Anwalt bei Vorwurf der Vergewaltigung in München – Kanzlei Caroline Kromer

STRAFVERTEIDIGUNG

Anwalt bei Vorwurf der VERGEWALTIGUNG in München und bundesweit

Anwalt bei Vorwurf der Vergewaltigung nach § 177 StGB in München

VERTRAULICHE KONTAKTAUFNAHME · 24H IN DRINGENDEN STRAFSACHEN

Was tun bei einem Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung?

Wird gegen Sie wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung ermittelt? Dann sollten Sie keine Angaben zur Sache machen. Entscheidend ist jetzt eine schnelle, diskrete und qualifizierte Strafverteidigung. Rechtsanwältin Caroline Kromer sichert Ihr Schweigerecht, beantragt Akteneinsicht und prüft den Tatvorwurf, um für Sie das beste Ergebnis zu erreichen.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

Was tun bei dem Vorwurf der Vergewaltigung?

Beschuldigte sollten bei dem Vorwurf einer Vergewaltigung keine Angaben zur Sache machen, bevor die Ermittlungsakte ausgewertet wurde. Eine Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren bedroht. Die Verteidigung prüft insbesondere den konkreten Tatvorwurf, die belastende Aussage, digitale Kommunikation, objektive Beweismittel und mögliche Widersprüche.

01 Keine Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft

02 Akteneinsicht durch die Verteidigung beantragen lassen

03 Digitale Kommunikation und sonstige Beweismittel sichern

Was ist eine Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB?

Wann liegt ein besonders schwerer Fall nach § 177 Abs. 6 StGB vor?

§ 177 StGB erfasst den sexuellen Übergriff , die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung. Die Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB ist kein eigenständiger Grundtatbestand, sondern ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall. Eine Vergewaltigung wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bis höchstens 15 Jahren bestraft. Eine Geldstrafe ist ausgeschlossen. Sollten keine Gründe für eine Strafmilderung in Betracht kommen, etwa ein Geständnis oder eine Geldzahlung an das Opfer, fällt die Strafe regelmäßig über zwei Jahre Freiheitsstrafe aus und kann somit gesetzlich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Wirft man Ihnen also vor, eine Vergewaltigung begangen zu haben, sollten Sie nicht zögern und schnellstmöglich Kontakt mit der Kanzlei Caroline Kromer aufnehmen, um Ihre Rechtsposition zu schützen.

Voraussetzung einer Vergewaltigung ist zunächst eine Tat nach § 177 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 oder Abs. 5 StGB. Es muss also eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen, unter Ausnutzung besonderer Umstände oder unter Einsatz eines qualifizierten Nötigungsmittels vorliegen. Zu den Grundkonstellationen finden Sie weitere Informationen unter sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung .

Liegt zusätzlich ein Regelbeispiel des § 177 Abs. 6 StGB vor, beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Es handelt sich um ein Verbrechen.

Da § 177 Abs. 6 StGB als Regelbeispiel ausgestaltet ist, führt nicht jeder Fall automatisch zwingend zum besonders schweren Fall. In Ausnahmefällen kann trotz Vorliegens eines Regelbeispiels eine Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, dass der erhöhte Strafrahmen nicht eröffnet ist.

Wann liegt eine Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB vor?

Als Vergewaltigung gilt nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB insbesondere der Beischlaf oder eine vergleichbare sexuelle Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, wenn dies gegen den erkennbaren Willen geschah.

Wann gilt Beischlaf als Vergewaltigung?

Der praxisrelevanteste Fall der Vergewaltigung ist der Beischlaf. Gemeint ist der Vollzug des Geschlechtsverkehrs. Der Vorwurf der Vergewaltigung setzt seit der Reform des Sexualstrafrechts nicht zwingend Gewalt oder eine Drohung voraus.

Auch ein Beischlaf gegen den erkennbaren Willen der betroffenen Person kann unter § 177 Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB fallen. Kommen Gewalt, Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder eine schutzlose Lage hinzu, kann zusätzlich § 177 Abs. 5 StGB Bedeutung haben.

