Sexualstrafrecht Anwalt München Strafverteidigung Kanzlei Caroline Kromer

STRAFVERTEIDIGUNG MÜNCHEN

Anwalt für SEXUALSTRAFRECHT in München

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Wird Ihnen ein Sexualdelikt vorgeworfen?

Wurde gegen Sie Strafanzeige wegen Vergewaltigung erstattet? Wird Ihnen vorgeworfen, eine frühere Partnerin, einen früheren Partner oder eine andere Person sexuell genötigt, bedrängt oder gegen ihren Willen berührt zu haben? Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Nötigung, sexuellem Übergriff oder sexueller Belästigung erhalten? Stand die Polizei morgens mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür und hat Handy, Laptop, Chatverläufe, Fotos oder andere Datenträger sichergestellt? Befindet sich Ihr Partner, Ihr Sohn oder ein Angehöriger wegen des Verdachts eines Sexualdelikts in Untersuchungshaft? Oder fürchten Sie, dass aus einem Beziehungskonflikt, einer Trennungssituation oder einem privaten Streit ein strafrechtlicher Vorwurf entstanden ist?

Die Folgen eines Sexualvorwurfs für Beschuldigte

Der Vorwurf einer Sexualstraftat erschüttert das Ansehen, die soziale Stellung und die berufliche Existenz eines Menschen in zerstörerischer Art und Weise — selbst dann, wenn das Ermittlungsverfahren später eingestellt wird oder am Ende ein Freispruch im Gerichtssaal erfolgt.

Falschbeschuldigungen, Beziehungskonflikte und missverständliche Situationen

In der Verteidigungspraxis zeigt sich, dass auch bewusst oder unbewusst unzutreffende Belastungen, missverständliche Situationen, Beziehungskonflikte oder nachträglich unterschiedlich bewertete Geschehensabläufe eine erhebliche Rolle spielen können. Die Folgen für Beschuldigte sind in solchen Fällen gravierend und extrem belastend.

Wer zu Unrecht beschuldigt wird, sollte frühzeitig von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtsanwältin Caroline Kromer beantragt Akteneinsicht, prüft die Belastbarkeit der Aussage anhand aussagepsychologischer Grundsätze und entwickelt eine Verteidigungsstrategie mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Befindet sich das Verfahren noch im Ermittlungsverfahren, bestehen je nach Beweislage Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.

Unschuldsvermutung und rechtsstaatliche Verteidigung

Obwohl in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt, führt bereits der bloße Verdacht eines Sexualdelikts sehr häufig zu gesellschaftlicher Stigmatisierung, beruflichen Konsequenzen und massivem persönlichen Druck.

Gerade Sexualstrafverfahren sind häufig stark moralisch aufgeladen. Sie können enormes mediales Interesse auslösen, das private Umfeld eines Beschuldigten nachhaltig verändern, zu erheblichem Rechtfertigungsdruck führen und schlussendlich die gesamte Existenz bedrohen.

Dabei gilt auch im Sexualstrafrecht: Nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen. Der Staat muss die Schuld nachweisen.

Ein rechtsstaatliches Strafverfahren darf nicht von öffentlicher Vorverurteilung, moralischem Druck oder bloßen Vermutungen getragen werden. Maßgeblich ist die sorgfältige Wahrheitsfindung. Gerade wenn objektive Beweismittel fehlen und im Kern eine belastende Aussage im Raum steht, kommt der genauen Analyse der Aussage, ihrer Entstehung, ihrer Entwicklung und ihrer Belastbarkeit entscheidende Bedeutung zu.

Ermittlungsdruck bei Sexualdelikten in Bayern

Die Strafverfolgungsbehörden reagieren bei dem Vorwurf eines Sexualdelikts häufig mit erheblichem Ermittlungsdruck. In Betracht kommen Durchsuchung, Beschlagnahme elektronischer Datenträger, Festnahme, Haftbefehl und Untersuchungshaft. Bei schweren Sexualdelikten drohen zudem empfindliche Freiheitsstrafen, teilweise mit erheblichen Auswirkungen auf die Frage einer Bewährung.

