CAROLINE KROMER.Strafverteidigung München
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SEXUALSTRAFRECHT / § 177 STGBMÜNCHEN · STRAFVERTEIDIGUNG

ANWALT SEXUELLER ÜBERGRIFF · MÜNCHENSEXUELLER ÜBERGRIFF.Strafverteidigung bei § 177 StGB.

Erkennbarer Wille. Einverständnis. Vorsatz. Aussage gegen Aussage. Akteneinsicht. Verteidigung.

SEXUALSTRAFRECHT / § 177 STGB

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STRAFVERTEIDIGUNG SEXUALSTRAFRECHT089 41613831Vorladung · Akteneinsicht · § 177 StGB · Verteidigung
01 / EINORDNUNG

Strafverteidigung bei sexuellem Übergriff

Systematik des sexuellen Übergriffs nach § 177 StGB

Der sexuelle Übergriff hat seinen Grundtatbestand in § 177 Abs. 1 StGB. Danach ist strafbar, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt, von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt.

Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist ausgeschlossen.

§ 177 Abs. 2 StGB erweitert diesen Grundtatbestand. Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt, von ihr vornehmen lässt oder sie zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn einer der gesetzlich genannten Ausnutzungstatbestände vorliegt.

Von diesem Grundtatbestand sind die schwereren Konstellationen der sexuellen Nötigung sowie der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB zu unterscheiden. Entscheidend ist, welche konkrete Tatvariante vorgeworfen wird und welche tatsächlichen Voraussetzungen nachweisbar sind.

Erfasst sind insbesondere Fälle, in denen der Täter ausnutzt, dass die betroffene Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern, oder aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, etwa durch Konsum von Drogen oder Alkohol oder durch psychische Störungen.

Ebenfalls erfasst sind Fälle, in denen der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt, eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder die Person durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung nötigt.

Beruht die Unfähigkeit, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung, sieht § 177 Abs. 4 StGB Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. In dieser Konstellation wird der sexuelle Übergriff zum Verbrechenstatbestand. Der Versuch ist nach § 177 Abs. 3 StGB strafbar.

§ 177 STGB / DIREKTER KONTAKTKeine Aussage bei der Polizei, bevor Tatvariante, Aktenlage und Beweissituation geprüft sind.
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02 / SEXUELLE HANDLUNG

Sexuelle Handlung nach § 184h StGB

Nicht jede Berührung genügt

Der Tatbestand setzt zunächst eine sexuelle Handlung voraus. Diese muss nach § 184h StGB von einiger Erheblichkeit sein. Wird diese Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht, kann im Einzelfall dennoch eine sexuelle Belästigung nach § 184i StGB in Betracht kommen.

Maßgeblich sind insbesondere Art, Intensität, Dauer, Kontext und die Bedeutung der betroffenen Körperregion. Eine sexuelle Handlung kann auch über der Kleidung vorgenommen werden; Hautkontakt ist nicht zwingend erforderlich.

Auch das Entkleiden einer Person kann bereits sexuellen Charakter haben und ist nicht zwingend nur Vorbereitung einer späteren Tat.

03 / ERKENNBARER WILLE

Gegen den erkennbaren Willen

Erkennbarer entgegenstehender Wille

Zentral ist der erkennbare entgegenstehende Wille. Ein bloß innerer Vorbehalt reicht nicht aus. Die Ablehnung muss nach außen hervorgetreten sein.

Dies kann etwa durch ein klares „Nein“, durch körperliches Abwehren, Weinen, Erstarren in einer eindeutig ablehnenden Situation oder sonstiges unmissverständliches Verhalten geschehen.

Ob ein entgegenstehender Wille erkennbar war, lässt sich nie abstrakt beurteilen. Entscheidend sind Kommunikation, Vorgeschichte, Beziehung der Beteiligten, situativer Ablauf und Gesamtzusammenhang.

§ 177 ABS. 1 STGB

ERKENNBARER WILLE.entscheidet.

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04 / EINVERSTÄNDNIS

Einverständnis, Widerruf und Missverständnis

Einverständnis und Widerruf

Ein wirksames Einverständnis schließt den Tatbestand aus. Eine Zustimmung kann jedoch jederzeit widerrufen werden.

Wird eine sexuelle Handlung zunächst einvernehmlich begonnen, muss ein späterer erkennbarer Widerruf beachtet werden.

Umgekehrt ist in der Verteidigung genau zu prüfen, ob die Kommunikation eindeutig war oder ob eine ambivalente Situation vorlag, in der ein entgegenstehender Wille gerade nicht sicher feststellbar ist.

05 / STEALTHING

Stealthing und Grenzen des Einverständnisses

Besondere Konstellationen beim sexuellen Übergriff

Auch sogenannte Stealthing-Konstellationen können unter § 177 Abs. 1 StGB fallen. Gemeint ist insbesondere das heimliche Abziehen eines Kondoms während eines ursprünglich einvernehmlichen Sexualkontakts, wenn zuvor ausdrücklich geschützter Geschlechtsverkehr vereinbart war.

