Einspruch gegen den Strafbefehl
Strafbefehl erhalten – was jetzt wichtig ist
Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht, was das jetzt konkret bedeutet? Vielleicht wirkt das Schreiben zunächst unscheinbar – tatsächlich kann ein Strafbefehl aber erhebliche Folgen haben: Geldstrafe, Eintragung im Führungszeugnis, Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Viele Betroffene fragen sich in diesem Moment, ob sie die Strafe einfach akzeptieren sollten, ob ein Einspruch sinnvoll ist und wie viel Zeit ihnen überhaupt bleibt. Wichtig ist: Wird nicht rechtzeitig reagiert, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden – mit denselben Folgen wie ein Urteil.
Gerade deshalb sollte ein Strafbefehl nicht vorschnell hingenommen werden. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom konkreten Tatvorwurf, der Beweislage und den möglichen Folgen ab.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, mit der die Strafe oder sonstige Rechtsfolge der Tat ohne vorausgehende mündliche Hauptverhandlung schriftlich festgesetzt wird und die in ihrer Wirkung einem Urteil gleichsteht.
Nach einer summarischen, also vorläufigen Prüfung auf Grundlage der Akten entscheidet das Gericht, ohne den Betroffenen oder Zeugen zuvor anzuhören. Dies soll der Verfahrensökonomie dienen.
Wann ist ein Strafbefehl zulässig? § 407 StPO
Nach § 407 StPO ist ein Strafbefehl nur zulässig bei einem sogenannten Vergehen. Ein Vergehen liegt vor, wenn die Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt. Klassischerweise betrifft dies Straftaten wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr.
Als Rechtsfolgen der Straftat können insbesondere Fahrverbote, Geldstrafen oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt, festgesetzt werden.
Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Welche Möglichkeiten bestehen gegen einen Strafbefehl?
Gegen einen Strafbefehl kann gemäß § 410 StPO innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Beinhaltet der Strafbefehl beispielsweise eine Geldstrafe, ist diese im Anschluss zu bezahlen.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Einspruch auf bestimmte Punkte zu beschränken, etwa lediglich auf die Rechtsfolgen oder die Höhe der Geldstrafe. Im Übrigen kann der Strafbefehl dann rechtskräftig werden.
Gerade bei Geldstrafen lohnt sich eine genaue Prüfung. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, auf denen die Höhe der Tagessätze beruht, sind bei Erlass eines Strafbefehls häufig nicht vollständig ausermittelt. § 40 StGB erlaubt dem Gericht insoweit eine Schätzung.
Zustellung des Strafbefehls
Ein Strafbefehl muss dem Beschuldigten förmlich zugestellt werden. Erst mit der wirksamen Zustellung beginnt die Einspruchsfrist zu laufen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls.
Frist für die Einlegung des Einspruchs versäumt
Wurde die Einspruchsfrist versäumt, bedeutet das nicht in jedem Fall, dass keine Verteidigung mehr möglich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn der Betroffene ohne eigenes Verschulden gehindert war, rechtzeitig Einspruch einzulegen.
Auch bei Problemen mit der Zustellung, fehlender tatsächlicher Kenntnis vom Strafbefehl oder besonderen Umständen im Einzelfall kann eine Wiedereinsetzung relevant werden. Die Anforderungen dürfen dabei nicht überspannt werden, weil der Einspruch dem Beschuldigten rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz sichern soll.
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung nach § 44 StPO setzt voraus, dass jemand ohne Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten. Innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses ist der Antrag bei dem Gericht zu stellen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung glaubhaft zu machen.
Gerade deshalb sollte bei einer versäumten Frist schnell geprüft werden, ob ein Antrag auf Wiedereinsetzung möglich ist. Entscheidend ist ein Verteidiger, der die Besonderheiten der Strafprozessordnung kennt, denn ein Wiedereinsetzungsantrag hat zum Teil andere Voraussetzungen als beispielsweise im Zivilverfahren.
Was passiert nach einem Einspruch?
Ist der Einspruch zulässig, bestimmt das Gericht gemäß § 411 StPO einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung. Der Strafbefehl führt dann nicht automatisch zu einer endgültigen Verurteilung, sondern der Tatvorwurf wird im gerichtlichen Verfahren überprüft.
Kann der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen werden?
Ein Einspruch gegen den Strafbefehl kann grundsätzlich bis zur Verkündung des Urteils des ersten Rechtszugs wieder zurückgenommen werden. Die Zurücknahme kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen, wobei das Hauptverhandlungsprotokoll das Protokoll der Geschäftsstelle ersetzt.
Ab Beginn der Hauptverhandlung bedarf die Rücknahme des Einspruchs allerdings der Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Die Möglichkeit zur Rücknahme des Einspruchs ist wichtig, weil Sie sich nicht vorschnell aus Angst vor einer Hauptverhandlung oder einem ungünstigen Urteil gegen einen Einspruch entscheiden sollten. Gerade im Strafbefehlsverfahren wird häufig erst durch den Einspruch erreicht, dass der Vorwurf, die Beweislage und die Höhe der Strafe genauer überprüft werden.
Grundlage hierfür ist insbesondere die Einsicht in die Ermittlungsakte, die ein Anwalt für Strafrecht nehmen kann. Ob der Einspruch aufrechterhalten oder später zurückgenommen wird, ist eine Frage der Verteidigungsstrategie. Deshalb sollte zunächst anhand der Aktenlage geprüft werden, welche Chancen und Risiken im konkreten Fall bestehen.
Kann ein Einspruch gegen den Strafbefehl zu einem ungünstigeren Ergebnis führen?
Ein Einspruch kann gemäß § 411 StPO zu einem ungünstigeren Ergebnis führen, denn das Gericht ist nicht an die Festsetzungen des Strafbefehls gebunden.
Eine Ausnahme gilt, wenn der Einspruch auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkt wird. Dann kann das Gericht mit Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. Von der Festsetzung im Strafbefehl darf dann nicht zum Nachteil des Angeklagten abgewichen werden.
Ob ein unbeschränkter Einspruch, ein beschränkter Einspruch oder eine spätere Rücknahme sinnvoll ist, hängt vom konkreten Tatvorwurf, der Beweislage, den Rechtsfolgen und den persönlichen Folgen des Strafbefehls ab.
Verteidigung gegen Strafbefehl in München
Wurde Ihnen ein Strafbefehl zugestellt, sollten Sie frühzeitig einen Anwalt für Strafrecht in München kontaktieren. Ab Zustellung läuft grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden kann.
Die Kanzlei Caroline Kromer prüft als Strafverteidigung in München zunächst, ob die Zustellung wirksam erfolgt ist, ob die Einspruchsfrist noch läuft und welche Folgen der Strafbefehl für Sie hätte.
Anschließend wird geprüft, ob ein Einspruch sinnvoll ist, ob dieser beschränkt werden sollte oder ob eine andere Verteidigungsstrategie in Betracht kommt. Gerade bei Strafbefehlen können Geldstrafe, Tagessatzhöhe, Eintragungen im Führungszeugnis, Fahrerlaubnisfolgen oder berufliche Auswirkungen entscheidend sein.
STRAFBEFEHL ERHALTEN?
Einspruch und Frist prüfen lassen.
Nach Zustellung eines Strafbefehls läuft grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen. Die Kanzlei Caroline Kromer prüft, ob ein Einspruch sinnvoll ist, ob die Frist noch läuft und welche Folgen der Strafbefehl für Geldstrafe, Fahrerlaubnis, Führungszeugnis oder Beruf haben kann.