Engagierte Strafverteidigung im Wirtschaftsrecht in München und bundesweit
Unternehmerische Entscheidungen sind selten schwarz oder weiß. Sie entstehen in Dynamik, in komplexen Strukturen und in angespannten Situationen, wenn Klarheit gefordert ist, aber Sicherheit fehlt. Manchmal in Eile und immer in Verantwortung. Wer führt, muss täglich Risiken bewerten, Chancen abwägen und Entscheidungen treffen – auch in der Unsicherheit und unter Druck.
Typische Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht
Als Strafverteidigerin weiß ich: wenn ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht, trifft das viele völlig unvorbereitet. Typische Delikte sind dabei : Betrug, Untreue, Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung oder Insiderhandel. Die Situation löst oft tiefe Verunsicherung und Ohnmacht aus – gerade bei Menschen, die es gewohnt sind, mit Souveränität Entscheidungen zu treffen.
Ermittlungsmaßnahmen im Wirtschaftsstrafrecht: Durchsuchung, Beschlagnahme, Vermögensarrest
Häufig reagieren die Ermittlungsbehörden frühzeitig und mit besonderer Härte: Durchsuchungen und Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen. Das trifft nicht nur betriebliche Abläufe, sondern erschüttert Vertrauen, Position und Struktur.
Straftatbestände
- Betrug – Vorwurf unrichtiger Angaben, Täuschungstatbestände, finanzielle Schäden.
- Untreue – Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten, Organisations- & Kontrollpflichten.
- Korruptionsdelikte (§§ 299 ff. StGB) – Vorteilsannahme, unzulässige Zuweisungen, Compliance-Verstöße.
- Steuerstrafrecht – Steuerverkürzung, hinterzogene Umsatz-/Lohnsteuer, formelle Fehler.
- Insolvenzdelikte – Insolvenzverschleppung, Buchhaltungs- und Bilanzdelikte.
- Arbeitsstrafrecht – Vorwürfe im Zusammenhang mit Personalführung, Arbeitszeit, Sozialversicherungsabgaben.
- IT- und Datenschutzstrafrecht – Geheimnisverrat, unbefugte Datenverarbeitung, Unternehmensspionage.
- Vorwürfe gegen Geschäftsführung & Management – persönliche Haftung, Organisationsverschulden, Delegationsfehler.
- Durchsuchungen & Sicherstellungen – sofortige anwaltliche Intervention, Dokumentationsfehler, Prüfungsfehler.
- Haftsachen (U-Haft) – Vorwürfe mit hoher Eingriffsintensität, Risiko für Unternehmer & Führungskräfte.
Insolvenzstrafrecht: Frühzeitig handeln, strafrechtliche Risiken vermeiden
Insbesondere im Bereich des Insolvenzstrafrechts wird das tatsächliche Risiko häufig unterschätzt. Viele Unternehmer:innen gehen davon aus, dass eine wirtschaftliche Krise ausschließlich finanzielle Auswirkungen hat. Tatsächlich jedoch entstehen gerade bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit schnell strafrechtlich relevante Pflichten, deren Verletzung schwerwiegende Konsequenzen haben kann.
Zu den typischen Vorwürfen im Insolvenzstrafrecht gehören unter anderem die Insolvenzverschleppung, Bankrottdelikte oder Verstöße gegen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten. Problematisch ist dabei vor allem eines: Die strafrechtliche Bewertung beginnt oft viel früher, als die meisten erwarten.
Deshalb ist es entscheidend, bei Insolvenzanzeichen so früh wie möglich anwaltliche Beratung im Wirtschaftsstrafrecht in Anspruch zu nehmen. Frühzeitiges Handeln kann Risiken minimieren, Verfahren verhindern und den persönlichen Handlungsspielraum sichern. Wer hier zu spät reagiert, verliert Einfluss – und setzt sich unnötig strafrechtlichen Gefahren aus.
Bei Maßnahmen wie Unternehmensdurchsuchungen sichere ich Ihr Schweigerecht, prüfe Beschlüsse und steuere die Kommunikation mit den Behörden. Droht U-Haft, finden Sie Soforthilfe unter Haftsachen. Für einen vertraulichen Erstkontakt nutzen Sie bitte Kontakt.
Strategische Strafverteidigung: Verfahren frühzeitig beenden
Ein Ermittlungsverfahren stellt nicht nur Ihre Führungsstärke und unternehmerische Entscheidung in Frage, sondern oft auch die Persönlichkeit dahinter. Plötzlich steht nicht nur ein wirtschaftlicher Vorgang zur Prüfung, sondern die Integrität eines ganzen Berufslebens. Der Druck, dem Sie nun ausgesetzt sind, ist nicht theoretisch: er betrifft Ihre berufliche Existenz, Ihre Reputation, Ihr Lebenswerk. Je früher Sie Kontakt aufnehmen, desto mehr Möglichkeiten stehen offen. Im Mittelpunkt einer engagierten Strafverteidigung steht der Schutz Ihrer Rechte und die unermüdliche Wahrnehmung Ihrer Interessen.
