Nein. Bei einer polizeilichen Vorladung besteht für Jugendliche keine Pflicht zu erscheinen.
Und: Es besteht niemals eine Pflicht zur Aussage – weder für Jugendliche noch für Erwachsene.
Gerade im Jugendstrafrecht ist Schweigen oft die wichtigste Schutzmaßnahme, bis Akteneinsicht vorliegt.