Welche sexuellen Handlungen mit Eindringen in den Körper werden erfasst?

§ 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB erfasst neben dem Beischlaf auch ähnliche sexuelle Handlungen, die die betroffene Person besonders erniedrigen. Das Gesetz nennt insbesondere sexuelle Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.

Erfasst sein können insbesondere vaginale, anale oder orale Penetrationshandlungen sowie das Eindringen mit Körperteilen oder Gegenständen. Dabei kommt es nicht allein darauf an, ob in den Körper der betroffenen Person eingedrungen wird. Auch Handlungen der betroffenen Person am Täter, an einem Dritten oder an sich selbst können erfasst sein, wenn die Voraussetzungen des § 177 StGB vorliegen.

Nicht jede sexuelle Handlung ist deshalb automatisch eine Vergewaltigung. Entscheidend ist, ob die Handlung nach Art, Intensität und Gewicht den besonderen Schweregrad des § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB erreicht.

Wann ist eine sexuelle Handlung besonders erniedrigend?

Die besondere Erniedrigung besitzt vor allem Bedeutung bei sexuellen Handlungen, die nicht mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Erforderlich ist eine objektive Bewertung der Handlung nach Art, Ausführung und Gewicht.

Eine besondere Erniedrigung liegt nicht bereits bei jeder erheblichen sexuellen Handlung vor. Erforderlich ist ein gesteigerter Unrechtsgehalt. Die Handlung muss die betroffene Person in besonderer Weise zum Objekt sexueller Willkür herabwürdigen.

Maßgeblich ist nicht, ob eine bestimmte Sexualpraktik für die betroffene Person persönlich ungewöhnlich ist. Entscheidend ist das objektive Gewicht der Handlung im konkreten Gesamtzusammenhang.

Wann liegt eine gemeinschaftliche Tatbegehung nach § 177 Abs. 6 Nr. 2 StGB vor?

Welche Voraussetzungen gelten bei der gemeinschaftlichen Begehung?

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel auch vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird. Diese Variante ist von der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB zu unterscheiden, steht aber im selben Absatz und führt ebenfalls zum erhöhten Strafrahmen.

Gemeinschaftliche Begehung setzt ein bewusstes Zusammenwirken mehrerer Personen voraus. Erforderlich ist ein aktives, arbeitsteiliges Vorgehen, durch das die Schutz- und Abwehrmöglichkeiten der betroffenen Person weiter eingeschränkt werden.

Nicht erforderlich ist, dass jeder Beteiligte selbst sexuelle Handlungen vornimmt. Entscheidend ist, ob das Zusammenwirken am Tatgeschehen den erhöhten Gefährlichkeits- und Schutzlosigkeitsgehalt begründet.

Wann liegt ein unbenannter besonders schwerer Fall vor?

Welche Bedeutung hat die Gesamtwürdigung von Tat und Täter?

Neben den ausdrücklich genannten Regelbeispielen des § 177 Abs. 6 StGB kann auch ein unbenannter besonders schwerer Fall in Betracht kommen. Das setzt voraus, dass das Tatbild in seiner Gesamtwürdigung ein vergleichbares Gewicht erreicht.

In Betracht kommen etwa besonders grausame Vorgehensweisen, eine besondere Demütigung oder die Aufzeichnung der Tat auf einem Medium, weil dadurch der sexuelle Übergriff über die eigentliche Tat hinaus fortwirken kann.

Umgekehrt kann der besonders schwere Fall trotz eines Regelbeispiels ausnahmsweise zu verneinen sein, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, dass das konkrete Tatbild nicht die vom Gesetz vorausgesetzte Schwere erreicht.

Welcher Vorsatz ist bei § 177 Abs. 6 StGB erforderlich?

Worauf muss sich der Vorsatz des Beschuldigten beziehen?

Auch § 177 Abs. 6 StGB setzt Vorsatz voraus. Der Vorsatz muss sich zunächst auf die zugrunde liegende Tat nach § 177 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 oder Abs. 5 StGB beziehen.