Dann kann die Fortsetzung der sexuellen Handlung ohne Kondom vom ursprünglichen Einverständnis nicht mehr gedeckt sein.

Nicht jede Täuschung im Zusammenhang mit einem Sexualkontakt erfüllt jedoch automatisch den Tatbestand. Entscheidend ist, ob sich die Täuschung auf die Art des sexuellen Kontakts selbst auswirkt.

06 / VORSATZ

Vorsatz beim sexuellen Übergriff

Der Beschuldigte muss den entgegenstehenden Willen erkannt haben

Der Tatbestand des sexuellen Übergriffs verlangt vorsätzliches Handeln. Der Beschuldigte muss zumindest erkannt haben, dass die sexuelle Handlung dem Willen der anderen Person widerspricht.

Ein bloß objektiv missverständliches Verhalten genügt für eine Verurteilung nicht. Bestehen ernsthafte Zweifel daran, ob der entgegenstehende Wille erkennbar war oder ob der Beschuldigte von einem Einverständnis ausging, ist dies ein zentraler Ansatzpunkt der Verteidigung.

07 / BEWEISLAGE

Aussage gegen Aussage beim sexuellen Übergriff

Aussageanalyse und Beweiswürdigung

Gerade beim Vorwurf eines sexuellen Übergriffs liegt häufig eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor. Eindeutige objektive Beweismittel stehen dann häufig nicht zur Verfügung. Die Beweiswürdigung darf jedoch nicht davon abhängen, welche Schilderung auf den ersten Blick plausibler erscheint.

Zu prüfen sind Aussageentstehung, Aussageentwicklung, Detailtiefe, Konstanz, mögliche Widersprüche, Belastungsmotive, objektive Anknüpfungstatsachen und ernsthaft in Betracht kommende Alternativhypothesen. Grundlage dieser Prüfung ist regelmäßig die Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren.

AUSSAGE GEGEN AUSSAGE / SEXUALSTRAFRECHTEntscheidend ist nicht der erste Eindruck, sondern die belastbare Analyse der Aussage und der gesamten Aktenlage.
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BEWEISLAGE

ERST AKTENEINSICHT.dann Strategie.

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08 / VORLADUNG

Vorladung wegen sexuellen Übergriffs

Keine Aussage ohne Akteneinsicht

Wer mit dem Vorwurf eines sexuellen Übergriffs konfrontiert wird, sollte keine Angaben zur Sache machen, bevor die Ermittlungsakte bekannt ist. Das Schweigerecht gilt auch dann, wenn der Beschuldigte den Vorwurf für falsch hält und die Situation sofort erklären möchte.

Liegt bereits eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter vor, besteht regelmäßig keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen.

Nehmen Sie keinen Kontakt zur anzeigenden Person auf. Schreiben Sie keine Nachrichten zur „Klärung“. Löschen Sie keine Chats, Fotos, Dateien oder Verläufe.

Gerade im Sexualstrafrecht können frühe Reaktionen später als belastende Indizien gewertet werden.

POLIZEILICHE VORLADUNG

NICHT AUSSAGEN.erst Akteneinsicht.

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09 / STRAFVERTEIDIGUNG

Verteidigung bei sexuellem Übergriff in München

Anwaltliche Hilfe beim Vorwurf eines sexuellen Übergriffs

Wird gegen Sie wegen eines sexuellen Übergriffs ermittelt, sollten Sie frühzeitig einen Anwalt für Sexualstrafrecht in München einschalten. Gerade im Sexualstrafrecht können frühe Aussagen, Nachrichten an die anzeigende Person oder das Löschen digitaler Inhalte erhebliche Auswirkungen auf das weitere Verfahren haben.

Eine konsequente Strafverteidigung kann bereits im Ermittlungsverfahren darüber entscheiden, ob entlastende Umstände rechtzeitig gesichert, Aussagen richtig eingeordnet und vorschnelle Festlegungen vermieden werden.

Strafverteidigung durch die Kanzlei Caroline Kromer

Die Kanzlei Caroline Kromer verteidigt Beschuldigte beim Vorwurf eines sexuellen Übergriffs in München diskret, präzise und ohne Vorverurteilung.

Im Mittelpunkt stehen Akteneinsicht, Tatbestandsprüfung, Aussageanalyse, digitale Beweismittel und eine Verteidigungsstrategie, die rechtsstaatlich prüft, was tatsächlich beweisbar ist.

10 / ABLAUF

Ablauf der Strafverteidigung im Überblick

01

Erste Einschätzung Ihrer Situation

Vereinbaren Sie einen Termin in der zentral gelegenen Kanzlei Caroline Kromer in München. In einem ersten Besprechungstermin können die Situation, vorhandene Unterlagen, der bisherige Verfahrensstand und offene Fragen rechtlich eingeordnet werden.