Aus diesen Gründen benötigen Sie bei einem Tatvorwurf im Sexualstrafrecht einen spezialisierten und durchsetzungsstarken Anwalt für Strafrecht in München.

Was umfasst das Sexualstrafrecht?

Das Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung. Es umfasst unter anderem sexuelle Nötigung, sexuellen Übergriff, Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, sexuellen Missbrauch in institutionellen Abhängigkeitsverhältnissen, Besitz, Erwerb und Verbreitung kinder- oder jugendpornografischer Inhalte sowie sexuelle Belästigung.


Da das Sexualstrafrecht eines der komplexesten Rechtsgebiete im Strafrecht ist, kommt es für die Verteidigung nicht nur auf den erhobenen Vorwurf an. Entscheidend sind der konkrete Tatbestand, die Beweislage, die Aussageentwicklung, mögliche digitale Spuren und die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich nachweisbar sind. Ebenfalls unabdingbar ist ein Rechtsanwalt, der das erforderliche Fachwissen im Sexualstrafrecht und insbesondere in der Aussagepsychologie besitzt.


Verteidigung bei sexuellem Übergriff

Beim sexuellen Übergriff kommt es im Kern darauf an, ob eine sexuelle Handlung gegen den Willen der Anzeigenerstatterin vorgenommen worden sein soll und dies für den Beschuldigten erkennbar war. Für die Verteidigung ist deshalb zentral, welche Umstände vorlagen, wie sich der Wille geäußert haben soll und ob die Beweislage — häufig die Belastungsaussage — den Tatvorwurf trägt.

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Verteidigung bei sexueller Nötigung

Bei dem Vorwurf der sexuellen Nötigung stehen zusätzlich Fragen nach Gewalt, Drohung, Zwangslage und Wahrnehmung im Mittelpunkt. Für die Verteidigung ist entscheidend, ob die tatsächlichen Voraussetzungen des Tatbestands tragfähig nachgewiesen werden können.

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Verteidigung bei Vergewaltigung

Der Vorwurf der Vergewaltigung gehört zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im Sexualstrafrecht, da der Strafrahmen bei mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe liegt. Für die Verteidigung kommt es auf die genaue Rekonstruktion und Analyse der Situation und der — häufig einzigen — Belastungsaussage der Anzeigenerstatterin an.

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Verteidigung bei sexueller Belästigung

Nicht jede unangemessene oder belastende Situation erfüllt automatisch einen Straftatbestand. Bei dem Vorwurf der sexuellen Belästigung ist sorgfältig zu prüfen, welche Berührung behauptet wird, in welchem Kontext sie stattgefunden haben soll und ob die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

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Beweisfragen im Sexualstrafrecht

Sexualstrafverfahren werden häufig nicht durch ein einzelnes Beweismittel entschieden. Maßgeblich ist vielmehr die Gesamtschau: Aussage, digitale Kommunikation, Vorgeschichte, Nachtatverhalten, medizinische Unterlagen, Zeugen aus dem Umfeld und objektive Anknüpfungstatsachen.


Kann eine einzelne Zeugenaussage für eine Verurteilung ausreichen?

Ein häufiger Irrtum im Sexualstrafrecht besteht darin, dass eine Verurteilung nur möglich sei, wenn es neben der Aussage der anzeigenden Person weitere objektive Beweise gibt. Das ist so nicht richtig. Auch eine einzelne Zeugenaussage kann für eine Verurteilung ausreichen, wenn das Gericht nach sorgfältiger Beweiswürdigung von ihrer Glaubhaftigkeit überzeugt ist.

Gerade deshalb kommt der Analyse der Belastungsaussage im Sexualstrafrecht besondere Bedeutung zu. Entscheidend sind unter anderem Aussageentstehung, Aussagekonstanz, Detailreichtum, mögliche Widersprüche, Belastungsmotive, Nachtatverhalten und objektive Anknüpfungstatsachen.

Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

In Sexualstrafverfahren gibt es häufig keine unabhängigen Zeugen, keine Videoaufnahmen und keine eindeutigen objektiven Spuren. Dann steht im Kern eine belastende Aussage einer entgegenstehenden Darstellung des Beschuldigten gegenüber. Hier spricht man von einer sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, für die erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung gelten.

Gerade in solchen Konstellationen darf eine Verurteilung nicht auf bloßen Vermutungen, moralischem Druck oder einer vorschnellen Vorverurteilung beruhen. Das Gericht muss sich auf tragfähiger Grundlage von der Schuld überzeugen.

Die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation wird auf einer eigenen Unterseite vertieft dargestellt.

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WhatsApp, Instagram, Anrufe und digitale Kommunikation

Nachrichten vor und nach dem behaupteten Geschehen können zeigen, wie die Beteiligten die Situation selbst eingeordnet haben. Auch spätere Kontaktaufnahmen, Sprachnachrichten, Anruflisten, gelöschte Chats oder Social-Media-Kommunikation können für die Verteidigung eine erhebliche Bedeutung haben.

Medizinische Unterlagen und körperliche Spuren

Medizinische Befunde, Verletzungsdokumentationen oder das Fehlen objektiver Spuren müssen sorgfältig eingeordnet werden. Entscheidend ist nicht eine isolierte Betrachtung, sondern die Frage, ob die vorhandenen Unterlagen zur behaupteten Tat passen und welche Schlüsse daraus überhaupt gezogen werden dürfen.

Zeugen aus dem Umfeld und Nachtatverhalten

In vielen Verfahren spielen Personen eine Rolle, denen sich die anzeigende Person später anvertraut haben soll. Auch solche Angaben müssen genau geprüft werden: Wann wurde was erzählt? Wurde der Inhalt verändert? Gab es Vorinformationen, Konflikte oder eigene Bewertungen?

Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft bei Sexualdelikten

Durchsuchung wegen eines Sexualdelikts

Bei bestimmten Sexualdelikten kommt es zu Hausdurchsuchungen, insbesondere bei dem Verdacht des Besitzes oder der Verbreitung von verbotener pornografischer Inhalte. In diesen Verfahren werden Handys, Laptops, Speichermedien, Cloud-Zugänge und Chatverläufe beschlagnahmt und ausgewertet. In dieser Situation gilt: ruhig bleiben, keinen Widerstand leisten, keine Angaben zur Sache machen und anwaltliche Hilfe kontaktieren um Ihre Rechte noch vor Ort schützen zu lassen.

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Beschlagnahme von Handy, Laptop und Datenträgern

Werden elektronische Datenträger beschlagnahmt, muss geprüft werden, ob Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme rechtmäßig waren und welche Daten tatsächlich ausgewertet werden dürfen. Gerade im Sexualstrafrecht können Chatverläufe, Fotos, Standortdaten, Suchverläufe und Social-Media-Kommunikation eine erhebliche Rolle spielen.

Festnahme und Untersuchungshaft

Bei schwerwiegenden Sexualvorwürfen wie Vergewaltigung kann Untersuchungshaft angeordnet werden. Ermittlungsbehörden berufen sich dann auf das Vorliegen von Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen prüft die Kanzlei Caroline Kromer zügig, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Wir agieren bereits bei Haftbefehlseröffnung und kümmern uns umgehend um Haftprüfung und Haftbeschwerde, um schnellstmöglich wieder Ihre Freiheit herzustellen.

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Verteidigungsstrategie im Sexualstrafrecht

Strafverfahren sind grundsätzlich dynamisch. Sexualstrafverfahren sind es in besonderem Maße. Unsere Verteidigung ist deshalb frühzeitig strukturiert, kontrolliert und auf die Analyse der Ermittlungsakte ausgerichtet.


Akteneinsicht und vollständige Auswertung

Grundlage jeder Verteidigung ist die Ermittlungsakte. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird, welche Beweise vorliegen und welche Verteidigungsansätze bestehen.