Bei § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB muss der Täter außerdem die Umstände erfassen, die den besonders schweren Fall begründen: den Beischlaf, das Eindringen in den Körper oder die Umstände, aus denen sich die besondere Erniedrigung der sexuellen Handlung ergibt.

Bei § 177 Abs. 6 Nr. 2 StGB muss sich der Vorsatz auf das gemeinschaftliche Zusammenwirken mehrerer Personen beziehen.

Was bedeutet Aussage gegen Aussage beim Vorwurf der Vergewaltigung?

Wie wird die belastende Aussage aussagepsychologisch geprüft?

Der Vorwurf der Vergewaltigung steht häufig in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen im Raum. In diesen Konstellationen liegen keine eindeutigen objektiven Beweismittel vor, sondern in erster Linie steht die belastende Aussage der anzeigenden Person im Mittelpunkt. Darauf beruht der Verdacht gegen den Beschuldigten. Irrtümlicherweise besteht noch immer die Annahme, dass es in solchen Fällen keine Verurteilung geben könne. Dem ist nicht so: Die anzeigende Person wird als Zeugin vernommen – von der Polizei, oftmals von einer Ermittlungsrichterin im Ermittlungsverfahren und schließlich in der Hauptverhandlung vom zuständigen Gericht. Gelangt das Gericht zur Überzeugung, dass die belastende Aussage der Wahrheit entspricht, kann es zu einer Verurteilung kommen.

Im Rahmen der Strafverteidigung prüfen wir nach den Grundsätzen der Aussagepsychologie die belastende Aussage und beantragen gegebenenfalls frühzeitig ein aussagepsychologisches Gutachten. Entscheidend sind Aussageentstehung, Aussageentwicklung, Konstanz der Angaben, Detailgrad, mögliche Widersprüche, etwaige Belastungsmotive und suggestive Einflüsse. Maßgeblich ist dabei stets, was sich nach Akteneinsicht tatsächlich aus der Ermittlungsakte ergibt.

Mehr zur Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Sexualstrafrecht

Wie läuft die Strafverteidigung bei einem Vergewaltigungsvorwurf ab?

01

Erste Einschätzung Ihrer Situation

Vereinbaren Sie einen Termin in der zentral gelegenen Kanzlei Caroline Kromer in München. In einem ersten Besprechungstermin können die Situation, vorhandene Unterlagen, der bisherige Verfahrensstand und offene Fragen rechtlich eingeordnet werden.

02

Akteneinsicht und Entwicklung der Verteidigungsstrategie

Zunächst wird Akteneinsicht beantragt. Erst auf Grundlage der Ermittlungsakte lässt sich der Tatvorwurf zuverlässig bewerten. Dabei wird geprüft, welche Beweise tatsächlich vorliegen, ob die Vorwürfe tragfähig sind und ob rechtliche oder tatsächliche Schwachstellen bestehen.

Wie verteidigt ein Anwalt in München bei einem Vergewaltigungsvorwurf?

Suchen Sie nach einem Anwalt für Sexualstrafrecht in München , sollten Sie beim Vorwurf der Vergewaltigung umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie die Kanzlei Caroline Kromer für ein vertrauliches Beratungsgespräch und eine konsequente Verteidigung im Sexualstrafrecht.


Rechtsanwältin Caroline Kromer verteidigt Beschuldigte beim Vorwurf der Vergewaltigung in München vehement, diskret und qualifiziert. Liegt bereits eine polizeiliche Vorladung vor, sollten Sie vor einer Aussage die Hinweise zum Verhalten bei einer Vorladung als Beschuldigter beachten.


MANDANTENSTIMMEN

Vertrauen durch persönliche und konsequente Verteidigung

Ein Strafverfahren ist regelmäßig mit erheblicher Unsicherheit und persönlicher Belastung verbunden. Mandantinnen und Mandanten schätzen an der Kanzlei Caroline Kromer insbesondere die persönliche Mandatsführung, die klare Kommunikation und die sorgfältige Vorbereitung der Verteidigung.