02

Akteneinsicht und Prüfung der Aktenlage

Zunächst wird Akteneinsicht beantragt. Erst auf Grundlage der Ermittlungsakte lässt sich der Tatvorwurf zuverlässig bewerten. Dabei wird geprüft, welche Beweise tatsächlich vorliegen, ob die Vorwürfe tragfähig sind und ob rechtliche oder tatsächliche Schwachstellen bestehen.

03

Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Nach Auswertung der Akte werden der Akteninhalt und das weitere Vorgehen besprochen. Je nach Verfahrensstand kommen eine Stellungnahme gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht, ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens oder die gezielte Vorbereitung der Hauptverhandlung in Betracht.

FAQ / § 177 STGB / MÜNCHEN

SCHNELLEAntworten.

Was ist ein sexueller Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB?

Ein sexueller Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird. Erfasst ist auch, wenn eine Person sexuelle Handlungen von einer anderen Person vornehmen lässt oder diese Person zu sexuellen Handlungen mit einem Dritten bestimmt.

Welche Systematik hat § 177 StGB beim sexuellen Übergriff?

§ 177 Abs. 1 StGB enthält den Grundtatbestand des sexuellen Übergriffs. § 177 Abs. 2 StGB erfasst Fälle, in denen sexuelle Handlungen unter Ausnutzung besonderer Umstände vorgenommen werden. Der Versuch ist nach § 177 Abs. 3 StGB strafbar. § 177 Abs. 4 StGB enthält eine qualifizierte Konstellation bei krankheits- oder behinderungsbedingter Unfähigkeit zur Willensbildung oder Willensäußerung.

Wann liegt eine sexuelle Handlung im Sinne des Strafrechts vor?

Eine sexuelle Handlung liegt vor, wenn sie nach ihrem äußeren Erscheinungsbild einen eindeutigen Sexualbezug aufweist oder sich dieser sexuelle Bezug aus dem konkreten Gesamtzusammenhang ergibt. Bei äußerlich ambivalenten Handlungen müssen die Umstände des Einzelfalls genau geprüft werden.

Wann ist eine sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit?

Nach § 184h Nr. 1 StGB muss die sexuelle Handlung im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sein. Maßgeblich sind vor allem Art, Intensität, Kontext und die Bedeutung der betroffenen Körperregion.

Was bedeutet gegen den erkennbaren Willen?

Eine sexuelle Handlung an einer anderen Person ist strafbar, wenn sie ihrem erkennbaren Willen widerspricht. Der entgegenstehende Wille muss nach außen erkennbar geworden sein. Ein bloß innerer Vorbehalt reicht nicht aus.

Reicht ein innerer Vorbehalt für § 177 Abs. 1 StGB aus?

Nein. Ein bloß innerer entgegenstehender Wille genügt für § 177 Abs. 1 StGB nicht. Die Ablehnung muss nach außen erkennbar hervorgetreten sein.

Kann ein Einverständnis später widerrufen werden?

Ja. Ein zunächst erteiltes Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Entscheidend ist, ob der Widerruf nach außen erkennbar war und ob der Beschuldigte ihn wahrgenommen hat oder jedenfalls erkennen konnte.

Muss der Beschuldigte den entgegenstehenden Willen erkannt haben?

Ja. Der sexuelle Übergriff setzt Vorsatz voraus. Der Beschuldigte muss zumindest erkannt haben, dass die sexuelle Handlung gegen den Willen der anderen Person erfolgt.

Ist Stealthing ein sexueller Übergriff?

Stealthing kann als sexueller Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB strafbar sein. Gemeint ist insbesondere das heimliche Entfernen eines Kondoms während eines ursprünglich einvernehmlichen Sexualkontakts, wenn zuvor ausdrücklich geschützter Geschlechtsverkehr vereinbart war.

Was bedeutet Aussage gegen Aussage beim Vorwurf sexueller Übergriff?

Aussage gegen Aussage bedeutet, dass der Tatvorwurf im Kern auf der Aussage der anzeigenden Person beruht und keine eindeutigen objektiven Beweismittel vorhanden sind. Zu prüfen sind insbesondere Aussageentstehung, Aussageentwicklung, Konstanz, Detailgrad, Widersprüche, Belastungsmotive und objektive Anknüpfungstatsachen.

Was tun bei einer Vorladung wegen sexuellen Übergriffs?

Beschuldigte sollten bei einer polizeilichen Vorladung wegen sexuellen Übergriffs keine Angaben zur Sache machen, bevor ihnen die Ermittlungsakte bekannt ist. Sinnvoll ist es, zunächst anwaltlich Akteneinsicht zu beantragen.

Kann ein Verfahren wegen sexuellen Übergriffs eingestellt werden?

Ja. Ein Verfahren wegen sexuellen Übergriffs kann eingestellt werden, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht oder die Beweislage für eine Anklage nicht ausreicht.

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JETZT.wenn der nächste Schritt entscheidet.

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