Ein Anfangsverdacht entsteht häufig bereits durch eine einfache Aussage einer Person. Die Staatsanwaltschaft muss dann prüfen, ob ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Sexualdelikt bestehen.
Der Verdacht kann schon durch vage Angaben oder Nachrichten ausgelöst werden – ein klassischer Grund für vorsichtige Verteidigungsstrategien.