Soforthilfe bei Untersuchungshaft für Angehörige

Orientierung in einer der belastendsten Situationen – zuverlässig und klar.

Untersuchungshaft in der JVA München – Orientierung für Angehörige

Wenn ein Angehöriger oder Freund in der Justizvollzugsanstalt München in Untersuchungshaft sitzt, stehen Familien oft vor vielen Fragen. Als Rechtsanwältin in München ist mir bewusst, wie belastend die Situation für Angehörige ist: die Abläufe wirken anfangs komplex, Informationen fehlen und die Situation ist emotional belastend. Die folgenden Hinweise geben Ihnen daher eine strukturierte Übersicht über Kontaktwege, Besuchsmöglichkeiten und praktische Unterstützungsmöglichkeiten.

Nach einer Festnahme wird Ihre nahestehende Person zunächst in die Haftzellen eines Polizeireviers gebracht – in München etwa in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums in der Ettstraße. Dort wird sie in eine Zelle verbracht und wartet auf die unverzügliche Vorführung vor dem Ermittlungsrichter. Bereits in dieser frühen Phase besteht das Recht, einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Im Termin vor dem Ermittlungsrichter wird Ihrer Angehörigen bzw. Ihrem Angehörigen eröffnet, dass die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehlsantrag gestellt hat. Unter Umständen besteht auch bereits ein Haftbefehl. Der Richter entscheidet, ob er diesen Antrag bestätigt oder ablehnt. Wird der Haftbefehl erlassen, folgt die Verlegung in die Untersuchungshaft – in München ist dies die JVA München. Der Ermittlungsrichter fragt in der Regel, ob Angehörige oder eine Vertrauensperson zu verständigen sind. Sollte die Kontaktaufnahme nicht gelungen sein und Sie wenige Tage nach der Festnahme noch keine Kenntnis von Ihrem Angehörigen haben, können Sie selbst beim Ermittlungsrichter, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder – sofern bekannt – beim Verteidiger nach dem Aufenthaltsort fragen.

Ja! Eine Inhaftierung stellt einen Fall der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 StPO dar: Ihr Angehöriger bekommt entweder einen gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt oder kann selbst einen Anwalt benennen, der ihn z.B. als Wahlverteidiger vertritt. Sie als Angehöriger können einen Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen, der Ihren Angehörigen für ein vertraulikches Gespräch in der JVA besucht und die Angelegenheit bespricht. Im Nachgang kann sofort Akteneinsicht beantragt und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden wie z.B. Antrag auf mündliche Haftprüfung stellen oder Haftbeschwerde entwerfen. Damit ein Rechtsanwalt Ihren Angehörigen besuchen kann, beantragt er bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einen Sprechschein. Erfahrungsgemäß dauert dies nur wenige Tage.

Um Ihre Angehörige bzw. Ihren Angehörigen in der U-Haft so schnell wie möglich besuchen zu können, ist es erforderlich, dass bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Sprechschein beantragt wird. Unter Nennung des Aktenzeichens kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht diesen auch für Sie beantragen. Ohne diesen Sprechschein besteht für Sie keine Möglichkeit Ihre nahestende Person besuchen zu können. Der Besuch ist in der JVA Tage zuvor anzukündigen und ein gültiges Ausweisdokument ist erforderlich. Der Sprechschein muss ebenfalls bei der JVA vorliegen. Unbedingt ist eine Organisation eines Dolmetschers erforderlich, wenn die Gespräche nicht auf Deutsch stattfinden. Es dürfen auch keine tatbezogenen Gespräche geführt werden: die Aufsichtsperson wird dies sofort unterbinden. Da die Organisation aufwendig ist, werde ich gerne die Formalitäten für Sie übernehmen.

Seit Mai 2025 besteht die Möglichkeit für die Dauer von 20 Minuten über "Teams" ein Videotelefonat mit Ihrer nahestehenden Person zu führen. Erforderlich ist eine Einverständniserklärung. Darüber hinaus sind die allgemeinen Bedingungen zu beachten wie z.B. dass keine tatbezogenenen Gespräche geführt werden dürfen. Für die Organisation kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Strafrecht helfen.