Die veröffentlichten Bewertungen geben einen Einblick in die Erfahrungen mit Rechtsanwältin Caroline Kromer bei strafrechtlichen Ermittlungen, belastenden Verfahrenssituationen und der Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie.

SEXUALSTRAFRECHT MÜNCHEN & BUNDESWEIT

Häufige Fragen zum Vorwurf der Vergewaltigung

Was ist eine Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB?

Die Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB ist kein eigener Grundtatbestand, sondern ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall.

Voraussetzung ist zunächst eine Tat nach § 177 StGB. Hinzukommen muss insbesondere Beischlaf oder eine ähnliche sexuelle Handlung, die die betroffene Person besonders erniedrigt, vor allem wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist.

Ist Vergewaltigung immer mit Gewalt verbunden?

Nein. Eine Vergewaltigung setzt seit der Reform des Sexualstrafrechts nicht zwingend voraus, dass Gewalt angewendet oder mit Gefahr für Leib oder Leben gedroht wurde.

Auch ein Beischlaf gegen den erkennbaren Willen der betroffenen Person kann unter § 177 Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB fallen. Gewalt, Drohung oder eine schutzlose Lage können zusätzlich Bedeutung haben, sind aber nicht zwingende Voraussetzung.

Wann liegt Beischlaf im Sinne des § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB vor?

Beischlaf meint den Vollzug des Geschlechtsverkehrs im engeren Sinne.

Welche ähnlichen sexuellen Handlungen können als Vergewaltigung gelten?

Neben dem Beischlaf können auch ähnliche sexuelle Handlungen unter § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB fallen. Das Gesetz nennt insbesondere Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.

Erfasst sein können insbesondere vaginale, anale oder orale Penetrationshandlungen sowie das Eindringen mit Körperteilen oder Gegenständen. Auch Handlungen der betroffenen Person am Täter, an einem Dritten oder an sich selbst können erfasst sein, wenn die Voraussetzungen des § 177 StGB vorliegen.

Was bedeutet „besonders erniedrigende sexuelle Handlung“?

Eine besonders erniedrigende sexuelle Handlung liegt nicht bereits bei jeder erheblichen sexuellen Handlung vor. Erforderlich ist ein gesteigerter Unrechtsgehalt.

Die Rechtsprechung geht bei einem Eindringen in den Körper regelmäßig von einer besonderen Erniedrigung aus.

Wann verjährt eine Vergewaltigung?

Die Verjährung einer Vergewaltigung muss im Einzelfall genau geprüft werden. Die Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB ist als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall ausgestaltet. Deshalb richtet sich die Verjährung nicht immer allein nach dem erhöhten Strafrahmen des § 177 Abs. 6 StGB, sondern nach dem Grundtatbestand des § 177 Abs. 1, Abs. 2 StGB. Die Verjährungsfrist beträgt hier 5 Jahre.

Kommen jedoch qualifizierte Umstände hinzu, etwa das Anwenden von Gewalt, das Beisichführen/Verwenden einer Waffe oder wird das mutmaßliche Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht, beträgt die Verjährungfrist 20 Jahre.

Wichtig ist jedoch hierzu eine Sonderregelung im Sexualstrafrecht. 2015 wurde aufgrund des 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und in Umsetzung der europäischen Vorgaben zum Sexualstrafrecht das Ruhen der Verjährung auf die Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers normiert, § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB. Davon umfasst sind ebenfalls Taten, die bis zum 22.01.2015 noch nicht verjährt waren.

Welche Strafe droht bei Vergewaltigung?

Bei einer Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Eine Geldstrafe ist ausgeschlossen.

Da die Mindeststrafe bei zwei Jahren Freiheitsstrafe liegt, handelt es sich um ein Verbrechen. Eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren kann gesetzlich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Was bedeutet Aussage gegen Aussage beim Vorwurf der Vergewaltigung?