Rekonstruktion von Vorgeschichte und Kommunikation

Gerade im Sexualstrafrecht ist der Kontext entscheidend. Vorheriger Kontakt, Beziehungsgeschichte, Chatverläufe, Treffen, Alkohol, spätere Nachrichten und mögliche Konflikte müssen sorgfältig aufgearbeitet werden.

Prüfung der Belastungsaussage

Für die Verteidigung ist es entscheidend, wann welche Angaben gemacht wurden, ob sich Aussagen verändert haben, ob Widersprüche bestehen und ob objektive Umstände die Darstellung stützen oder in Frage stellen.

Sicherung entlastender Beweise

Entlastende Chatverläufe, Zeugen, Standortdaten, Fotos, Nachrichten oder sonstige digitale Spuren sollten frühzeitig gesichert und rechtlich eingeordnet werden. Gerade im Ermittlungsverfahren kann dies entscheidend sein, um auf eine Einstellung hinwirken zu können.

Verteidigungsziele im Sexualstrafrecht

Je nach Verfahrensstand kann das Ziel der Verteidigung eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens, die Aufhebung von Untersuchungshaft, die Abwehr einer Anklage oder ein Freispruch in der Hauptverhandlung sein. In anderen Fällen kann es ratsam sein, durch eine Verständigung mit den Verfahrensbeteiligten eine Strafmaßverteidigung anzustreben.


Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Nicht jeder erhobene Sexualvorwurf führt zu einer Anklage oder Verurteilung. Eine Einstellung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht und die Beweislage daher für eine Anklage nicht ausreicht.

Verschonung von Untersuchungshaft und Aufhebung des Haftbefehls

Wurde Untersuchungshaft angeordnet, prüfen wir, ob der dringende Tatverdacht, der angenommene Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit tragfähig begründet sind. Je nach Lage kommen Haftprüfung und Haftbeschwerde in Betracht. Unser Ziel ist es, dass der Haftbefehl schnellstmöglich aufgehoben wird oder wir eine Haftverschonung gegen geeignete Auflagen erreichen.

Strafmaßverteidigung und Verständigung

Nicht jedes Verfahren lässt sich im Ermittlungsverfahren einstellen oder mit einem Freispruch beenden. In geeigneten Fällen ist es deshalb sinnvoll, frühzeitig auf eine Begrenzung der Rechtsfolgen hinzuwirken. Dazu kann auch eine Verständigung mit den Verfahrensbeteiligten gehören, wenn dies im konkreten Verfahren sachgerecht und im Interesse des Beschuldigten ist.

Freispruch im Sexualstrafrecht

Ein Freispruch im Sexualstrafrecht kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Gericht nach durchgeführter Beweisaufnahme keine sichere Überzeugung von der Tat gewinnen kann. Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist deshalb die genaue Prüfung der Belastungsaussage, ihrer Entwicklung und ihrer Einbettung in den gesamten Sachverhalt entscheidend.

Frühzeitige Strafverteidigung trägt wesentlich dazu bei, entlastende Umstände herauszuarbeiten, digitale Beweise zu analysieren, Widersprüche aufzuzeigen und eine vorschnelle Anklage oder Verurteilung zu verhindern.

Ablauf der Strafverteidigung im Überblick

01

Erste Einschätzung Ihrer Situation

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer zentral gelegenen Kanzlei für Strafrecht in München. Wir ermöglichen Ihnen zeitnah einen Besprechungstermin, in dem wir Ihre Situation, vorhandene Unterlagen und offene Fragen rechtlich einordnen.

02

Akteneinsicht und Prüfung der Aktenlage

Wir beantragen zügig Akteneinsicht. Erst auf Grundlage der Ermittlungsakte lässt sich der Tatvorwurf zuverlässig bewerten. Dabei prüfen wir, welche Beweise tatsächlich vorliegen, ob die Vorwürfe tragfähig sind und ob rechtliche oder tatsächliche Schwachstellen bestehen.

03

Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Nach Auswertung der Akte besprechen wir mit Ihnen den Akteninhalt und das weitere Vorgehen. Je nach Verfahrensstand nehmen wir in geeigneten Fällen gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht Stellung, beantragen eine Einstellung des Verfahrens oder bereiten die Hauptverhandlung gezielt vor – etwa durch Beweisanträge, rechtliche Einwendungen oder eine abgestimmte Verteidigungslinie.

Anwalt für Sexualstrafrecht in München

Wurde gegen Sie Strafanzeige wegen eines Sexualdelikts erstattet, haben Sie eine Vorladung erhalten, fand eine Durchsuchung statt oder befindet sich ein Angehöriger in Untersuchungshaft, sollten Sie frühzeitig eine Strafverteidigerin kontaktieren.


Die Kanzlei Caroline Kromer verteidigt Beschuldigte im Sexualstrafrecht in München diskret, konsequent und ohne Vorverurteilung. Im Mittelpunkt stehen die Sicherung Ihrer Rechte, die Auswertung der Ermittlungsakte, die Prüfung der Beweislage und eine entschlossene Verteidigungsstrategie, die dem Gewicht des Vorwurfs gerecht wird.


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Vorwurf im Sexualstrafrecht?

Wurde eine Anzeige wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder eines anderen Sexualdelikts erstattet? Gab es bereits eine Vorladung, Durchsuchung, Sicherstellung oder Festnahme? Dann sollte jetzt keine Aussage zur Sache erfolgen. Entscheidend ist eine schnelle, diskrete und strategische Verteidigung.

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FAQ Sexualstrafrecht

Die wichtigsten Fragen bei Vorwürfen wegen Vergewaltigung, sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung, Aussage gegen Aussage, Glaubhaftigkeit, Nullhypothese, Vorladung und Verteidigung im Sexualstrafrecht.

Ihr One-Night-Stand zeigt Sie wegen Vergewaltigung an – was sollten Sie jetzt tun?

Wenn nach einem einvernehmlichen Kontakt plötzlich der Vorwurf einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs im Raum steht, sollten Sie sofort schweigen und keine Angaben gegenüber der Polizei machen.

Gerade im Sexualstrafrecht kommt es auf jedes Detail an: Chatverläufe, Kommunikation vor und nach dem Treffen, Alkohol, Beziehungsvorgeschichte, Aussageentwicklung und mögliche Widersprüche. Eine Einlassung sollte - wenn überhaupt -erst erfolgen, wenn die Ermittlungsakte vollständig geprüft wurde.

Was tun bei einer Vorladung wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellem Übergriff?

Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Nehmen Sie den Termin nicht wahr, ohne vorher mit einer Strafverteidigerin gesprochen zu haben.

Im ersten Schritt wird Akteneinsicht beantragt. Erst danach lässt sich beurteilen, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird, welche Beweise vorliegen und ob überhaupt eine Einlassung sinnvoll ist.

Warum sollten Sie bei einem Sexualvorwurf nicht einfach Ihre Sicht der Dinge erklären?

Der Wunsch, den Vorwurf sofort richtigzustellen, ist verständlich. Trotzdem ist eine spontane Aussage im Sexualstrafrecht riskant.

Unklare Formulierungen, Erinnerungslücken oder kleine Ungenauigkeiten können später gegen Sie verwendet werden. Wer sich verteidigen will, muss zuerst wissen, was genau in der Akte steht.

Was bedeutet Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht?

Aussage gegen Aussage bedeutet, dass der Tatvorwurf im Wesentlichen auf der Aussage der belastenden Person beruht und keine eindeutigen objektiven Beweise vorhanden sind.

Eine Verurteilung ist auch dann nicht ausgeschlossen. Die Aussage muss jedoch besonders sorgfältig geprüft werden. Entscheidend sind unter anderem Aussagekonstanz, Detailreichtum, Widersprüche, Entstehungsgeschichte der Aussage und mögliche Belastungsmotive.

Gibt es im Sexualstrafrecht Freisprüche?

Ja. Freisprüche kommen im Sexualstrafrecht insbesondere dann in Betracht, wenn das Gericht keine sichere Überzeugung von der Tat gewinnen kann.