Grundsätzlich dürfen Sie natürlich Briefe an Ihren Angehörigen schicken. Beachten Sie aber bitte folgendes: Briefe werden kontrolliert. Unter keinen Umständen sollten Sie tatbezogene Schilderungen erwähnen, denn diese werden beschlagnahmt und können als Beweismittel verwertet werden. Auch im Bezug auf die Verdunklungsgefahr sollten Sie sich gut überlegen, was Sie schreiben, damit Ihr Angehöriger dadurch nicht geschädigt wird. Dadurch, dass die Briefe kontrolliert werden, kann es auch Wochen andauern, bis Ihr Angehöriger diese erhält.

Ja, allerdings werden diese ebenfalls kontrolliert. Jede JVA hat Listen mit Gegenständen, die angenommen werden oder nicht. Untersagt ist es in jedem Fall, Ihrem Angehörigen Gegenstände im Rahmen des Besuchs zu übergeben.

Ihre nahestehende Person darf in der Untersuchungshaft kein Bargeld besitzen. Im Nachfolgenden finden Sie auf dieser Webseite die Kontoverbindung der Landesjustizkasse sowie den Verwendungszweck. Sie können auf dieses Konto für Ihren Angehörigen ca. 100€ einzahlen, so dass dieser sich davon Verpflegung wie Kaffee, Zucker, Zigaretten kaufen kann.

Sehr wichtig! Das Verhältnis zwischen der inhaftierten Person und der Verteidigerin ist im Untersuchungshaftverfahren von zentraler Bedeutung. Die Verteidigerin ist das einzige rechtlich geschützte Bindeglied zwischen der/dem Inhaftierten und der Außenwelt. Gespräche mit ihr unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und dürfen weder überwacht noch protokolliert werden – ein Privileg, das keine andere Kontaktperson in der Haft besitzt. Dadurch kann die inhaftierte Person offen sprechen, die eigene Sicht schildern und wichtige Details ohne Angst vor Konsequenzen mitteilen. Gleichzeitig erhalten Angehörige – sofern dies gewünscht ist – über die Verteidigerin strukturierte und verlässliche Informationen. Hierfür kann eine Schweigepflichtentbindung erteilt werden, die eine transparente Kommunikation ermöglicht. Die Verteidigerin koordiniert alle wesentlichen Schritte: Akteneinsicht, Anträge, Haftprüfung, Gespräche mit Staatsanwaltschaft und JVA. Sie sorgt dafür, dass Fehler vermieden, Rechte gewahrt und schnelle Entscheidungen getroffen werden. Ein vertrauensvolles Verteidigungsverhältnis ist daher nicht nur juristisch wichtig, sondern bietet sowohl der inhaftierten Person als auch den Angehörigen Sicherheit, Orientierung und Stabilität in einer extrem belastenden Ausnahmesituation.

Die medizinische Versorgung in der Untersuchungshaft ist gewährleistet: Jede inhaftierte Person hat Anspruch auf Zugang zu einem Arzt, Medikamente und – wenn nötig – psychologische Unterstützung. Akuter gesundheitlicher Bedarf wird der JVA unmittelbar gemeldet, sodass der medizinische Dienst zeitnah reagieren kann. Chronische Erkrankungen oder regelmäßige Medikation sollten der JVA möglichst früh bekannt gegeben werden, idealerweise durch eine kurze Mitteilung der Angehörigen oder durch die Verteidigerin. Benötigte Medikamente dürfen grundsätzlich nicht von außen mitgebracht werden, sondern werden über den medizinischen Dienst der JVA bereitgestellt. Bei psychischen Belastungen kann die Verteidigerin eine kurzfristige Vorstellung bei einem Psychologen oder dem sozialtherapeutischen Dienst anregen. Besteht besonderer Gesundheits- oder Krisenbedarf, setzt sich die Verteidigerin mit der JVA in Verbindung, um eine unmittelbare Betreuung sicherzustellen.

Kontaktdaten der JVA München

Die Justizvollzugsanstalt München ist eine der größten Haftanstalten Deutschlands. Sie gliedert sich in den Männerbereich, die eigenständige Frauenanstalt sowie die Jugendarrestanstalt.