Verteidigung für Unternehmer:innen, Geschäftsführer:innen und leitende Entscheidungsträger
Ich berate und verteidige in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren Unternehmer:innen, Geschäftsführer:innen, leitende Entscheidungsträger:innen und Selbstständige mit juristischer Exzellenz, taktischer Weitsicht und einem ausgeprägten Verantwortungsbewusstsein.
Strafverteidigung mit unternehmerischem Verständnis
Bereits während meiner juristischen Ausbildung war ich als Geschäftsführerin tätig – komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge bewerte ich deshalb nicht nur rechtlich fundiert, sondern mit praktischem Verständnis für Unternehmensrealitäten.
Geräuschlose Verfahrensbeendigung durch strategische Strafverteidigung
Ich arbeite für die Wahrung Ihrer Rechte und Interessen analytisch, strategisch, handlungsstark – und mit einem klaren Ziel: Ihren Handlungsspielraum sichern, auch wenn der Druck enorm ist. Mein Anspruch ist dabei stets eine zügige, diskrete und geräuschlose Verfahrenseinstellung, bestenfalls noch vor Anklageerhebung.
Weil eine spezialisierte Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht entscheidend ist
Ich agiere diskret und mit dem höchsten Anspruch an juristischer Exaktheit, Sorgfalt und Integrität. Wo erforderlich, ergänze ich meine strafrechtliche Arbeit durch die Expertise eines handverlesenen und hochkarätigen Netzwerks aus Kolleg:innen des Steuer-, Arbeits- oder Gesellschaftsrechts – koordiniert aus einer Hand, um Ihnen die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Strategie statt Reaktion – verteidigen heißt gestalten
Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht bedeutet, den Überblick zu behalten, wenn andere den Druck erhöhen. Sie heißt: Sachverhalte klug einzuordnen, mit Weitsicht zu argumentieren und frühzeitig die Weichen zu stellen, bevor andere Tatsachen schaffen.
Ihr Schutz im Wirtschaftsstrafrecht: Rechte sichern, Vermögensrisiken minimieren
Als Rechtsanwältin im Strafrecht ist es meine Verantwortung, Sie mit einer Verteidigung zu schützen, die nicht zögert, sondern gestaltet. Mein Anspruch ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und nicht nur Ihre Rechte zu schützen, sondern auch Ihr Lebenswerk und Ihre Integrität.
Die wichtigsten Fragen im Wirtschaftsstrafrecht
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht sind Vorwürfe komplex, sensibel und oft mit erheblichen beruflichen Konsequenzen verbunden. Deshalb beantworte ich hier die häufigsten Fragen zu Durchsuchung, Beschuldigtenstellung, Akteneinsicht, Unternehmensrisiken und Verteidigungsstrategien. Weitere ausführliche Inhalte finden Sie im Bereich FAQ: Wirtschaftsstrafrecht.
Ein Ermittlungsverfahren beginnt, sobald ein Anfangsverdacht besteht und die Staatsanwaltschaft erste Maßnahmen einleitet. In dieser Phase sammeln die Behörden belastende Informationen – häufig ohne vollständige Transparenz für Betroffene. Kanzlei Kromer übernimmt sofort die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragt frühzeitig Akteneinsicht und entwickelt auf dieser Grundlage eine präzise Verteidigungsstrategie. Ziel ist eine diskrete, schnelle und möglichst geräuschlose Beendigung des Verfahrens – idealerweise durch eine Einstellung. Währenddessen werden Mandanten eng begleitet und entlastet.
Ja. Im Wirtschaftsstrafrecht können Vermögensarreste gemäß § 111e StPO verhängt werden, um vermeintliche Taterträge oder Schadenssummen zu sichern. Dies betrifft häufig Konten, Geschäftsvermögen oder private Rücklagen. Allerdings sind solche Maßnahmen an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden und oftmals angreifbar. Kanzlei Kromer prüft unverzüglich die Rechtmäßigkeit des Arrestes, legt Rechtsmittel ein und setzt alles daran, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen.
Bei einer Durchsuchung sollten Sie Ruhe bewahren und keinerlei Angaben zur Sache machen. Verlangen Sie den richterlichen Durchsuchungsbeschluss und fertigen Sie eine Kopie oder ein Foto an. Widersprechen Sie der Maßnahme förmlich, ohne Widerstand zu leisten. Entbinden Sie keine Berufsgeheimnisträger wie Steuerberater oder Anwälte von der Schweigepflicht. Kontaktieren Sie sofort Kanzlei Kromer, damit die Durchsuchung rechtlich begleitet wird und spätere Fehler vermieden werden. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist entscheidend für den weiteren Verlauf.