Strafverteidigung in München
Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen?
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, gegen Sie wurde Strafanzeige erstattet oder Sie sind mit einem konkreten Tatvorwurf konfrontiert – etwa wegen Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Diebstahl, Betrug, Erpressung, Raub, Sachbeschädigung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, steht von einem Moment auf den anderen unter erheblichem Druck. Eine polizeiliche Vorladung, eine Strafanzeige, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder ein laufendes Ermittlungsverfahren lösen bei vielen Betroffenen sofort Unsicherheit aus: Was wird mir genau vorgeworfen? Muss ich zur Polizei gehen? Soll ich mich erklären? Droht ein Strafbefehl, eine Anklage oder ein Eintrag im Führungszeugnis? Wer steht jetzt an meiner Seite?
Der verständliche Impuls ist oft, schnell reagieren und die Sache sofort richtigstellen zu wollen. Gerade dieser Impuls kann im Strafverfahren gefährlich werden. In der frühen Phase entscheidet sich häufig, ob die Situation kontrolliert wird – oder ob durch vorschnelle Angaben zusätzliche Risiken entstehen.
Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache, unterschreiben Sie nichts und kontaktieren Sie frühzeitig unsere Kanzlei für Strafrecht in München.
Als Strafverteidigerin in München verteidigt Caroline Kromer Beschuldigte und Angeklagte in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über Strafbefehl und Anklage bis zur Hauptverhandlung, Berufung oder Revision.
Allgemeines Strafrecht: Strafverteidigung bei Vorwürfen nach dem StGB
Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl strafrechtlicher Vorwürfe aus dem Strafgesetzbuch. Anders als etwa das Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Medizinstrafrecht betrifft es häufig Delikte, die aus privaten, beruflichen oder alltäglichen Konflikten entstehen – für Beschuldigte aber erhebliche Folgen haben können. Eine Strafanzeige, eine polizeiliche Vorladung, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl oder eine Anklage sollte deshalb nie vorschnell hingenommen werden.
Typische Vorwürfe im allgemeinen Strafrecht
Typische Vorwürfe im allgemeinen Strafrecht
Caroline Kromer verteidigt als Rechtsanwältin für Strafrecht in München Beschuldigte und Angeklagte bei Tatvorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht – unter anderem bei Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung, Nötigung, Nachstellung / Stalking, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Betrug, Erschleichen von Leistungen, Erpressung, räuberischer Erpressung, Raub, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, falscher Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Urkundendelikte, Dokumente und Nachweise
Zum allgemeinen Strafrecht gehören außerdem zahlreiche Urkundendelikte und Delikte im Zusammenhang mit Dokumenten, Daten und Nachweisen. Dazu zählen insbesondere Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, mittelbare Falschbeurkundung, Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Missbrauch von Ausweispapieren, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen sowie Vorwürfe im Zusammenhang mit gefälschten Bescheinigungen, Parkausweisen, Nachweisen, Formularen, digitalen Dokumenten oder sonstigen beweiserheblichen Unterlagen.
Verkehrsstraftaten
Auch Verkehrsstraftaten sind häufig Teil der allgemeinen Strafverteidigung. Dazu gehören insbesondere Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sowie Verfahren, in denen Fahrerlaubnis, Führerschein, berufliche Mobilität oder persönliche Zuverlässigkeit auf dem Spiel stehen.
Aussagedelikte und Verfahren mit Behördenbezug
Verteidigung erfolgt zudem bei Aussagedelikten und Verfahren mit Bezug zu Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren, etwa bei uneidlicher Falschaussage, Meineid, falscher Versicherung an Eides statt, Strafvereitelung, Begünstigung, falscher Verdächtigung oder dem Vorwurf, gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Behörden falsche oder unvollständige Angaben gemacht zu haben.
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und Staatsgewalt
In Betracht kommen außerdem Vorwürfe aus dem Bereich der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und der Straftaten gegen die Staatsgewalt, etwa Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, Amtsanmaßung, Missbrauch von Titeln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte oder Vorwürfe im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen, Demonstrationen, Kontrollen oder eskalierten Einsatzsituationen.
Datendelikte und Geheimnisschutzdelikte
Je nach Fall können auch Datendelikte und Geheimnisschutzdelikte eine Rolle spielen, etwa Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Datenhehlerei, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung von Privatgeheimnissen, Verwertung fremder Geheimnisse oder Vorwürfe im Zusammenhang mit Chatverläufen, Screenshots, Aufnahmen, digitalen Nachrichten, sensiblen Informationen oder unbefugter Weitergabe von Daten.
Schwere Tatvorwürfe und akute Ermittlungsmaßnahmen
Schwere Tatvorwürfe und akute Ermittlungsmaßnahmen
Auch schwerwiegende Vorwürfe wie Raub, räuberische Erpressung, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nachstellung / Stalking, Bedrohung, Nötigung, Brandstiftung oder – in besonders gravierenden Fällen – Tötungsdelikte erfordern eine frühzeitige, präzise und konsequente Strafverteidigung. Gerade bei schweren Tatvorwürfen können Untersuchungshaft oder Durchsuchung angeordnet werden.
Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage
Entscheidend ist, was nach Akteneinsicht tatsächlich belegbar ist: Welche Zeugenaussagen liegen vor? Gibt es Chatverläufe, Fotos, Videos, Urkunden, ärztliche Unterlagen, Sachverständigengutachten oder polizeiliche Vermerke? Bestehen Widersprüche, Beweisprobleme, Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, Verfahrensfehler oder Möglichkeiten einer Einstellung?
Strafverteidigung im allgemeinen Strafrecht bedeutet deshalb, den Tatvorwurf frühzeitig zu ordnen, die Beweislage sorgfältig zu prüfen und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die zur konkreten Situation passt – mit dem Ziel einer Einstellung des Verfahrens, eines Freispruchs oder, wenn die Beweislage dies erfordert, einer möglichst günstigen Strategie im Rahmen einer Strafmaßverteidigung.
Verteidigungsstrategie im Strafverfahren
Nach der Einordnung des Tatvorwurfs ist eine Verteidigungsstrategie entscheidend, die zur Aktenlage, zum Verfahrensstadium und zum konkreten Risiko passt. Je nach Fall ist das Ziel eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens, ein Freispruch oder eine gezielte Strafmaßverteidigung.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Im Ermittlungsverfahren steht häufig zunächst die Frage im Mittelpunkt, ob der Tatverdacht überhaupt tragfähig ist. Nach Akteneinsicht wird geprüft, ob Zeugenaussagen widersprüchlich sind, Beweise fehlen, rechtliche Voraussetzungen des Tatbestands nicht erfüllt sind oder entlastende Umstände bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In geeigneten Fällen wirken wir darauf hin, dass das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wird.
Kommt eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO nicht in Betracht, können je nach Sachlage auch andere Verfahrenslösungen relevant werden – etwa eine Einstellung gegen Auflage, eine Beschränkung des Verfahrensstoffs oder eine Verständigung über den weiteren Verfahrensgang. Entscheidend ist dabei immer, ob eine solche Lösung im konkreten Fall strategisch sinnvoll ist oder ob der Tatvorwurf konsequent angegriffen werden muss.
Strafbefehl, Einspruch und Hauptverhandlung
Ist bereits ein Strafbefehl zugestellt worden, muss schnell geprüft werden, ob Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden sollte. Ein Strafbefehl kann einer Verurteilung gleichstehen, wenn er rechtskräftig wird. Deshalb kommt es auf Fristen, die Höhe der Geldstrafe, mögliche Eintragungen, Nebenfolgen, Fahrerlaubnisfragen und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung im weiteren Verfahren an.
Wird Anklage erhoben oder kommt es zur Hauptverhandlung, richtet sich die Verteidigung nach der Beweislage. Bei bestreitbaren Vorwürfen steht die Freispruchverteidigung im Vordergrund: Belastungszeugen, Widersprüche, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Urkunden, digitale Spuren, Sachverständigengutachten und rechtliche Tatbestandsvoraussetzungen müssen präzise geprüft und angegriffen werden.
Strafmaßverteidigung
Ist eine Verurteilung unvermeidbar, ist eine Strafmaßverteidigung der richtige Weg. Dann geht es darum, strafmildernde Umstände herauszuarbeiten, Nebenfolgen wie ein Fahrverbot zu vermeiden und ein möglichst günstiges Ergebnis zu erreichen, wie eine möglichst niedrige Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe. Möglichkeiten hierzu sind unter anderem, frühzeitig ein Geständnis abzulegen oder ein Täter-Opfer-Ausgleich anzustreben.
Strafverteidigung bedeutet deshalb für uns nicht automatisch Konfrontation um jeden Preis. Sie bedeutet, den Weg zu wählen, der rechtlich und strategisch zum bestmöglichen Ergebnis für Sie führt: Einstellung, Freispruch oder Strafmilderung.
Ablauf der Strafverteidigung im Überblick
Erste Einschätzung Ihrer Situation
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer zentral gelegenen Kanzlei für Strafrecht in München. Wir ermöglichen Ihnen zeitnah einen Besprechungstermin, in dem wir Ihre Situation, vorhandene Unterlagen und offene Fragen rechtlich einordnen.
Akteneinsicht und Prüfung der Aktenlage
Wir beantragen zügig Akteneinsicht. Erst auf Grundlage der Ermittlungsakte lässt sich der Tatvorwurf zuverlässig bewerten. Dabei prüfen wir, welche Beweise tatsächlich vorliegen, ob die Vorwürfe tragfähig sind und ob rechtliche oder tatsächliche Schwachstellen bestehen.
Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
Nach Auswertung der Akte besprechen wir mit Ihnen den Akteninhalt und das weitere Vorgehen. Je nach Verfahrensstand nehmen wir in geeigneten Fällen gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht Stellung, beantragen eine Einstellung des Verfahrens oder bereiten die Hauptverhandlung gezielt vor – etwa durch Beweisanträge, rechtliche Einwendungen oder eine abgestimmte Verteidigungslinie.
VERTRAULICHE ERSTKONTAKTAUFNAHME
Wird gegen Sie ermittelt?
Je früher die Verteidigung ansetzt, desto größer ist der Handlungsspielraum. Gerade bei Vorwürfen wegen Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Diebstahl, Erpressung, Raub oder Fahren ohne Fahrerlaubnis sollte keine Aussage ohne vorherige anwaltliche Beratung erfolgen.