfen Sie Beschlussdaten, Reichweite und Tatvorwurf. Machen Sie keine Angaben zur Sache, unterschreiben Sie nichts, dokumentieren Sie Uhrzeit, beteiligte Beamt:innen, etwaige Zeugen und Sicherstellungen. Das Schweigerecht schützt Sie vor Fehleinordnungen und voreiligen Festlegungen. Eine frühe, strategische Verteidigung kann die Weichen Richtung Einstellung stellen und spätere Nachteile vermeiden.
Beschuldigtenstatus besteht, sobald Ermittlungsbehörden einen konkreten Verdacht gegen Sie richten – oft bevor ein Schreiben bei Ihnen eingeht. Ab diesem Moment stehen Ihnen Verteidigungsrechte zu (Schweigerecht, Beistand durch Verteidigerin, Akteneinsicht über die Verteidigung). Wichtig ist, keine spontanen Aussagen zu machen und zunächst die Ermittlungsakte zu kennen. So können Einlassungen, Beweisanträge und Anträge auf Verfahrenseinstellung gezielt geplant werden.
Ohne Akteneinsicht ist jede Aussage riskant – auch für Unschuldige. Formulierungsfehler, Erinnerungslücken oder fehlender Kontext können später gegen Sie verwendet werden. Die sichere Reihenfolge lautet: Erst Akteneinsicht, dann taktische Entscheidung, ob eine Einlassung sinnvoll ist (z. B. schriftlich, in Begleitung oder vorerst gar nicht). Eine vorausschauende Strategie berücksichtigt Beweislast, Entlastungsmaterial und Prozessökonomie.
Als Beschuldigte:r müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen und sind zu keiner Aussage verpflichtet. Bei Ladungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht besteht Anwesenheitspflicht; das Schweigerecht bleibt uneingeschränkt bestehen. Sinnvoll ist, Kommunikation und Terminmanagement über die Verteidigung zu führen – das reduziert Drucksituationen und verhindert unbedachte Angaben.
Ein Wechsel bietet sich an, wenn Sie sich nicht informiert fühlen, strategische Führung fehlt oder die Kommunikation hakt. Strafverteidigung basiert auf Vertrauen, Transparenz und einer klaren Taktik über sämtliche Phasen (Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, ggf. Rechtsmittel, Strafvollstreckung). Ein strukturierter Übergang ist jederzeit möglich; maßgeblich ist die Qualität der Strategie, nicht der Zeitpunkt des Wechsels.
Von hinreichendem Tatverdacht spricht man, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Erst dann erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Verteidigung setzt hier an: Beweiswert prüfen, Alternativerklärungen aufzeigen, Verfahrensfehler identifizieren, Entlastendes sichern und auf Einstellung oder mildere rechtliche Bewertung hinwirken. Je früher Zweifel strukturiert dargelegt werden, desto höher die Wirkung auf die Verfahrensentwicklung.
Akteneinsicht beantragt ausschließlich die Verteidigung. Erst die vollständige Ermittlungsakte ermöglicht eine belastbare Risiko- und Chancenanalyse. Danach wird entschieden, ob eine sachliche Stellungnahme, Zurückhaltung, Beweisanregung oder ein Einstellungsantrag strategisch sinnvoll ist. Zeitkritisch ist die Verzahnung von Aktenprüfung, Beweisstrategie und Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft.
Nach Akteneingang erfolgt eine systematische Bewertung: Tatvorwurf, Beweisketten, Gutachten, Zeugen, Verwertbarkeit. Daraus entstehen Taktikmodule (z. B. Einlassung, Beweisanträge, Gespräche mit der Staatsanwaltschaft, Einstellungsanträge, Diversionsmöglichkeiten). Sie erhalten eine strukturierte, realistische Handlungsempfehlung mit klarer Zieldefinition.
Eine Hausdurchsuchung ist ein erheblicher Grundrechtseingriff. Prüfen Sie Beschluss (Tatvorwurf, Räume, Uhrzeit, Durchsuchungsziel), dokumentieren Sie Anwesenheitszeiten, Sicherstellungen und besondere Vorkommnisse. Leisten Sie keine Unterschrift unter unklare Formulare und machen Sie keine Angaben zur Sache. Im Anschluss wird die Rechtmäßigkeit (Anfangsverdacht, Verhältnismäßigkeit, Umfang) geprüft und ggf. angegriffen; zugleich werden Entlastungsansätze gesichert.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann zu Ordnungsgeld und in bestimmten Konstellationen zu einem Haftbefehl führen. Sind Sie verhindert, sollten Gründe frühzeitig und belegt angezeigt werden. Die Verteidigung prüft Terminsverlegung, bereitet Ihr Erscheinen vor und achtet darauf, dass Ihre prozessualen Rechte umfassend gewahrt bleiben.
Start ist das Ermittlungsverfahren (Prüfung des Tatverdachts). Je nach Aktenlage folgt Anklage, Strafbefehl oder Einstellung. Im Hauptverfahren werden Beweise erhoben (Zeugen, Urkunden, Gutachten); anschließend Plädoyers und Urteil. Bereits früh gesetzte Verteidigungsakzente (Beweisanträge, Einlassungstaktik, Gespräche) steigern die Chancen auf ein günstiges Ergebnis.
Nach der Verlesung der Anklage entscheiden Sie mit Ihrer Verteidigung, ob Sie sich einlassen oder schweigen. Es folgt die Beweisaufnahme (Zeugen, Urkunden, ggf. Sachverständige). Danach werden Plädoyers gehalten; das Gericht verkündet Urteil oder stellt ein. Entscheidend ist die Prozesstaktik: Welche Beweise beantragen? Wie entkräftet man Belastungspunkte? Wie stärkt man Entlastendes plausibel?
Möglichst früh. Bereits Vorladung, Durchsuchung, Sicherstellungen oder erkennungsdienstliche Maßnahmen setzen entscheidende Weichen. Frühzeitige Verteidigung verhindert belastende Aussagen, sichert Rechte und eröffnet realistische Chancen auf eine Einstellung.
Relevante Behördenpost (Vorladungen, Aktenzeichen, Beschlüsse, Protokolle), ggf. Strafbefehl oder Anklageschrift, Sicherstellungslisten sowie eigene Notizen zum Ablauf. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Risikoeinschätzung und erhöhen die Präzision der Verteidigungsstrategie.
Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung; die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen. Prüfen Sie unverzüglich Vorwurf, Beweisgrundlage und Rechtsfolgen (z. B. Geldstrafe, Fahrverbot). Je nach Lage kommen Einspruch, Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft, Änderungen der rechtlichen Bewertung oder auch eine Teileinlassung in Betracht. Fristenkontrolle ist hier zentral.
Ein Pflichtverteidiger wird beigeordnet, wenn ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt (z. B. Untersuchungshaft, schwere Tatvorwürfe). Ein Wahlverteidiger wird frei gewählt und kann Sie ebenfalls in solchen Fällen vertreten. Maßgeblich sind Erfahrung, Engagement und Strategie; der Status sagt nichts über die Qualität der Verteidigung aus.
An klarer Kommunikation, realistischer Einschätzung, strukturiertem Aktenmanagement, schneller Erreichbarkeit und einer individuell abgestimmten Prozesstaktik. Gute Verteidigung bedeutet, Chancen aktiv zu suchen, Risiken zu begrenzen und Ihre Rechte vom ersten Ermittlungszugriff bis zur Hauptverhandlung konsequent zu wahren.