Nebenklage bei Sexualdelikten – anwaltliche Begleitung der Geschädigten im Strafverfahren
Lebensrealität: Sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist kein Ausnahmefall
Sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist kein Randphänomen. Sie ist Teil der Lebensrealität vieler Frauen. Nach offiziellen Erhebungen hat jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens sexuelle Gewalt erlebt. Zwei von drei Frauen wurden bereits sexuell belästigt. Diese Zahlen zeigen nur das Hellfeld. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen dürfte deutlich höher liegen.
Viele Frauen schweigen. Aus Scham. Aus Angst. Aus Hilflosigkeit. Aus Sorge, dass ihnen nicht geglaubt wird. Aus Angst vor Schuldzuweisungen, vor Bagatellisierung, vor erneuter Demütigung im Verfahren oder davor, dem Täter noch einmal gegenübertreten zu müssen. Gerade Sexualstraftaten werden deshalb häufig nicht oder erst spät angezeigt.
Sexualisierte Gewalt klar benennen
Dabei geht es bei Sexualstraftaten nicht um ein Missverständnis, nicht um eine „unangenehme Situation“ und nicht um eine bloße Grenzüberschreitung. Es geht um sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Frau. Es geht um Übergriff, Kontrolle, Erniedrigung und Macht.
Sexualität wird in diesen Fällen nicht als Ausdruck von Nähe, sondern als Mittel der Machtausübung missbraucht. Wer gegen den erkennbaren Willen einer Frau sexuelle Handlungen vornimmt, überschreitet nicht einfach eine Grenze – er verletzt ihre sexuelle Selbstbestimmung und damit ihre Würde.
Belastung nach der Tat
Bei sexuellen Übergriffen, sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen erleben Betroffene nicht nur die Tat selbst als hochtraumatisch, sondern häufig auch das, was danach kommt: die Entscheidung, Anzeige zu erstatten, die Vernehmung, Zweifel von außen, Fragen nach dem eigenen Verhalten, nach Kleidung, Alkohol, früherem Kontakt oder der Beziehung zum Täter.
Frauen erleben dadurch nicht selten eine zweite Traumatisierung – in einem Moment, in dem sie eigentlich Schutz, Klarheit und Unterstützung bräuchten.
Nebenklage als besondere Stellung im Strafverfahren
Aus diesem Grund sieht auch die Strafprozessordnung besondere Ausgestaltungen vor, um die Rechte der Betroffenen zu stärken. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, sich der öffentlichen Klage der Staatsanwaltschaft als Nebenklägerin anzuschließen.
Die Kanzlei Caroline Kromer begleitet verletzte Frauen in Sexualstrafverfahren mit dem Ziel, ihre Rechte sichtbar und wirksam in das Verfahren einzubringen und vor allem nicht erneut entmachtet zu werden.
Sollten Sie eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft erhalten haben, unterstützen wir Sie ebenfalls bei der Prüfung möglicher Rechtsmittel.
Besonderheiten in Sexualstrafverfahren: Aussage-gegen-Aussage
Gerade bei Sexualdelikten ist eine frühe anwaltliche Einordnung entscheidend. Häufig stehen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Chatverläufe, digitale Spuren, medizinische Unterlagen, frühere Kontakte, Beziehungskonflikte, Erinnerungsfragen oder psychische Belastungen im Mittelpunkt.
Ohne klare Struktur kann Wesentliches verloren gehen. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Angaben bereits gemacht wurden, welche Unterlagen gesichert werden können und welche Schutzmaßnahmen im weiteren Verfahren in Betracht kommen.
Was ist eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation?
Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation liegt vor, wenn im Kern die belastende Aussage einer Person einer entgegenstehenden Darstellung gegenübersteht und keine oder nur wenige objektive Beweismittel vorhanden sind. Solche Konstellationen kommen im Sexualstrafrecht besonders häufig vor.
Das bedeutet nicht, dass eine Verurteilung ausgeschlossen ist. Es bedeutet aber, dass Aussageinhalt, Aussageentwicklung, mögliche Widersprüche, Belastungsmotive und objektive Begleitumstände besonders sorgfältig geprüft werden müssen.
In unserem gesonderten Artikel stellen wir den höchstrichterlichen Maßstab, die aus der Aussagepsychologie stammende Nullhypothese und mögliche Alternativhypothesen näher dar.
Mehr zur Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Sexualstrafrecht
Der Beginn: Erstattung einer Strafanzeige
Aus der täglichen Praxis wissen wir, dass Mandantinnen bereits bei der Erstattung einer Strafanzeige wegen eines Sexualdelikts vor erhebliche Herausforderungen gestellt werden können.
Nicht selten bleibt nach einer polizeilichen Anzeigenerstattung der Eindruck zurück, dass der eigenen Schilderung nicht ausreichend geglaubt wird, dass Aussagen vorschnell in Frage gestellt werden oder dass bereits früh der Eindruck vermittelt wird, ein Strafverfahren werde ohnehin eingestellt.
Gerade für Frauen, die zuvor belastende oder traumatische Erfahrungen gemacht haben, löst dies ein zusätzliches Gefühl von Ohnmacht aus.
Frühe anwaltliche Unterstützung bei der Strafanzeige
Unsere Erfahrung zeigt jedoch: Eine frühe Einschätzung bei der Polizei bedeutet nicht zwingend, dass das Verfahren später tatsächlich eingestellt wird. In vielen Fällen kommt es im weiteren Verlauf nicht zu einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft. Stattdessen wird Anklage erhoben, das Hauptverfahren eröffnet und die Anzeigenerstatterin später als Zeugin durch das Gericht geladen.
Neben der unmittelbaren Anzeigeerstattung bei der Polizei besteht auch die Möglichkeit, eine Strafanzeige über eine Rechtsanwältin für Strafrecht in München erstatten zu lassen.
Die Kanzlei Caroline Kromer stellt hierbei den von Ihnen geschilderten Sachverhalt schriftlich, strukturiert und rechtlich eingeordnet dar und übermittelt diesen direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Frühe Schutzmaßnahmen
Dabei können bereits frühzeitig geeignete Schutzmaßnahmen geprüft und beantragt werden. In Betracht kommt insbesondere eine audiovisuelle Vernehmung vor einer Ermittlungsrichterin anstelle einer rein polizeilichen Vernehmung.
So kann von Beginn an darauf hingewirkt werden, dass Ihre Rechte gewahrt und unnötige zusätzliche Belastungen vermieden werden.
Audiovisuelle richterliche Vernehmung bei Sexualdelikten
Schutz, Wahrheitsermittlung und Beweissicherung
Eine ermittlungsrichterliche Vernehmung, die audiovisuell aufgezeichnet wird, dient dem Zeugenschutz, der Wahrheitsermittlung und der Beweissicherung.
Besondere Bedeutung der ersten Aussage
Gerade bei Sexualstraftaten kommt der ersten Aussage der verletzten Person regelmäßig besondere Bedeutung zu. In vielen Verfahren steht die Aussage der Betroffenen im Zentrum der Beweisaufnahme.
Das gilt besonders dann, wenn zwischen dem Tatgeschehen und der Anzeigeerstattung ein längerer Zeitraum liegt oder wenn es keine unmittelbaren körperlichen Spuren, keine Zeugen und keine eindeutigen objektiven Beweismittel gibt.
Bild-Ton-Aufzeichnung statt bloßer Vernehmungsniederschrift
In solchen Konstellationen ist es entscheidend, die Angaben der verletzten Person nicht nur schriftlich zu protokollieren, sondern audiovisuell zu sichern.
Eine Bild-Ton-Aufzeichnung dokumentiert nicht nur den Inhalt der Aussage vor einer Ermittlungsrichterin oder einem Ermittlungsrichter während des Ermittlungsverfahrens, sondern auch die konkrete Aussageentstehung, die Art der Schilderung, Nachfragen, Reaktionen, Pausen, Unsicherheiten und die gesamte Vernehmungssituation.
Bedeutung für die spätere Beweiswürdigung
Das ist für die spätere Beweiswürdigung von erheblicher Bedeutung. Gerade in Sexualstrafverfahren wird häufig genau geprüft, wann eine Aussage entstanden ist, wie sie sich entwickelt hat, ob sie konstant geblieben ist, ob sie detailreich, erlebnisbasiert und widerspruchsfrei ist und ob mögliche Belastungs- oder Entlastungstatsachen ausreichend berücksichtigt wurden.
Grundlage für eine aussagepsychologische Begutachtung
Die audiovisuelle Sicherung der Erstaussage kann zudem die Grundlage für eine spätere aussagepsychologische Begutachtung bilden. Sachverständige können die ursprüngliche Aussage auswerten, ohne dass die betroffene Person immer wieder erneut vernommen werden muss.
Das dient nicht nur der Beweissicherung, sondern auch dem Schutz der verletzten Person.
Schutz vor wiederholten Vernehmungen
Jede erneute Vernehmung kann für Betroffene eines Sexualdelikts eine erhebliche Belastung bedeuten. Das wiederholte Schildern intimer, gewaltvoller oder erniedrigender Erlebnisse kann retraumatisierend wirken.
Die audiovisuelle richterliche Vernehmung kann deshalb dazu beitragen, die Aussage frühzeitig beweissicher zu dokumentieren und zugleich unnötige Wiederholungsvernehmungen zu vermeiden.
Anwesenheitsrechte der Verteidigung und Schutz der Zeugin
Die Verteidigung und der Beschuldigte haben grundsätzlich ein Recht, an dieser audiovisuellen Vernehmung teilzunehmen und Fragen zu stellen, damit der sogenannte Grundsatz der Konfrontation gewahrt bleibt.
Für die Zeugin ist es wichtig zu wissen, dass eine räumliche Trennung möglich ist und ein unmittelbares Aufeinandertreffen mit dem Beschuldigten vermieden werden kann. Damit kann die Zeugin bestmöglich geschützt werden.
Spätere Verwertung der audiovisuellen Vernehmung
Wichtig ist jedoch: Eine audiovisuelle richterliche Vernehmung bedeutet nicht automatisch, dass der verletzten Person eine spätere Aussage in der Hauptverhandlung vollständig erspart bleibt.
Zwar sieht § 255a Abs. 2 StPO unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, eine frühere richterliche Bild-Ton-Aufzeichnung in der Hauptverhandlung vorzuführen und dadurch eine erneute Vernehmung ganz oder teilweise zu ersetzen. Das setzt insbesondere voraus, dass der Angeklagte und seine Verteidigung Gelegenheit hatten, an der früheren richterlichen Vernehmung mitzuwirken.
Ergänzende Vernehmung in der Hauptverhandlung
Trotzdem kann eine ergänzende Vernehmung in der Hauptverhandlung erforderlich werden. Das gilt vor allem dann, wenn nach der aufgezeichneten Vernehmung weitere Beweismittel bekannt werden, wenn neue Fragen auftauchen oder wenn das Gericht aus Gründen der Aufklärung eine ergänzende Befragung für notwendig hält.
Kein Garant, aber ein wichtiges Schutzinstrument
Die audiovisuelle richterliche Vernehmung ist deshalb kein Garant dafür, dass eine Betroffene später sicher nicht mehr vor Gericht erscheinen oder aussagen muss. Sie ist aber ein wichtiges strafprozessuales Instrument, um die erste Aussage frühzeitig beweissicher zu dokumentieren, unnötige Wiederholungsvernehmungen möglichst zu vermeiden und die schutzwürdigen Interessen der verletzten Person von Beginn an in das Verfahren einzubringen.
Was ist eine Nebenklage?
Erhebt die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens eine Anklage, besteht für die verletzte Person die Möglichkeit, sich dieser Anklage als Nebenklägerin anzuschließen.
Die Nebenklage gibt verletzten Personen eine eigenständige Stellung im Strafverfahren. Sie ermöglicht es, Verfahrensrechte aktiv wahrzunehmen und über anwaltliche Vertretung Akteneinsicht zu erhalten.
Voraussetzungen der Nebenklage
Nach § 395 Abs. 1 Nr. 1 StPO kann sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen, wer durch ein Sexualdelikt verletzt ist. Hierfür bedarf es einer Anschlusserklärung der verletzten Person.
Zu den gesetzlich genannten Delikten gehören unter anderem sexuelle Belästigung, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Kindern.
Darüber hinaus kann eine Nebenklageberechtigung auch bei anderen schweren Straftaten bestehen, etwa bei versuchtem Totschlag oder Mord. Bei vollendeten Tötungsdelikten können auch Angehörige nebenklageberechtigt sein.
Rechte der Nebenklägerin
Auch wenn die Nebenklägerin als Zeugin vernommen werden soll, ist sie zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Sie ist zur Hauptverhandlung zu laden und kann durch eine Rechtsanwältin vertreten werden.
Zu den Rechten der Nebenklägerin gehören unter anderem das Recht auf Anwesenheit, das Fragerecht, das Recht zur Beanstandung von Anordnungen des Vorsitzenden, das Beweisantragsrecht sowie das Recht zur Abgabe von Erklärungen.