JVA Stadelheim (Männeranstalt)

Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim
Stadelheimer Straße 12
81549 München
Telefon: 089 / 699 22 – 0

Frauenanstalt München

Schwarzenbergstraße 14
81549 München
Telefon: 089 / 6202 198 – 0

Jugendarrestanstalt München

Schwarzenbergstraße 14
81549 München
Telefon: 089 / 6202 198 – 0

Besuche in der JVA München – Voraussetzungen und Abläufe

In der Untersuchungshaft gelten klare Besuchsregelungen. Grundsätzlich sind ein Besuch alle zwei Wochen mit einer Dauer von 30 Minuten möglich. Ausnahmen („Sondersprechscheine“) werden nur in begründeten Fällen erteilt.

Wichtig: In der Regel dürfen maximal drei Personen gemeinsam einen Gefangenen besuchen.

Öffnungszeiten / Einlasszeiten


Montag – Freitag: 07:30 – 10:00 Uhr
Montag – Donnerstag: 12:00 – 14:30 Uhr
Jeden 3. Samstag im Monat (ideal für Berufstätige): 07:00 – 10:00 Uhr und 12:00 – 14:30 Uhr

Der Sprechschein – Voraussetzung für jeden Besuch

Für jeden Besuch muss ein Sprechschein beantragt werden. Zuständig ist die Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren führt. Entscheidend ist das Aktenzeichen – ohne dieses wird die Beantragung erfahrungsgemäß schwierig.

Da die Beantragung zeitaufwendig und formal anspruchsvoll sein kann, übernehme ich dies für die Angehörigen meiner Mandanten selbstverständlich. Setzen Sie sich dafür einfach telefonisch oder persönlich mit mir in Verbindung.

Gegenstände, Kleidung und Übergaben

Die Übergabe von Gegenständen ist in der Untersuchungshaft grundsätzlich untersagt. Dazu zählen Zigaretten, Konsumgüter, und persönliche Gegenstände.

Erlaubt ist: die Abgabe von Wäsche, jedoch nicht, wenn der Inhaftierte wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beschuldigt wird.

Zeitungen, Bücher oder ein TV-/Radiogerät müssen direkt über Verlage bzw. die Zahlstelle der JVA bezogen werden. Bei Festtags- oder Weihnachtspaketen informiert die JVA gesondert.

Geld überweisen – wichtig für den täglichen Bedarf

Da die Versorgung in der JVA sehr einfach gehalten ist, benötigen Inhaftierte häufig zusätzliches Geld für Kaffee, Obst, Hygieneartikel oder Zigaretten. Eine Überweisung von etwa 100 Euro ist ein üblicher Ausgangswert.

Kontoverbindung der Justizvollzugsanstalt

Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX

Verwendungszweck:
„Eigengeld für: Vorname, Name, Geburtsdatum – Jeweilige Justizvollzugsanstalt“

Werden Name oder Geburtsdatum nicht korrekt angegeben, verzögert sich die Zuordnung des Geldes – der Inhaftierte kann dann erst später auf das Guthaben zugreifen.

Unterstützung für Angehörige – Struktur und Entlastung

Ein Haftverfahren belastet Betroffene wie Angehörige gleichermaßen in enormer Art und Weise und bedeutet meist Ohnmacht.

In meiner Strafrechtskanzlei in München wird höchsten Wert auf die Unterstützung der Angehörigen gelegt: Sprechscheine zu beantragen ist dabei eine Selbstverständlichkeit wie ebenso die Beantwortung aller Fragen zur Untersuchungshaft. Da die Festnahme ein dringender Fall darstellt, erreichen Sie mich kurzfristig telefonisch über meine Notfallnummer.

Ihr Angehöriger befindet sich in Untersuchungshaft?

Diese Situation ist für Familien emotional und organisatorisch enorm belastend. Ich gebe Ihnen sofort Struktur: Was jetzt zu tun ist, wie Sie Kontakt aufnehmen können und welche ersten Schritte wirklich helfen. Klar, einfühlsam und zuverlässig – vom ersten Moment an. In meiner Kanzlei werden Sie mit Respekt und Diskretion begleitet.

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