Aussage gegen Aussage bedeutet, dass der Tatvorwurf im Kern auf der belastenden Aussage der anzeigenden Person beruht und keine eindeutigen objektiven Beweismittel vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie unter Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht .

Eine Verurteilung ist in solchen Fällen nicht ausgeschlossen. Die Aussage muss aber besonders sorgfältig geprüft werden. Entscheidend sind insbesondere Aussageentstehung, Aussageentwicklung, Konstanz der Angaben, Detailgrad, Widersprüche, mögliche Belastungsmotive und suggestive Einflüsse.

Sie haben eine Vorladung der Polizei wegen Vergewaltigung erhalten?

Als Beschuldigter sollten Sie bei einer polizeilichen Vorladung wegen Vergewaltigung keine Angaben zur Sache machen, bevor Ihnen die Ermittlungsakte bekannt ist.

Eine Aussage ohne anwaltliche Beratung kann erhebliche Nachteile haben. Sinnvoll ist es, zunächst die Kanzlei Caroline Kromer zu kontaktieren. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und prüfen fundiert, ob überhaupt eine Einlassung abgegeben werden sollte. Häufig kommt allenfalls eine schriftliche Stellungnahme über die Verteidigung in Betracht. Den Termin bei der Polizei sagen wir für Sie ab.

Kann ein Verfahren wegen Vergewaltigung eingestellt werden?

Ja. Ein Verfahren wegen Vergewaltigung kann eingestellt werden, wenn kein hinreichender Tatverdacht gemäß § 170 Abs. 2 StPO besteht, also die Beweislage für eine Anklage nicht ausreicht.

Relevant werden können insbesondere Widersprüche in der belastenden Aussage, eine nicht tragfähige Aussageentwicklung, entlastende digitale Kommunikation, objektive Anknüpfungstatsachen oder Zweifel daran, ob die einzelnen Voraussetzungen des § 177 Abs. 6 StGB sicher festgestellt werden können.

Droht bei dem Vorwurf der Vergewaltigung Untersuchungshaft?

Ja. Bei dem Vorwurf der Vergewaltigung kann Untersuchungshaft drohen. Nach § 112 StPO muss ein dringender Tatverdacht, Haftgründe sowie die Verhältnismäßigkeit zu bejahen sein.

Als Haftgründe kommen insbesondere Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr in Betracht. Fluchtgefahr wird bei dem Vorwurf der Vergewaltigung häufig mit der erheblichen Straferwartung begründet. Das allein genügt jedoch nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen. Erforderlich ist eine konkrete Würdigung der persönlichen Verhältnisse, sozialer Bindungen, beruflicher Einbindung, Wohnsitz und einem tragfähigen Auslandsbezug.

Verdunkelungsgefahr kann angenommen werden, wenn aus Sicht der Ermittlungsbehörden zu befürchten ist, dass auf Beweismittel, Zeugen oder die anzeigende Person eingewirkt wird und so die Wahrheitsermittlung gefährdet ist.

Bei Vorwürfen nach § 177 StGB kann außerdem der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nach § 112a StPO eine Rolle spielen. Auch hierfür genügt nicht der bloße Tatvorwurf. Erforderlich sind konkrete Tatsachen, aus denen sich die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten ergibt.

Ein Haftbefehl muss stets verhältnismäßig sein. Zu prüfen ist deshalb, ob mildere Mittel ausreichen, etwa Meldeauflagen, Kontaktverbote, Abgabe von Ausweispapieren oder die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung. Wird ein Haftbefehl gegen Sie erlassen, kommen eine Haftprüfung sowie eine Haftbeschwerde in Betracht. Mehr dazu finden Sie auf der Seite Untersuchungshaft .

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Kontakt zur Strafverteidigung bei einem Vergewaltigungsvorwurf

In strafrechtlichen Notfällen – etwa bei Durchsuchung , Festnahme oder Untersuchungshaft – ist schnelles, klares Handeln entscheidend. Sie erreichen die Kanzlei unter der mobilen Notrufnummer 24/7, auch am Wochenende und an Feiertagen.


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