Häufig fehlen objektive Beweise wie Videoaufnahmen, neutrale Zeugen oder eindeutige Spuren. Dann steht die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage im Mittelpunkt. Genau hier setzt eine sorgfältige Strafverteidigung an.

Was ist die Nullhypothese?

Die Nullhypothese stammt aus der aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsprüfung. Vereinfacht bedeutet sie: Es wird nicht von Anfang an unterstellt, dass eine Aussage wahr ist.

Vielmehr wird geprüft, ob die Aussage auch anders erklärbar sein kann – etwa durch Irrtum, Suggestion, Erinnerungslücken, Konflikte, Belastungseifer oder eine bewusste Falschbelastung.

Was bedeutet Belastungseifer?

Belastungseifer beschreibt eine auffällige Tendenz, den Beschuldigten besonders stark oder über das eigentliche Kerngeschehen hinaus zu belasten.

Das kann für die Glaubhaftigkeitsprüfung relevant sein. Entscheidend ist aber immer der konkrete Einzelfall: Vorgeschichte, Motivlage, Aussageentwicklung, Widersprüche und objektive Anknüpfungstatsachen müssen sorgfältig ausgewertet werden.

Welche Rolle spielen WhatsApp, Instagram, Anrufe und gelöschte Nachrichten?

Digitale Kommunikation kann im Sexualstrafrecht entscheidend sein. Nachrichten vor und nach dem Kontakt können zeigen, wie die Beteiligten die Situation selbst eingeordnet haben.

Auch spätere Kontaktaufnahmen, Liebesnachrichten, Vorwürfe, Entschuldigungen, Standortdaten oder gelöschte Chats können für die Verteidigung wichtig sein. Deshalb sollten Nachrichten nicht gelöscht, verändert oder nachträglich kommentiert werden.

Wann ist ein aussagepsychologisches Gutachten sinnvoll?

Ein aussagepsychologisches Gutachten kann insbesondere bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, minderjährigen Zeugen, komplexen Beziehungsvorgeschichten, erheblichen Widersprüchen oder auffälliger Aussageentwicklung eine Rolle spielen.

Ob ein Gutachten beantragt werden sollte, hängt vom Inhalt der Ermittlungsakte und der konkreten Beweislage ab.

Kann ein Verfahren wegen Vergewaltigung oder sexuellem Übergriff eingestellt werden?

Ja. Eine Einstellung kommt in Betracht, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht oder die Beweislage für eine Anklage nicht ausreicht.

Gerade im Ermittlungsverfahren kann eine frühe Verteidigung entscheidend sein, um entlastende Umstände herauszuarbeiten, digitale Beweise zu sichern, Widersprüche aufzuzeigen und eine vorschnelle Anklage zu verhindern.

Droht bei einem Vorwurf im Sexualstrafrecht Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft kann bei schwerwiegenden Sexualvorwürfen eine Rolle spielen, insbesondere wenn aus Sicht der Ermittlungsbehörden Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr angenommen wird.

In solchen Situationen ist schnelles anwaltliches Handeln entscheidend. Es muss geprüft werden, ob ein Haftbefehl vermieden oder angegriffen werden kann.

Warum sollten Sie frühzeitig eine Strafverteidigerin für Sexualstrafrecht kontaktieren?

Sexualstrafverfahren sind hochsensibel und können schon im Ermittlungsverfahren massive Folgen haben: beruflich, privat und reputationsbezogen.

Frühzeitige Verteidigung bedeutet, Fehler zu vermeiden, Akteneinsicht zu erhalten, Beweise zu sichern und eine klare Strategie zu entwickeln. Wer zu lange wartet oder vorschnell aussagt, verschlechtert oft die eigene Ausgangslage.

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In strafrechtlichen Notfällen – etwa bei Durchsuchung oder Festnahme – ist schnelles, klares Handeln entscheidend. Sie erreichen mich unter meiner mobilen Notrufnummer 24/7, auch am Wochenende und an Feiertagen.


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