Strafrecht Anwalt München Strafverteidigung Kromer

STRAFRECHT · BEAMTE

Anwalt für
Beamtenstrafrecht in München

Wer ein Amt trägt, braucht eine Verteidigung, die dem Amt gerecht wird.

BEAMTENSTRAFRECHT · DISZIPLINARVERFAHREN · MÜNCHEN

Beamtenstrafrecht & Disziplinarverfahren – Strafverteidigung für Beamte in München

Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, trägt Verantwortung – für Abläufe, Entscheidungen und Menschen. Diese Verantwortung ist mit hohen Erwartungen verknüpft: an Integrität, Loyalität, Pflichterfüllung – und das auf Lebenszeit.

Wird ein strafrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Tatvorwurf erhoben, gerät dieses Selbstverständnis ins Wanken. Es ist mehr als ein juristisches Verfahren, denn es betrifft nicht nur eine Sanktion. Es stellt den gesamten beruflichen Weg, das Vertrauen des Dienstherrn, das Selbstbild und nicht selten die Perspektive für die Zukunft infrage. Und oft auch: Pensionsansprüche, Aufstiegschancen oder die eigene Position im Kollegium.

Verteidigung mit Respekt und Standfestigkeit

Ich berate und verteidige Beamte in diesen Verfahren mit Respekt für den Weg, den Sie gegangen sind – und mit dem Anspruch, Tatvorwürfe nicht einfach hinzunehmen, sondern ihnen mit Klarheit und Standfestigkeit zu begegnen.

Ich analysiere sorgfältig, kläre auf, entlaste – und vertrete Sie mit Durchsetzungsstärke, juristischer Sorgfalt und dem Bewusstsein für die Tragweite jeder Entscheidung.

Haltung bewahren – Vertrauen schützen

Verteidigung bei dem Tatvorwurf eines Amtsdelikts oder in einem Disziplinarverfahren heißt, Haltung zu bewahren – und nicht zuzulassen, dass ein Verfahren Ihre gesamte berufliche Integrität infrage stellt.

Meine Verantwortung: Ihre Rechte, Ihre Integrität, Ihre Zukunft

Als Rechtsanwältin im Strafrecht ist es meine Verantwortung, Ihre Rechte zu schützen – unerschütterlich, durchsetzungsstark und mit dem Ziel, das Verfahren zu gestalten, um das bestmögliche Ergebnis in einer Ausnahmesituation zu erzielen.

Wenn ein Disziplinarverfahren droht, eine Anhörung eingeht oder ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht: Bitte keine vorschnellen Einlassungen. Ich beantrage Akteneinsicht, ordne die Lage ein und steuere die Kommunikation – vertraulich und strategisch. Für einen Erstkontakt nutzen Sie bitte Kontakt.

Ein disziplinarrechtlicher oder beamtenstrafrechtlicher Vorwurf steht im Raum?

Sprechen Sie frühzeitig mit mir. Ich berate Beamte vertraulich und verteidige mit juristischer Präzision – mit dem Ziel, Ihre berufliche Integrität zu schützen und zu bewahren.

Vertraulich Kontakt aufnehmen
Anwalt Strafrecht München Strafverteidigung Rechtsanwältin Caroline Kromer

Strafverteidigung ist
Verantwortung.

Nicht jedes Verfahren ist laut. Nicht jede Entscheidung sichtbar.
Aber jede verlangt Klarheit, Unabhängigkeit und den Mut, konsequent für Rechte einzustehen.

KONTAKT AUFNEHMEN

WAS MANDANTEN ERWARTEN DÜRFEN

Verteidigung beginnt mit Vertrauen.
Haltung macht sie außergewöhnlich.

Mandantinnen und Mandanten entscheiden sich für mich, weil ich Präzision, Charakter und konsequentes Verantwortungsbewusstsein verbinde.

INTEGRITÄT

Klar, ehrlich, nicht opportunistisch.

  • Ehrlichkeit in der Einschätzung
  • Verantwortung in Entscheidungen
  • Authentizität statt Versprechen
  • Konsequenz im Schutz Ihrer Rechte
FACHWISSEN

Substanz, Strategie, Präzision.

  • Präzise Aktenarbeit
  • Strategische Verfahrensführung
  • Weiterbildung & aktuelles Strafrecht
  • Erfahrung in kritischen Lagen
MENSCHLICHKEIT

Respektvoll. Klar. Auf Augenhöhe.

  • Zuhören ohne Vorurteil
  • Verstehen der Gesamtsituation
  • Empathie ohne Weichheit
  • Ruhige Führung im Verfahren

Zögern Sie nicht, Ihre Rechte zu schützen.

Kontakt

Ihre Anfrage behandle ich persönlich und mit größter Vertraulichkeit.

In strafrechtlichen Ausnahmesituationen – etwa bei Durchsuchung oder Festnahme – ist schnelles, klares Handeln entscheidend.

KANZLEI
Kanzlei Kromer・Strafrecht
Residenzstraße 25 · 4. Stock · 80333 München
MOBIL
0173 2484991 (in Notfällen)
FAX
089 41613864
BÜROZEITEN
Montag – Freitag · 8:00 – 19:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung