CAROLINE KROMER.Strafverteidigung München
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STRAFRECHT / STRAFVOLLSTRECKUNGMÜNCHEN · BUNDESWEIT

ANWALT STRAFVOLLSTRECKUNG MÜNCHENSTRAFVOLLSTRECKUNG.Bewährung, Strafantritt, Reststrafe und Strafvollzug.

Bewährungswiderruf. Strafantritt. Strafaufschub. Halbstrafe. Zwei Drittel. Haftunfähigkeit.

STRAFVOLLSTRECKUNG / NACH DEM URTEIL

RECHTSKRÄFTIG.Aber nicht rechtlos.

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01 / STRAFVOLLSTRECKUNG MÜNCHEN

Strafvollstreckung nach rechtskräftiger Verurteilung

Rechtliche Möglichkeiten bestehen auch nach dem Urteil

Mit einem rechtskräftigen Urteil endet das Strafverfahren nicht vollständig. Im anschließenden Strafvollstreckungsverfahren entscheidet sich, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird, ob der Strafantritt aufgeschoben werden kann oder eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Auch ein drohender Bewährungswiderruf, die Überstellung in einen anderen Staat oder eine Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer Therapie können Gegenstand eigenständiger Entscheidungen sein.

Gerade in dieser Phase bestehen häufig noch erhebliche rechtliche Möglichkeiten. Entscheidungen über Strafantritt, Strafaussetzung oder Bewährungswiderruf können weitreichende Auswirkungen auf das weitere Leben haben und sollten deshalb frühzeitig anwaltlich geprüft werden.

STRAFVOLLSTRECKUNG / NACH DEM URTEIL

RECHTSKRÄFTIG.Aber nicht rechtlos.

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02 / GRUNDLAGEN

Was bedeutet Strafvollstreckung?

Vollstreckung einer rechtskräftig verhängten Strafe

Sobald eine strafrechtliche Entscheidung rechtskräftig und vollstreckbar ist, schließt sich an das Erkenntnisverfahren das Strafvollstreckungsverfahren an.

Während im Erkenntnisverfahren über Schuld und Strafe entschieden wird, betrifft die Strafvollstreckung die praktische Umsetzung der rechtskräftig verhängten Rechtsfolgen.

Hierzu gehören insbesondere die Vollstreckung einer Freiheits- oder Geldstrafe, die Ladung zum Strafantritt, Entscheidungen über einen Strafaufschub, die Reststrafenaussetzung sowie Fragen der Bewährung.

Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde

Die Strafvollstreckung erfolgt grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde. Abhängig von der jeweiligen Entscheidung können außerdem das Gericht des ersten Rechtszugs oder die Strafvollstreckungskammer zuständig sein.

Welche Anträge gestellt werden können und welche Stelle darüber entscheidet, hängt vom konkreten Anliegen und dem Stand des Vollstreckungsverfahrens ab.

STRAFANTRITT / ZEITFAKTOR

NICHT WARTEN.Fristen laufen.

STRAFANTRITT / ZEITFAKTORKONTAKT AUFNEHMEN
03 / STRAFANTRITT

Ladung zum Strafantritt und Strafaufschub

Haben Sie eine Ladung zum Strafantritt in eine Justizvollzugsanstalt erhalten, sollte frühzeitig geprüft werden, ob ein begründeter Antrag auf Strafaufschub gestellt werden kann.

Strafaufschub nach § 456 StPO

Nach § 456 StPO kann die Vollstreckung auf Antrag vorübergehend aufgeschoben werden, wenn dem Verurteilten oder seiner Familie durch den sofortigen Strafantritt erhebliche Nachteile entstehen, die außerhalb des eigentlichen Strafzwecks liegen.

In Betracht kommen beispielsweise außergewöhnliche familiäre, berufliche oder wirtschaftliche Folgen. Allgemeine Belastungen, die typischerweise mit dem Antritt einer Freiheitsstrafe verbunden sind, genügen dagegen regelmäßig nicht.

Haftunfähigkeit und § 455 StPO

Bestehen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Zweifel an der Haftfähigkeit, ist gesondert zu prüfen, ob ein Aufschub der Strafvollstreckung nach § 455 StPO in Betracht kommt.

04 / BEWÄHRUNG

Bewährungswiderruf nach § 56f StGB

Ein Bewährungswiderruf kann dazu führen, dass eine ursprünglich zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe vollstreckt wird.

Ein Widerruf erfolgt jedoch nicht automatisch bei jedem Verstoß. Es muss genau geprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und ob mildere Maßnahmen anstelle eines Widerrufs ausreichend sind.

Mildere Maßnahmen statt Widerruf

In Betracht kommen je nach Fall insbesondere eine Verlängerung der Bewährungszeit, zusätzliche Weisungen oder Auflagen oder andere mildere Reaktionen.

RESTSTRAFENAUSSETZUNG / § 57 STGB

HALBSTRAFE?Zwei Drittel?

RESTSTRAFENAUSSETZUNG / § 57 STGBKONTAKT AUFNEHMEN
05 / RESTSTRAFENAUSSETZUNG

Reststrafenaussetzung zur Bewährung nach § 57 StGB

Die Reststrafenaussetzung ermöglicht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft.

Von besonderer Bedeutung sind der Zeitpunkt der möglichen Entlassung, die Entwicklung während des Vollzugs, die Persönlichkeit und Lebensverhältnisse der verurteilten Person sowie die Frage, ob eine Entlassung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.

Halbstrafen- und Zwei-Drittel-Aussetzung

Je nach Fall kommen insbesondere die Halbstrafen- oder Zwei-Drittel-Aussetzung in Betracht.

06 / STRAFVOLLZUG

Strafvollzug und weitere Vollstreckungsfragen

Überstellung verurteilter Personen

Für ausländische Strafgefangene kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Überstellung zur weiteren Strafvollstreckung in den Heimatstaat in Betracht kommen.

Die Überstellung erfolgt nicht automatisch. Erforderlich ist vielmehr ein eigenständiges Verfahren, in dem unter anderem europäische oder völkerrechtliche Regelungen, Staatsangehörigkeit und die Zustimmung der beteiligten Staaten zu prüfen sind.

Therapie statt Strafe

Bei einer Betäubungsmittelabhängigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder eines Strafrestes zugunsten einer therapeutischen Behandlung zurückgestellt werden.

Maßgeblich sind insbesondere die Höhe der zu vollstreckenden Strafe, der Zusammenhang zwischen Abhängigkeit und Straftat sowie ein gesicherter Therapieplatz.

07 / VERTRETUNG

Anwaltliche Vertretung im Strafvollstreckungsverfahren

Nach einer rechtskräftigen Verurteilung gehen viele Betroffene davon aus, dass keine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten mehr bestehen. Tatsächlich eröffnet das Strafvollstreckungsverfahren zahlreiche eigenständige Entscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf Beginn, Dauer und Art der Strafvollstreckung haben können.

Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann insbesondere bei Fragen des Strafantritts, eines möglichen Strafaufschubs, der Reststrafenaussetzung, eines drohenden Bewährungswiderrufs oder einer Überstellung in den Heimatstaat von entscheidender Bedeutung sein.

Dabei kommt es regelmäßig darauf an, die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen vollständig aufzuarbeiten, erforderliche Unterlagen rechtzeitig zusammenzustellen und den jeweiligen Antrag nachvollziehbar und sorgfältig zu begründen.

Die Kanzlei Caroline Kromer vertritt Verurteilte im Strafvollstreckungsverfahren in München und bundesweit.

08 / ABLAUF

Ablauf der anwaltlichen Vertretung in der Strafvollstreckung

01

Vollstreckungslage prüfen

Rechtskräftige Entscheidung, Ladung zum Strafantritt, Bewährungsbeschlüsse und vorhandene Unterlagen werden ausgewertet. Zugleich wird geklärt, welche Entscheidung ansteht und welche Fristen laufen.

02

Rechtliche Möglichkeiten und Nachweise bewerten

Wir prüfen, welche Anträge oder Rechtsbehelfe im konkreten Fall in Betracht kommen und welche tatsächlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen. Erforderliche Unterlagen und Nachweise werden strukturiert zusammengestellt.

03

Strategie, Antragstellung und Vertretung

Auf dieser Grundlage wird die weitere Strategie entwickelt. Je nach Fall erfolgt die Antragstellung und Korrespondenz mit der Vollstreckungsbehörde oder die Vertretung gegenüber dem zuständigen Gericht beziehungsweise der Strafvollstreckungskammer.

09 / ANWALT STRAFVOLLSTRECKUNG MÜNCHEN

Anwalt für Strafvollstreckung in München

Frühzeitige Prüfung nach Rechtskraft

Haben Sie eine Ladung zum Strafantritt erhalten, droht ein Bewährungswiderruf oder befinden Sie sich bereits in Strafhaft und möchten eine Reststrafenaussetzung prüfen lassen, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Die Kanzlei Caroline Kromer vertritt Verurteilte im Strafvollstreckungsrecht in München und bundesweit. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung der Vollstreckungslage, die Einordnung der gesetzlichen Voraussetzungen, die Aufbereitung der erforderlichen Nachweise und eine klare Strategie gegenüber Vollstreckungsbehörde und Gericht.

VERTRAULICHE KONTAKTAUFNAHME · STRAFVOLLSTRECKUNG MÜNCHEN

STRAFANTRITT ODER WIDERRUF?Jetzt Möglichkeiten prüfen.

Bei Ladung zum Strafantritt, drohendem Bewährungswiderruf, Fragen zur Reststrafenaussetzung oder einem möglichen Strafaufschub sollte frühzeitig geprüft werden, welche Anträge und Rechtsbehelfe in Betracht kommen und welche Fristen zu beachten sind.

FAQ / STRAFVOLLSTRECKUNG

SCHNELLE ANTWORTEN.

Was bedeutet Strafvollstreckung?

Die Strafvollstreckung beginnt grundsätzlich nach Rechtskraft der strafrechtlichen Entscheidung. Sie betrifft die praktische Umsetzung der verhängten Rechtsfolgen, etwa Strafantritt, Strafaufschub, Bewährung und Reststrafenaussetzung.

Was kann man gegen einen Bewährungswiderruf tun?

Ein Bewährungswiderruf erfolgt nicht automatisch bei jedem Verstoß. Zu prüfen ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 56f StGB vorliegen und ob mildere Maßnahmen wie Auflagen, Weisungen oder eine Verlängerung der Bewährungszeit ausreichen.

Kann eine Ladung zum Strafantritt aufgeschoben werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Strafaufschub in Betracht kommen. Maßgeblich sind insbesondere außergewöhnliche persönliche, familiäre, berufliche oder gesundheitliche Umstände und die gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 455, 456 StPO.

Wann ist eine Reststrafenaussetzung möglich?

Eine Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB kann insbesondere nach Verbüßung der Hälfte oder von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe in Betracht kommen. Maßgeblich sind unter anderem Vollzugsverlauf, Persönlichkeit, Lebensverhältnisse und Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit.

Was ist eine Zwei-Drittel-Aussetzung?

Bei der Zwei-Drittel-Aussetzung wird geprüft, ob der verbleibende Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Entscheidung trifft regelmäßig die Strafvollstreckungskammer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Was ist bei Haftunfähigkeit möglich?

Bei erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann zu prüfen sein, ob die Vollstreckung nach § 455 StPO aufgeschoben oder unterbrochen werden muss. Entscheidend sind die konkrete Erkrankung und die Vollzugstauglichkeit.

Wer entscheidet über die Strafvollstreckung?

Die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich Vollstreckungsbehörde. Je nach Entscheidung sind außerdem das Gericht des ersten Rechtszugs oder die Strafvollstreckungskammer zuständig.

Wann sollte eine Anwältin für Strafvollstreckung eingeschaltet werden?

Möglichst früh, insbesondere bei Ladung zum Strafantritt, drohendem Bewährungswiderruf, Fragen zur Reststrafenaussetzung oder gesundheitlichen Problemen vor beziehungsweise während der Vollstreckung.

Strafverteidiger München – Erfahrungen und Bewertungen von Mandanten

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Kontakt / Strafvollstreckung München

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