Zudem kann die Nebenklägerin unter bestimmten Voraussetzungen Richter oder Sachverständige wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Die anwaltliche Vertreterin ist zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt.
Unterschied zur Zeugenstellung
Ohne Nebenklage ist die verletzte Person im Strafverfahren grundsätzlich Zeugin. Die oben genannten eigenständigen Verfahrensrechte stehen einer Zeugin in dieser Form nicht zu.
Die Nebenklage kann deshalb gerade bei Sexualdelikten wichtig sein, um nicht lediglich Objekt der Beweisaufnahme zu sein, sondern eigene Rechte im Verfahren wahrnehmen zu können.
Kosten der anwaltlichen Nebenklagevertretung
Beiordnung einer Rechtsanwältin auf Staatskosten
Verletzte bestimmter schwerer Straftaten können sich im Strafverfahren durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt als Beistand vertreten lassen, ohne das Kostenrisiko selbst tragen zu müssen. Das gilt insbesondere für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Der Hintergrund ist klar: Betroffene schwerer Sexualstraftaten sollen nicht aus Sorge vor Anwaltskosten darauf verzichten müssen, ihre Rechte im Strafverfahren wahrzunehmen.
Einkommensunabhängiger Anspruch bei schweren Sexualdelikten
Bei gesetzlich erfassten Sexualdelikten wie Vergewaltigung besteht regelmäßig ein gesteigertes Bedürfnis nach anwaltlicher Beratung, Begleitung und Vertretung. Der Gesetzgeber erkennt an, dass verletzte Personen in diesen Verfahren besonders schutzbedürftig sind.
Deshalb kann in diesen Fällen ein Anspruch auf Beiordnung einer Rechtsanwältin als Beistand bestehen – unabhängig von den Einkommensverhältnissen der verletzten Person.
Kein Verzicht auf Rechte aus Angst vor Kosten
Die Beiordnung soll verhindern, dass verletzte Personen aus finanzieller Sorge ohne anwaltliche Unterstützung bleiben. Wer durch ein schweres Sexualdelikt verletzt wurde, soll seine Rechte im Strafverfahren nicht davon abhängig machen müssen, ob ein späterer Kostenerstattungsanspruch gegen den Angeklagten realisierbar ist oder wie das Verfahren ausgeht.
Ob eine Vertretung über Beiordnung erfolgt oder eine individuelle Vergütungsvereinbarung sinnvoll ist, wird zu Beginn offen und transparent besprochen.
Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Adhäsionsverfahren bietet Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, vermögensrechtliche Ansprüche, die aus der Straftat entstanden sind, bereits im Strafverfahren geltend zu machen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Ansprüche an sich in die Zuständigkeit eines Gerichts der ordentlichen Gerichtsbarkeit fallen und noch nicht anderweitig geltend gemacht wurden.
Das Strafgericht kann über diese Ansprüche dann zugleich in seinem Urteil entscheiden.
Vorteile des Adhäsionsverfahrens
Vorteile des Adhäsionsverfahrens sind unter anderem, dass kein Gerichtskostenvorschuss erforderlich ist. Ein zweites Verfahren wird vermieden und damit auch eine zweite Belastung.
Nebenklage bei Sexualdelikten in München durch die Kanzlei Caroline Kromer
Wurden Sie durch ein Sexualdelikt verletzt, sollten Sie frühzeitig eine Rechtsanwältin für Strafrecht in München kontaktieren.
Gerade in Sexualstrafverfahren können die ersten Schritte entscheidend sein: Wie wird der Sachverhalt dargestellt? Muss eine polizeiliche Vernehmung erfolgen? Kommt eine audiovisuelle richterliche Vernehmung in Betracht? Welche Rechte haben Sie im weiteren Verfahren?
Anwaltliche Begleitung im Strafverfahren
Die Kanzlei Caroline Kromer begleitet verletzte Personen in Verfahren wegen Sexualdelikten. Ziel ist es, Ihre Rechte im Strafverfahren wirksam zu sichern, Ihre Aussage strukturiert einzubringen und unnötige zusätzliche Belastungen möglichst zu vermeiden.
Im Mittelpunkt stehen der Schutz Ihrer Rechte, die Aufbereitung des Sachverhalts, die Begleitung bei ermittlungsrichterlichen Vernehmungen und die Vertretung in der Hauptverhandlung.
Als Kanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung in München übernimmt die Kanzlei Caroline Kromer auch die anwaltliche Begleitung verletzter Personen im Rahmen der Nebenklage bei Sexualdelikten.